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   ArbG Hamburg, 20.03.2002 - 23 Ca 363/01   

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https://dejure.org/2002,38252
ArbG Hamburg, 20.03.2002 - 23 Ca 363/01 (https://dejure.org/2002,38252)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 20.03.2002 - 23 Ca 363/01 (https://dejure.org/2002,38252)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 20. März 2002 - 23 Ca 363/01 (https://dejure.org/2002,38252)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Hamburg, 05.09.2002 - 7 Sa 39/02

    Verfassungsmäßigkeit des § 9 des Hamburgischen 1. Ruhegeldgesetzes

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 20. März 2002 - 23 Ca 363/01 - wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 20. März 2002 - 23 Ca 363/01 - hat das Arbeitsgericht Hamburg die Klage abgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 20. März 2002 - 23 Ca 363/01 - abzuändern und nach den Schlussanträgen erster Instanz zu erkennen.

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 20. März 2002 - 23 Ca 363/01 - ist gemäß § 64 Abs. 1 und 2 Arbeitsgerichtsgesetz statthaft und auch im Übrigen zulässig, da sie gemäß §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 Arbeitsgerichtsgesetz, 517, 519, 520 ZPO n. F. form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden ist.

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