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   VGH Bayern, 02.10.2008 - 22 ZB 08.816   

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https://dejure.org/2008,19879
VGH Bayern, 02.10.2008 - 22 ZB 08.816 (https://dejure.org/2008,19879)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.10.2008 - 22 ZB 08.816 (https://dejure.org/2008,19879)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Oktober 2008 - 22 ZB 08.816 (https://dejure.org/2008,19879)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verhältnis von Widerruf der Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister und Versetzung in den (vorzeitigen) Ruhestand;Für den Widerruf maßgebliche Gründe, die auf Krankheiten beruhen;Vorsätzliche und in Bereicherungsabsicht erfolgte Erhebung überhöhter ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhältnis von Widerruf der Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister und Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand; Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen im Zusammenhang mit einem Streit über den Widerruf einer Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister; ...

  • Judicialis

    SchfG § 10; ; SchfG § 11 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SchfG § 10; SchfG § 11 Abs. 2 Nr. 1
    Recht der Beliehenen; z. B. Schornsteinfegerrecht; Berufsrecht der Vermessungsingenieure: Verhältnis von Widerruf der Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister und Versetzung in den (vorzeitigen) Ruhestand; für den Widerruf maßgebliche Gründe, die auf Krankheiten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2003 - 14 S 1183/03

    Bezirksschornsteinfegermeister - Berufspflichtverletzung - Kehrbuch

    Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2008 - 22 ZB 08.816
    Umstände, die gegen Vorsatz und Bereicherungsabsicht sprechen könnten (z.B. Ablehnung einer Erweiterung des Kehrbezirks oder eigene Bitte an die Aufsichtsbehörde um Überprüfung einer Abrechnung [vgl. VGHBW vom 19.8.2003, GewArch 2003, 489/491]), liegen nicht vor.
  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

    Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2008 - 22 ZB 08.816
    Es fehlt insofern an greifbaren Anhaltspunkten (vgl. BVerwG vom 18.5.1995, NVwZ 1996, 379).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2002 - 14 S 1429/02

    Widerruf der Bestellung als Bezirksschornsteinfeger - Berufspflichtverletzung und

    Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2008 - 22 ZB 08.816
    Der Kläger hält folgende Rechtsfrage für klärungsbedürftig und im Berufungsverfahren klärungsfähig: "Stellt die Bestimmung des § 11 Abs. 2 Nr. 1 SchfG (Widerruf der Bestellung) gegenüber der Bestimmung des § 10 SchfG (Ruhestandsversetzung) eine Sonderregelung dar mit der Folge, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen eines Widerrufs der Bestellung nach § 11 Abs. 2 Nr. 1 SchfG eine Ruhestandsversetzung nicht mehr in Betracht kommt?" Wie die weiteren Ausführungen des Klägers zeigen (Bezugnahme auf das Urteil des VGH BW vom 19.9.2002 - Az. 14 S 1429/02 und die Kommentierung von Musielak/Schira/Manke, SchfG, 6. Aufl. 2003, RdNr. 7 zu § 10), bezieht sich der Kläger dabei auf die Fallkonstellation, bei der die für den Widerruf maßgeblichen Gründe gerade auf gesundheitliche Probleme und die so begründete Berufsuntauglichkeit zurückzuführen sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.01.2015 - 6 S 1280/13

    Zum Widerruf einer Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister

    Denn grundsätzlich wird die Vorschrift des § 11 Abs. 2 SchfG über den Widerruf der Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister durch die Regelung über die Versetzung in den Ruhestand weder verdrängt noch in der Weise modifiziert, dass der Widerruf nunmehr im Ermessen der Behörde stünde und so die Möglichkeit der Versetzung in den Ruhestand rechtfertigen würde (vgl. dazu ausführlich: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.09.2002 - 14 S 1429/02 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 02.10.2008 - 22 ZB 08.816 -, GewArch 2009, 122; vgl. auch: BVerwG, Beschluss vom 06.03.2003 - 6 B 2.03 -, GewArch 2003, 255; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 01.03.2011 - 1 M 13/11 -, juris).

    36 Allerdings ist die Frage, ob diese Grundsätze auch dann gelten, wenn die Verletzung der Berufspflichten, die einen Widerruf zu rechtfertigen geeignet sind, gerade auf gesundheitliche Probleme und die so begründete Berufsuntauglichkeit zurückzuführen sind, in der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs ausdrücklich offengelassen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.09.2002, a.a.O.) und auch sonst - soweit erkennbar - in der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht entschieden worden (vgl. etwa: BVerwG, Beschluss vom 06.03.2003 - 6 B 2.03 -, GewArch 2003, 255; Bay. VGH, Beschluss vom 02.10.2008 - 22 ZB 08.816 -, GewArch 2009, 122; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 01.03.2011 - 1 M 13/11 -, juris).

  • VGH Bayern, 11.06.2012 - 22 CS 12.419

    Widerruf der Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister

    Vielmehr ist dann, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 Nr. 1 SchfG vorliegen, der Widerruf der Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister die zwingende Rechtsfolge; dies gilt auch dann, wenn der Bezirksschornsteinfegermeister zugleich dauernd berufsunfähig im Sinn des § 10 SchfG ist (vgl. BayVGH vom 2.10.2008 GewArch 2009, 122 und vom 1.12.2006 Az. 22 CS 06.2934 ; VGH BW vom 19.9.2002 Az. 14 S 1429/02 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2011 - 1 M 13/11

    Kein Wahlrecht zwischen Widerruf der Schornsteinfegerbestellung und Versetzung in

    Es besteht jedenfalls kein Wahlrecht zwischen dem Widerruf der Bestellung und der Versetzung in den Ruhestand (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 6. März 2003, a. a. O.; BayVGH, Beschluss vom 2. Oktober 2008 - Az.: 22 ZB 08.816 -, GewArch 2009, 122; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. September 2002 - Az.: 14 S 1429/02 -, zitiert nach juris).
  • VG München, 12.06.2012 - M 16 K 11.2865

    Schornsteinfegergesetz; Schornsteinfegerhandwerksgesetz;

    Dies gilt auch dann, wenn der Betroffene zugleich dauernd berufsunfähig im Sinne des § 10 SchfG ist (vgl. BayVGH vom 2.10.2008 Az. 22 ZB 08.816 - juris; vom 1.12.2006 Az. 22 CS 06.2934 - juris; VGH BW vom 19.9.2002 Az. 14 S 1429/02 - juris).
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