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RG, 26.10.1901 - Rep. V. 223/01 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Ist der als Konkursverwalter fungierende Notar rechtlich verhindert, Vertragsanträge, welche ein Dritter der Konkursmasse macht, notariell zu beurkunden? 2. Gilt ein so beurkundetes Vertragsangebot ohne weiteres als dem Notar in seiner Eigenschaft als Konkursverwalter ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 49, 127
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Niedersachsen, 23.11.2017 - 8 ME 113/17
Ausweisung; Straftaten; Traumatherapie; Umgang; Umgangsrecht; Umgangsverfahren; …
Am 17. Januar 2001 wurde er wiederum aus der Jugendhaftanstalt entlassen und beging am 23. Juli 2001 nach einem heftigen Streit mit seiner Verlobten bei einem Polizeieinsatz einen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und eine Körperverletzung (AG Göttingen, Urt. v. 16.10.2002 - 53 Ls 46 Js 30431/01 - 223/01 -). - OLG Hamm, 11.11.2003 - 2 Ws 269/03
Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung; Vorverurteilung; Rechtskraft
Der Widerruf der Strafaussetzung konnte allein auf die durch rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts Bochum am 30. Oktober 2001 verhängte Gesamtfreiheitsstrafe (Aktenzeichen: 77 Ds 4 Js 223/01 AK 173/01) in Höhe von einem Jahr und sechs Monaten gestützt werden, nicht jedoch - wie es die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bochum in der angefochtenen Entscheidung getan hat - auf die noch nicht rechtskräftige Verurteilung durch das Amtsgericht Bochum vom 11. August 2003 (Aktenzeichen: 77 Ds 52 Js 377/03 AK 258/03). - LG Ravensburg, 03.10.1979 - 1 T 199/79
"Bezugnahme" auf das Angebot bei getrennter Beurkundung durch Angebot und Annahme
Seine Erklärung kann sicn darin erschöpfen, daß er das - hinreichend bezeichnete - Angebot annehme (vgl. RGZ 49, 127, 128; Lichtenberger, NJW 1979, 1857 ft, 1860 linke Spalte unten; NJW 1980, 864, 866). - OLG Düsseldorf, 25.04.1980 - 3 W 47/80
"Bezugnahme" auf das Angebot bei getrennter Beurkundung durch Angebot und Annahme
Seine Erklärung kann sicn darin erschöpfen, daß er das - hinreichend bezeichnete - Angebot annehme (vgl. RGZ 49, 127, 128; Lichtenberger, NJW 1979, 1857 ft, 1860 linke Spalte unten; NJW 1980, 864, 866).