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   VGH Bayern, 20.12.1991 - 23 B 90.3449   

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https://dejure.org/1991,9789
VGH Bayern, 20.12.1991 - 23 B 90.3449 (https://dejure.org/1991,9789)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.12.1991 - 23 B 90.3449 (https://dejure.org/1991,9789)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Dezember 1991 - 23 B 90.3449 (https://dejure.org/1991,9789)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufgabe zur Errichtung einer im gesamten Wirkungsbereich tätigen gemeinsamen Wasserversorgungsanlage mit den dazu erforderlichen örtlichen Versorgungsleitungen; Beitragssatzung für die Erweiterung und Verbesserung der Wasserversorgungsanlage (BS-EV/WAS); Ortsrechtliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2006 - 2 S 2842/04

    Rückwirkung des KAG BW § 2 Abs 2 S 1, Fassung 2005-03-17, auf Altfälle;

    Mit Blick auf Beiträge bezeichnet der Bayerische VGH (etwa Urteil v. 20.12.1991 - 23 B 90.3449 und 3451, VGHE 45, 20 f.) eine Überdeckung als "hinnehmbar", wenn sie weniger als 10 % betrage.
  • VG Karlsruhe, 25.07.2019 - 12 K 40/17

    (Zu der Frage, in welchen Fällen (z.B.

    Mit Blick auf Beiträge bezeichnet der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine Überdeckung als "hinnehmbar", wenn sie weniger als 10 % betrage (etwa Urteil vom 20.12.1991 - 23 B 90.3449 -, juris).
  • VG Ansbach, 01.12.2015 - AN 1 K 14.01740

    Abwasserbeseitigung, Herstellungsbeitrag, Verfassungsmäßigkeit, Verjährungsfrist,

    Die getroffene Regelung ist aus sachlichen Gründen gerechtfertigt, da nach der überzeugenden Gesetzesbegründung (LT-Drs. 17/370, S. 18) dem Umstand Rechnung getragen wird, dass auch im Beitragsrecht auf die Sach- und Rechtslage der letzten Behördenentscheidung abzustellen ist, und folglich eine Änderung der Rechtslage im fakultativ möglichen (Art. 15 Abs. 1 Satz 1 AGVwGO) Widerspruchsverfahren zu berücksichtigen ist (vgl. U. v. 1.3.2012, 20 B 11.1723, Rdnr. 17, juris: U. v. 28.2.1995, 23 B 92.3295, Rdnr. 23, juris unter Verweis auf U. v. 20.12.1991, 23 B 90.3449; U. v. 31.8.1984, 23 B 82 A. 1204, Rdnr. 14, juris).
  • VG Gera, 21.09.2011 - 2 K 301/09

    Heranziehung zur Zahlung eines Herstellungsbeitrages für die öffentliche

    Diese Fehlertoleranz ist nach Auffassung der Kammer überschritten, wenn der satzungsmäßig festgelegte Beitragssatz den höchstzulässigen Beitragssatz um mehr als 10 % übersteigt (VGH München, Urteil vom 20. Dezember 1991 - 23 B 90.3449 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. Mai 1992 - 2 A 2024/89; Blomenkamp, in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 1468 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 16.11.2010 - Au 1 K 10.526

    Vorauszahlung auf den Verbesserungsbeitrag für die öffentliche

    Auch wenn die für die Wasserversorgung durchgeführten Baumaßnahmen zugleich den erforderlichen Feuerschutz und damit die Erfüllung einer gemeindlichen Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis gewährleisten, ist dieser Aufwand nicht durch eine Eigenbeteiligung der Gemeinde abzudecken (BayVGH vom 3.3.1997 Az. 23 N 92.3515, Gemeindekasse 1997, Nr. 167; BayVGH vom 20.12.1991 Az. 23 B 90.3449, VGHE 45, S. 20 ff. , für einen Fall, in dem das Gericht davon ausging, dass für die Löschwasserversorgung "kein besonderer Aufwand entstanden" ist; vgl. auch VG Regensburg vom 16.1.2002 Az. RN 3 K 00.2518 - RdNr. 36; Stadelöder a.a.O., RdNr. 194 zu Art. 5 jeweils unter Verweis auf die Rechtsprechung des BayVGH).
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