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   VGH Bayern, 02.08.2007 - 23 BV 07.835   

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VGH Bayern, 02.08.2007 - 23 BV 07.835 (https://dejure.org/2007,20223)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.08.2007 - 23 BV 07.835 (https://dejure.org/2007,20223)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. August 2007 - 23 BV 07.835 (https://dejure.org/2007,20223)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tätigwerden im Rahmen eines Nachweisverfahrens bei der Entsorgung besonder überwachungsbedürftiger Abfälle; Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe außerhalb des fiskalischen Bereichs als kostenpflichtige Amtshandlung; Ständige Einbindung einer Behörde in einen ...

  • Judicialis

    KG Art. 1; ; KG Art. 6; ; KrW-/AbfG § 43; ; NachwV § 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KG Art. 1; KG Art. 6; KrW-/AbfG § 43; NachwV § 11

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2007 - 23 BV 07.835
    Die Kontrolltätigkeit des LfU ist demzufolge für die Klägerin nicht bedeutungslos, sondern Voraussetzung, um überhaupt eine Entsorgung dieser Abfälle vornehmen zu können (vgl. hierzu auch BayVGH vom 10.12.1962 a.a.O.; BVerwG vom 25.8.1999 NVwZ 2000, 74; BVerfG vom 11.8.1998 NVwZ 1999, 176; vom 19.3.2003 NVwZ 2003, 715).
  • BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Flugsicherheitsgebühren

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2007 - 23 BV 07.835
    Die Kontrolltätigkeit des LfU ist demzufolge für die Klägerin nicht bedeutungslos, sondern Voraussetzung, um überhaupt eine Entsorgung dieser Abfälle vornehmen zu können (vgl. hierzu auch BayVGH vom 10.12.1962 a.a.O.; BVerwG vom 25.8.1999 NVwZ 2000, 74; BVerfG vom 11.8.1998 NVwZ 1999, 176; vom 19.3.2003 NVwZ 2003, 715).
  • VG Saarlouis, 19.01.2011 - 5 K 127/10

    Gebühren für die Bearbeitung von Begleitscheinen nach den §§ 10 f. NachwV

    (Bayer. VGH, Urteil vom 02.08.2007 - 23 BV 07.835 -, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 13.05.2008 - 9 B 63.07 -) Dem Beklagten komme in diesem Zusammenhang eine behördliche Kontrollfunktion zu, ohne die nach der NachwV keine Entsorgung gefährlicher Abfälle erfolgen dürfe.

    Dass er mit der Bearbeitung der Begleitscheine im Rechtssinne Amtshandlungen mit Außenwirkung erbringe, sei in den Entscheidungen des OVG Rheinland-Pfalz, (Urteil vom 07.05.2009 - 7 A 11398/08 -) des VGH München (Urteil vom 02.08.2007 - 23 BV 07.835 -) und des BVerwG (Beschlüsse vom 13.05.2008 - 9 B 61-63.07 -) hinreichend ausgeführt worden.

  • VG Saarlouis, 19.01.2011 - 5 K 2128/09

    Gebühren für die Bearbeitung von Begleitscheinen nach den §§ 10 F. NachwV

    (Bayer. VGH, Urteil vom 02.08.2007 - 23 BV 07.835 -, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 13.05.2008 - 9 B 63.07 -) Dem Beklagten komme in diesem Zusammenhang eine behördliche Kontrollfunktion zu, ohne die nach der NachwV keine Entsorgung gefährlicher Abfälle erfolgen dürfe.

    Dass er mit der Bearbeitung der Begleitscheine im Rechtssinne Amtshandlungen mit Außenwirkung erbringe, sei in den Entscheidungen des OVG Rheinland-Pfalz, (Urteil vom 07.05.2009 - 7 A 11398/08 -) des VGH München (Urteil vom 02.08.2007 - 23 BV 07.835 -) und des BVerwG (Beschlüsse vom 13.05.2008 - 9 B 61-63.07 -) hinreichend ausgeführt worden.

  • VG Augsburg, 27.02.2013 - Au 6 K 12.1490

    Gebühren im Rahmen des Vollzugs des Kreislaufwirtschaftsgesetzes; Anzeige einer

    aa) Die Erhebung einer Verwaltungsgebühr setzt eine behördliche Tätigkeit in Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben außerhalb des fiskalischen oder rein wirtschaftlichen Bereichs voraus (BayVGH, U.v. 2.8.2007 - 23 BV 07.835 - juris Rn. 51).

    Die erforderliche Außenwirkung der Tätigkeit liegt bereits in der Kenntnis der Klägerin, dass für die gewerbliche Sammlung ein Anzeigeverfahren unter Vorlage verschiedener Nachweise und Einbindung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers erforderlich ist (vgl. hierzu auch BayVGH, U.v. 2.8.2007 a.a.O. Rn. 58).

  • VGH Bayern, 05.09.2022 - 23 ZB 19.1985

    Verwaltungsgebühren für Errichtung und Betrieb von Spielhallen

    Außenwirksam ist eine Tätigkeit, wenn sie erkennbar nach außen "ausgeübt" wird (vgl. Rott/Stengel a.a.O. Erl. II 4 a) bis c) zu Art. 1 KG; BayVGH, U.v. 2.8.2007 - 23 BV 07.835 - juris Rn. 50 f.).
  • VGH Bayern, 13.06.2013 - 20 ZB 13.805

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Anzeigeverfahren für Sammlungen;

    Als solche Staatsbehörde hat es auch amtlich in Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben außerhalb des fiskalischen oder rein wirtschaftlichen Bereichs gehandelt, was eine kostenpflichtige Behördenhandlung im Sinne des Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 Kostengesetz - KG darstellt (vgl. BayVGH vom 2.8.2007 Az. 23 BV 07.835, best. durch BVerwG, Beschluss vom 13.5.2008 BVerwG 9 B 63.07).
  • VG Saarlouis, 08.12.2010 - 5 K 897/09

    Gebühren für die Bearbeitung von Begleitscheinen nach den §§ 10 f. NachwV

    (Bayer. VGH, Urteil vom 02.08.2007 - 23 BV 07.835 -, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 13.05.2008 - 9 B 63.07 -) Dem Beklagten komme in diesem Zusammenhang eine behördliche Kontrollfunktion zu, ohne die nach der NachwV keine Entsorgung gefährlicher Abfälle erfolgen dürfe.
  • VGH Bayern, 19.02.2015 - 20 ZB 14.1538

    Gebührenfestsetzung im Anzeigeverfahren für gewerbliche Sammlungen vor dem

    Dies entspricht jedoch nicht der Rechtsprechung des Senats, die für die Kostenpflicht grundsätzlich eine Amtshandlung ausreichen lässt, die vom Gebührenpflichtigen veranlasst wurde (BayVGH, B. v. 13.6.2013 - 20 ZB 13.805 - juris, unter Bezugnahme auf BayVGH, U. v. 2.8.2007 - 23 BV 07.835 - juris, bestätigt durch BVerwG B. v. 13.5.2008 - 9 B 61.07 - NVwZ 2008, 911).
  • VG Bayreuth, 04.12.2019 - B 4 K 18.13

    Gebühren für die Inanspruchnahme der Industrie- und Handelskammer

    Um von einer Entfaltung hoheitlicher Tätigkeit überhaupt sprechen zu können, muss die behördliche Tätigkeit (Amtshandlung) nach außen gegenüber dem als Gebührenschuldner in Anspruch zu Nehmenden unmittelbar in Erscheinung treten (BayVGH, U.v. 2.8.2007 - 23 BV 07.835 - juris Rn. 51).
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