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   LG Cottbus, 23.07.2002 - 23 Qs 16/02   

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LG Cottbus, 23.07.2002 - 23 Qs 16/02 (https://dejure.org/2002,30719)
LG Cottbus, Entscheidung vom 23.07.2002 - 23 Qs 16/02 (https://dejure.org/2002,30719)
LG Cottbus, Entscheidung vom 23. Juli 2002 - 23 Qs 16/02 (https://dejure.org/2002,30719)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2002, 535
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 16.02.2005 - 1 Ss 406/04

    Beweiswürdigung: Kein Beweisverwertungsverbot bei Durchsuchung eines Kfz durch

    In diesem Zeitraum, in dem die Angeklagte keinen Zugang zu ihrem Fahrzeug gehabt hätte, konnte eine richterliche Entscheidung - eventuell unter Inanspruchnahme des für Eilfälle eingerichteten Bereitschaftsdienstes -herbeigeführt und vollstreckt werden, zumal da der Richter die Durchsuchung notfalls auch fernmündlich anordnen kann (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg StV 2003, 207, 208; LG Cottbus StV 2002, 535; LG Bremen StV 1998, 180; Nack in KK, StPO 5. Aufl., § 105 Rdnr. 3).
  • AG Berlin-Tiergarten, 23.06.2005 - 5 Op Js 1777/03

    Subjektiv rechtswidrige Durchsuchungsmaßnahme und Verwertungsverbot; -Unerlaubtes

    Ein Verwertungsverbot wird allerdings dann bejaht, wenn ein bewußter Verstoß gegen Formvorschriften vorliegt (LG Cottbus, StV 2002, 535; AG Kiel, StV 2002, 536), wenn also die handelnden Polizeibeamten in positiver Kenntnis des Umstandes, daß Gefahr im Verzug nicht gegeben ist, gleichwohl zur Durchsuchung und Beschlagnahme geschritten sind, um den Richtervorbehalt bewußt auszuhebeln.
  • AG Berlin-Tiergarten, 23.07.2003 - 2 Op Js 857/02

    Beweisverwertungsverbot wegen Rechtswidrigkeit einer Durchsuchung bzw. einer

    Ein Verwertungsverbot wird allerdings dann bejaht, wen ein bewusster Verstoss gegen Form Vorschriften vorlag (LG Cottbus. StV 2002, 535, AG Kiel, StV 2002, 536, Meyer/Goßner a.a.O.,§ 94 Rdn. 21), wenn also die handelnden Polizeibeamten in positiver Kenntnis des Umstandes, dass Gefahr im Verzug nicht gegebenen ist gleichwohl zur Durchsuchung und Beschlagnahme geschritten wären, um den Richtervorbehalt bewusst auszuhebeln.
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