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VGH Bayern, 04.10.1991 - 23 B 90.2068 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Thüringen, 29.09.2008 - 4 KO 1313/05
Benutzungsgebührenrecht; Rechtswidrige Widmung der Entwässerungseinrichtung einer …
Allerdings würde die Unzulässigkeit einer Kostenspaltung nach Landesrecht nicht zur Unzulässigkeit der Teilaufgabenübertragung und der Bildung einer auf die Teilaufgabe beschränkten öffentlichen Entwässerungseinrichtung führen, sondern allenfalls zur Rechtswidrigkeit der dem Zweckverband übertragenen Beitragshoheit (so auch die Rechtsprechung in Bayern, wo der Betrieb einer überörtlichen Entwässerungseinrichtung durch einen Zweckverband als zulässig erachtet wird, obwohl eine Kostenspaltung gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 6 BayKAG im Bereich leitungsgebundener Einrichtungen unzulässig ist; zur unzulässigen Kostenspaltung in Bayern: BayVGH, Urteil vom 04.10.1991 - 23 B 90.2068 - zitiert nach Juris). - VG Ansbach, 30.11.2010 - AN 1 K 09.02450
Ertüchtigung einer bestehenden Kläranlage als beitragspflichtige …
Im Urteil vom 4. Oktober 1991 (Az. 23 B 90.2068) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nicht beanstandet, die Mehraufwendungen, die ausschließlich der Reinigung besonderer Abwässer aus Gewerbebetrieben dienen, hinsichtlich des Beitragssatzes so zu berechnen, dass der darauf entfallende Teil aus der Verteilungsmasse herausgenommen und der dadurch verminderte Gesamtaufwand im allgemeinen Maßstab verteilt wird. - VG Ansbach, 14.12.2010 - AN 1 K 08.02095
Vorausleistung Verbesserungsbeitrag; Artzuschlag für …
Diese Vorgehensweise bei der Beitragskalkulation sei nach den Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs statthaft (Beschluss vom 8.7.1987, 23 CS 87.00979 und Urteil vom 4.10.1991, 23 B 90.2068). - VGH Bayern, 22.10.1998 - 23 B 96.4172
Rechtmäßigkeit der Regelungen einer Gebührensatzung zu einer Entwässerungssatzung …
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