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   VGH Bayern, 19.04.1993 - 23 B 92.171   

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VGH Bayern, 19.04.1993 - 23 B 92.171 (https://dejure.org/1993,30329)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.04.1993 - 23 B 92.171 (https://dejure.org/1993,30329)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. April 1993 - 23 B 92.171 (https://dejure.org/1993,30329)
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Wird zitiert von ... (6)

  • VG Bayreuth, 22.03.2017 - B 4 K 15.662

    Herstellungsbeitrag für Entwässerungseinrichtung

    Insoweit verweise der Widerspruchsbescheid zu Recht auf das Urteil des BayVGH vom 19.04.1993 Az.: 23 B 92.171, wonach selbst dann, wenn eine Planungsabsicht des Einrichtungsträgers gefehlt habe, eine behördliche Auflage zur Vorlage prüffähiger Pläne sowie der anschließende weitere Ausbau der Einrichtung einer Planungsabsicht gleich zu erachten sei.

    Einer bestehenden Planungsabsicht gleichzusetzen ist aber auch ein wasserrechtlicher Bescheid, der eine Gemeinde verpflichtet, die öffentliche Einrichtung weiter auszubauen, dafür prüffähige Planunterlagen für eine den Regeln der Technik entsprechende Art der Abwasserbeseitigung vorzulegen und diese Planungen nachfolgend zu verwirklichen (BayVGH, Urteil vom 19.04.1993 - 23 B 92.171 -, juris Rn. 29f.) .

    Davon ausgehend ist die Vorgabe des Landratsamts im Erlaubnisbescheid vom 03.04.1989 an die Beklagte, eine Vorplanung/Studie für die Sanierung der Abwasserverhältnisse vorzulegen, einer zu dieser Zeit ggf. fehlenden Planungsabsicht der Beklagten gleichzusetzen (BayVGH, Urteil vom 19.04.1993, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 16.08.2007 - 23 BV 07.761

    Kommunalabgabenrecht: Herstellungsbeitrag für die öffentliche Entwässerungsanlage

    Wird der Beitragsmaßstab dem auszugleichenden Vorteil im Einzelfall nicht gerecht, war hier dennoch keine Anpassung des Beitragsmaßstabs oder der Beitragssätze erforderlich, obwohl unterschiedlichen Vorteilen aus der Anschlussmöglichkeit in aller Regel durch eine Abstufung der Beitragssätze Rechnung zu tragen ist (vgl. Art. 5 Abs. 2 Satz 1 KAG; BayVGH vom 4.8.1989 Az. 23 B 86.3697; vom 19.4.1993 Az. 23 B 92.171).
  • VGH Bayern, 09.03.2017 - 20 ZB 15.1708

    Herstellungsbeitrag für eine Entwässerungseinrichtung

    Nach der Rechtsprechung des 23. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist für die Beurteilung der Frage, ob eine leitungsgebundene öffentliche Einrichtung (noch) als Provisorium anzusehen ist, mit der Folge, dass hierfür noch keine Beiträge verlangt werden dürfen, in erster Linie auf die Planungsabsichten des Einrichtungsträgers abzustellen (U.v. 19.4.1993, - 23 B 92.171 - juris, Leitsatz und Rn. 28 bis 30; - ebenso U.v. 23.7.1998 - 23 B 96.918 - juris Rn. 31/32; B.v. 1.2.2001, - 23 ZB 00.3123 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 09.03.2017 - 20 ZB 15.1709

    Entstehen der sachlichen Beitragspflicht im Anschlussbeitragsrecht

    Nach der Rechtsprechung des 23. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist für die Beurteilung der Frage, ob eine leitungsgebundene öffentliche Einrichtung (noch) als Provisorium anzusehen ist, mit der Folge, dass hierfür noch keine Beiträge verlangt werden dürfen, in erster Linie auf die Planungsabsichten des Einrichtungsträgers abzustellen (U.v. 19.4.1993, - 23 B 92.171 - juris, Leitsatz und Rn. 28 bis 30; -ebenso U.v. 23.7.1998 - 23 B 96.918 - juris Rn. 31/32; B.v. 1.2.2001, - 23 ZB 00.3123 - juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2007 - 4 M 254/07

    Zum Probebetrieb eines Klärwerks

    Ohne die Kläranlage wäre die öffentliche Einrichtung nicht dazu geeignet, entsprechend den gesetzlichen Anforderungen das Schmutzwasser zu behandeln und einzuleiten (vgl. hierzu: Bay. VGH, Urt. v. 19.04.1993 - 23 B 92.171 -, zitiert nach juris, Rdnr. 29 bis 33).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2007 - 4 M 253/07

    Zum Probebetrieb eines Klärwerks

    Ohne die Kläranlage wäre die öffentliche Einrichtung nicht dazu geeignet, entsprechend den gesetzlichen Anforderungen das Schmutzwasser zu behandeln und einzuleiten (vgl. hierzu: Bay. VGH, Urt. v. 19.04.1993 - 23 B 92.171 -, zitiert nach juris, Rdnr. 29 bis 33).
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