Rechtsprechung
VGH Hessen, 13.09.1999 - 23 F 2386/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- ArgeLandentwicklung
Bindung; Planvereinbarung; Rechtsnachfolge; Zulässigkeit
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Verfahrensgang
- VGH Hessen, 13.09.1999 - 23 F 2386/98
- BVerwG, 03.02.2000 - 11 B 68.99
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 29.08.2000 - 11 KSt 2.00
Außerordentliche Beschwerde; Gegenvorstellung gegen Beschluss des …
BVerwG 11 KSt 2.00 (11 C 6.97) VGH 23 F 2386/98. - VGH Hessen, 07.09.2000 - F 2955/94
Planvereinbarungen im Flurbereinigungsverfahren - Wegfall der Geschäftsgrundlage
Zwar handelt es sich bei der Planvereinbarung nicht um eine im Gesetz ausdrücklich vorgesehene Vereinbarung, wie dies § 99 FlurbG im beschleunigten Zusammenlegungsverfahren vorsieht, dennoch ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass im Flurbereinigungsverfahren über Ansprüche und Verpflichtungen der Verfahrensbeteiligten Vereinbarungen getroffen werden können (BVerwG, Urteil vom 04.11.1988 - 5 B 159.55 - [401] -, AgrarR 1990, 28 [29]; Urteil des Senats vom 07.09.1999 - 23 F 2386/98 -, Seehusen-Schwede, Flurbereinigungsgesetz, 7. Aufl., Vorb. § 44 Rn 4).