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   OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.1996 - 23 B 2966/95   

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https://dejure.org/1996,5389
OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.1996 - 23 B 2966/95 (https://dejure.org/1996,5389)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.10.1996 - 23 B 2966/95 (https://dejure.org/1996,5389)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Oktober 1996 - 23 B 2966/95 (https://dejure.org/1996,5389)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Warenverkauf; Bauchladen auf öffentlichen Wegeflächen; Erlaubnispflichtige Sondernutzung; Straßenbaubehörde; Sondernutzungserlaubnis; Formelle Illegalität

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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.1994 - 18 B 1171/94

    Schriftliche Begründung; Vollziehungsanordnung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.1996 - 23 B 2966/95
    vgl. OVG NW, Beschluß vom 5. Juli 1994 - 18 B 1171/94 -, NWVBl.
  • OLG Köln, 19.08.1991 - Ss 356/90

    Bauchladenhandel als Gemeingebrauch

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.1996 - 23 B 2966/95
    Von dieser Rechtsprechung abzuweichen, geben weder der vom Verwaltungsgericht bezeichnete Beschluß des 1. Strafsenats des OLG Köln vom 19. August 1991 - Ss 356/90 (B) -, GewArch 1991, 451 = NVwZ 1992, 100, noch der Runderlaß des Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16. August 1993 - III A 2 - 14-90/1719/93 - Anlaß.
  • VG Gelsenkirchen, 11.10.1988 - 14 L 1253/88
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.1996 - 23 B 2966/95
    - VG Gelsenkirchen, Beschluß vom 11. Oktober 1988 - 14 L 1253/88 -, S. 6 f. des Beschlußabdrucks - als zutreffend bestätigt hatte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2020 - 11 B 1459/20

    Mietfahrräder dürfen in Düsseldorf nicht im öffentlichen Straßenraum abgestellt

    So stellen sich etwa das Anbieten von Waren auf der öffentlichen Verkehrsfläche mit einem Bauchladen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21. Oktober 1996 - 23 B 2966/95 -, juris, oder mit einem Automaten, vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Oktober 1970 - IV C 137.68 -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 1, juris (nur Leitsätze), zu Sondernutzungsgebühren für Kaugummi-Kleinautomaten, und vom 21. Oktober 1970 - IV C 38.69 -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 3, S. 4 f. = juris, Rn. 19, zu Sondernutzungsgebühren für einen Pfefferminzwandautomaten; OVG NRW, Urteil vom 2. September 1997 - 23 A 63/96 -, n. v., zu Sondernutzungsgebühren für Zigarettenautomaten; OVG S.-H., Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 L 175/95 -, Rn. 27 f., zu Sondernutzungsgebühren für Kaugummiautomaten, oder das Aufstellen eines Altkleidersammelcontainers im öffentlichen Straßenraum zum Zwecke der Entgegennahme von Altkleidern, vgl. etwa OVG NRW, Urteil vom 16. Juni 2014 - 11 A 2816/12 -, NVwZ-RR 2014, 748 (749) = juris, Rn. 33, regelmäßig nicht mehr als Gemeingebrauch, sondern als Sondernutzung dar.

    Von sonstigem Straßenhandel, also dem gewerblichen Anbieten von Waren im öffentlichen Straßenraum, der unzweifelhaft als Sondernutzung zu qualifizieren ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1988 - 7 C 5.87 - Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 20, S. 2 f. = juris, Rn. 7, zum Verkaufswagen; OVG NRW, Beschluss vom 21. Oktober 1996 - 23 B 2966/95 - juris, Rn. 14 ff., m. w. N., zum Bauchladen, unterscheidet sich das Vermieten von Fahrrädern in der von der Antragstellerin vorgenommenen Weise zwar im äußeren Erscheinungsbild, nicht aber - was hier entscheidend ist - im rechtlichen Kern.

  • VG Gera, 03.05.2016 - 3 K 649/14

    Klage gegen die Untersagung des Verkaufs von Speisen und Getränken über den Zaun

    Diese Vorschrift erlaubt der Straßenbaubehörde nicht nur eine ständige, und derzeit andauernde unerlaubte Sondernutzung zu beenden, sondern auch gegen solche unerlaubte Sondernutzungen einzuschreiten, die zwar nur zeitweise und ggf. nicht aktuell erfolgen, aber deren weitere Wiederholung geplant bzw. beabsichtigt ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31. Januar 2002 - 5 S 3057/99 - VBlBW 2002, 297 [298]; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. Oktober 1996 - 23 B 2966/95 - zitiert nach juris, Rdnr. 23 zu § 22 StrWG NW).

    Nur wenn der Betroffene offensichtlich einen Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis hat, wäre die dennoch erlassene Untersagungsverfügung der Behörde ermessensfehlerhaft (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Januar 2006 - 5 S 2599/05 - VBlBW 2006, 239 mit weiteren Nachweisen; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. Oktober 1996, a.a.O., Rdnr. 27; Sauthoff, a.a.O., Rdnr. 443 mit weiteren Nachweisen).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2011 - 11 A 2325/10

    Der Betrieb von Bierbikes und Partybikes auf öffentlichen Straßen ist eine

    1997, 269, und vom 21. Oktober 1996 - 23 B 2966/95 -, juris, Rn. 27.
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