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   VG Frankfurt/Main, 27.09.2004 - 23 L 3458/04   

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VG Frankfurt/Main, 27.09.2004 - 23 L 3458/04 (https://dejure.org/2004,20066)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27.09.2004 - 23 L 3458/04 (https://dejure.org/2004,20066)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27. September 2004 - 23 L 3458/04 (https://dejure.org/2004,20066)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Personalrat; Auswahlbeschränkung; Vorsitzender; Freistellung; Gruppenzugehörigkeit; Stärkeverhältnisse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtberücksichtigung bei der Wahl eines stellvertretenden Vorsitzenden des Personalrats; Voraussetzungen für das Recht des Personalratsmitglieds Beschlüsse des Organs gerichtlich überprüfen zu lassen; Auswahlfreiheit des Personalrats; Rechtswidrigkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.09.1990 - 6 P 23.88

    Verfassungsmäßigkeit des § 33 Satz 2 BPersVG

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.09.2004 - 23 L 3458/04
    Die Wahl des/der stellvertretenden Vorsitzenden eines Personalrats gehört nicht zur Wahl des Personalrats selbst, sondern ist ein dieser Wahl nachfolgender Akt der Geschäftsführung des Personalrats (BVerwG, B. v. 27.9.1990 - 6 P 23.88 - PersR 1991, 25 f. m. w. N.).
  • BVerwG, 10.09.2018 - 5 PB 2.18

    Anrechnung; Anrechnung des Vorsitzenden; Beschwerde; Darlegungsanforderungen;

    Diese Rechtsansicht entspricht auch der - soweit ersichtlich - einhelligen Auffassung der zu der landesrechtlichen Regelung des § 40 Abs. 3 Satz 2 HPVG ergangenen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (vgl. VG Frankfurt a.M., Urteil vom 27. September 2004 - 23 L 3458/04 - PersV 2005, 179 ; VG Wiesbaden, Beschluss vom 7. November 2016 - 23 K 1222/16.WI.PV - nicht veröffentlicht ; VG Darmstadt, Beschluss vom 23. Januar 2018 - 23 K 1768/16.DA.PV - PersV 2018, 313 ).

    Die Beschwerde lässt insoweit überdies außer Acht, dass Wahlmöglichkeiten des Personalrats gegebenenfalls auch dadurch entstehen können, dass Angehörige einer Gruppe, Gewerkschaft oder Liste auf ihre Berücksichtigung bei der Freistellung verzichten (vgl. dazu VG Frankfurt a.M., Urteil vom 27. September 2004 - 23 L 3458/04 - PersV 2005, 179 ; Dobler, in: v. Roetteken/Rothländer, Hessisches Bedienstetenrecht, Teilausgabe I, Personalvertretungsrecht, § 40 Rn. 240a ff., Stand November 2016).

  • VGH Hessen, 27.04.2006 - 22 TL 2270/05

    Auswahl der freizustellenden Personalratsmitglieder; Verteilungsverfahren

    Nach der von § 46 Abs. 3 Satz 3 BPersVG ("Bei weiteren Freistellungen sind die auf die einzelnen Wahlvorschlagslisten entfallenden Stimmen im Wege des Höchstzahlverfahrens zu berücksichtigen") abweichenden, nämlich enger auf die Stimmanteile der Listen abstellenden Fassung des neu in § 40 Abs. 3 HPVG eingefügten Satzes 2 und dem dadurch im obigen Sinne hinreichend deutlich zum Ausdruck gekommenen Willen des Gesetzgebers erscheint die vom Beteiligten zu 2. herangezogene Auffassung nicht (mehr) vertretbar, dass jedes geeignete Berechnungsverfahren herangezogen werden könne und dies allein in der Entscheidungskompetenz des Personalrates liege, so dass z. B. auch eine prozentuale Berechnung oder auch das Verfahren nach d"Hondt angewandt werden könne (so aber: Dobler, in v. Roetteken/Rothländer, Hessisches Bedienstetenrecht, 7. Aufl., Stand: Januar 2006, Rdnr. 101 zu § 40 HPVG; VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 27. September 2004 - 23 L 3458/04 - PersV 2005 S. 179 ff., juris LS).
  • VGH Hessen, 16.03.2006 - 22 TL 2270/05

    Auswahl freizustellender Personalratsmitglieder

    Nach der von § 46 Abs. 3 Satz 3 BPersVG ("Bei weiteren Freistellungen sind die auf die einzelnen Wahlvorschlagslisten entfallenden Stimmen im Wege des Höchstzahlverfahrens zu berücksichtigen") abweichenden, nämlich enger auf die Stimmanteile der Listen abstellenden Fassung des neu in § 40 Abs. 3 HPVG eingefügten Satzes 2 und dem dadurch im obigen Sinne hinreichend deutlich zum Ausdruck gekommenen Willen des Gesetzgebers erscheint die vom Beteiligten zu 2. herangezogene Auffassung nicht (mehr) vertretbar, dass jedes geeignete Berechnungsverfahren herangezogen werden könne und dies allein in der Entscheidungskompetenz des Personalrates liege, so dass z. B. auch eine prozentuale Berechnung oder auch das Verfahren nach d"Hondt angewandt werden könne (so aber: Dobler, in v. Roetteken/Rothländer, Hessisches Bedienstetenrecht, 7. Aufl., Stand: Januar 2006, Rdnr. 101 zu § 40 HPVG; VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 27. September 2004 - 23 L 3458/04 - PersV 2005 S. 179 ff., juris LS).
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