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   VGH Bayern, 09.10.2009 - 22 ZB 08.756   

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https://dejure.org/2009,15402
VGH Bayern, 09.10.2009 - 22 ZB 08.756 (https://dejure.org/2009,15402)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.10.2009 - 22 ZB 08.756 (https://dejure.org/2009,15402)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Oktober 2009 - 22 ZB 08.756 (https://dejure.org/2009,15402)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Schutz des Totensonntags als stillem Tag; Beatabend am Kirchweihsamstag; Befreiung wegen Zusammentreffens von Kirchweih und Totensonntag; Wichtige Gründe im Einzelfall; wirtschaftliche und traditionelle Gründe (verneint).

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücknahme einer erteilten Befreiung von den Beschränkungen für öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen an einem Totensonntag; Schutz des Totensonntags als stiller Tag; Auswahlrecht hinsichtlich der Zahl der Feiertage und Gestaltungsfreiheit in Bezug auf die Intensität ...

  • Judicialis

    FTG Art. 3; ; FTG Art. 5; ; GO Art. 109 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feiertagsgesetz: Schutz des Totensonntags als stillem Tag; Beatabend am Kirchweihsamstag; Befreiung wegen Zusammentreffens von Kirchweih und Totensonntag; wichtige Gründe im Einzelfall; wirtschaftliche und traditionelle Gründe (verneint)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 280
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfGH Bayern, 20.09.2005 - 13-VII-04

    Arbeitszeitverlängerung für Beamte

    Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2009 - 22 ZB 08.756
    Der Landesgesetzgeber ist an den Gleichheitssatz nur für seinen Rechtsetzungsbereich gebunden und nicht verpflichtet, zur Wahrung des Gleichheitssatzes seine Regelungen denjenigen anderer Normgeber anzupassen (BayVerfGH vom 24.7.1995 VerfGH 48, 87/96; vom 20.9.2005 VerfGH 58, 196/205).
  • VerfGH Bayern, 24.07.1995 - 10-VII-93
    Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2009 - 22 ZB 08.756
    Der Landesgesetzgeber ist an den Gleichheitssatz nur für seinen Rechtsetzungsbereich gebunden und nicht verpflichtet, zur Wahrung des Gleichheitssatzes seine Regelungen denjenigen anderer Normgeber anzupassen (BayVerfGH vom 24.7.1995 VerfGH 48, 87/96; vom 20.9.2005 VerfGH 58, 196/205).
  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

    Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2009 - 22 ZB 08.756
    Das Zulassungsvorbringen stellt weder einen einzelnen tragenden Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage (BVerfG vom 21.1.2009 NVwZ 2009, 515).
  • VerfGH Bayern, 15.01.1996 - 1-VII-95
    Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2009 - 22 ZB 08.756
    Die Festsetzung der gesetzlichen Feiertage ist Sache des Landesgesetzgebers, der bei der Abwägung der zahlreichen im Feiertagsrecht zu berücksichtigenden Gesichtspunkte ein Auswahlrecht hinsichtlich der Zahl der Feiertage und in Wahrung der Sinngebung kirchlicher Feiertage eine Gestaltungsfreiheit in Bezug auf die Intensität des Feiertagsschutzes hat (BayVerfGH vom 25.2.1982 VerfGH 35, 10; vom 15.1.1996 VerfGH 49, 1/5).
  • VG Würzburg, 03.07.2013 - W 6 K 12.828

    Rockkonzert/Beatabend (traditionelle Vorsilvester-Veranstaltung) in der

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe in einem Beschluss vom 9. Oktober 2009, Az. 22 ZB 08.756, einen besonderen Anlass auch bei einer Veranstaltung angenommen, die jeweils am letzten Novemberwochenende stattfinde, also nicht auf ein fixes Datum, sondern einen bestimmten Zeitraum festgelegt worden sei.

    Auch aus dem Beschluss des BayVGH vom 9. Oktober 2009 (- 22 ZB 08.756 - juris; Beatabend anlässlich einer Kirchweih, "traditionell am letzten November-Wochenende" gefeiert) lässt sich vorliegend nichts zugunsten des Klägers ableiten.

  • VG Augsburg, 02.12.2014 - Au 3 K 14.1015

    Verkehrsrechtliche Anordnung; qualifizierte Gefährdungslage; außerordentliche

    Der damit letztlich angestrebte einheitliche Gesetzesvollzug rechtfertigt aber gerade im übertragenen Wirkungskreis (Art. 11 Abs. 3, Art. 83 Abs. 4 Satz 3 BV, Art. 8 Abs. 1 und 2, Art. 58 GO) ein fachaufsichtliches Einschreiten gegenüber Gemeinden, um eigentlich staatliche Aufgaben im ganzen Land "nach einigermaßen einheitlichen Kriterien zu erfüllen" (vgl. BayVGH, B.v. 9.10.2009 - 22 ZB 08.756 - NVwZ-RR 2010, 280 m.w.N.; Bauer/Böhle/Masson/Samper, Bayerische Kommunalgesetze, Stand Februar 2014, Art. 109 Rn. 23).
  • VG München, 10.02.2010 - M 18 K 09.1106

    Stille Tage; Befreiung für Spielothek

    Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Beschl. v. 9.10.2009, Az.: 22 ZB 08.756) hat entschieden, dass der Landesgesetzgeber ein Auswahlrecht hinsichtlich der Wahrung der Sinngebung kirchlicher Feiertage und eine Gestaltungsfreiheit in Bezug auf die Intensität des Feiertagschutzes hat.
  • VG Augsburg, 11.08.2014 - Au 3 S 14.1016

    Verkehrsrechtliche Anordnung; außerordentliche Schäden an der Straße;

    Der damit letztlich angestrebte einheitliche Gesetzesvollzug rechtfertigt aber gerade im übertragenen Wirkungskreis (Art. 11 Abs. 3, Art. 83 Abs. 4 Satz 3 BV, Art. 8 Abs. 1 und 2, Art. 58 GO) ein fachaufsichtliches Einschreiten gegenüber Gemeinden, um eigentlich staatliche Aufgaben im ganzen Land "nach einigermaßen einheitlichen Kriterien zu erfüllen" (vgl. BayVGH, B.v. 9.10.2009 - 22 ZB 08.756 - NVwZ-RR 2010, 280 m.w.N.; Bauer/Böhle/Masson/ Samper, Bayerische Kommunalgesetze, Stand Februar 2014, Art. 109 Rn. 23).
  • VG München, 10.10.2012 - M 18 K 11.4906

    Schutz des Totensonntags als stillen Tag; Rockkonzert

    Auch wenn schwerwiegende wirtschaftliche Gründe im Einzelfall für eine Befreiung von den Verboten des Art. 3 Feiertagsgesetz sprechen können (vgl. BayVGH, Beschluss v. 9.10.2009, Az: 22 ZB 08.756), ist dem entgegenzuhalten, dass die Klägerin das Risiko des Vorverkaufs bewusst in Kauf genommen hat.
  • VG München, 20.10.2011 - M 18 SE 11.4905

    Schutz des Totensonntags als stillen Tag; Rockkonzert

    Auch wenn schwerwiegende wirtschaftliche Gründe für eine Befreiung von den Verboten des Art. 3 FTG sprechen können (vgl. BayVGH, Beschl. v. 9.10.2009, Az.: 22 ZB 08.756) ist dem entgegen zuhalten, dass die Antragstellerin das Risiko des Vorverkaufs bewusst in Kauf genommen hat.
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