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   LG Frankfurt/Main, 11.03.2010 - 2-23 S 3/09, 2/23 S 3/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12353
LG Frankfurt/Main, 11.03.2010 - 2-23 S 3/09, 2/23 S 3/09 (https://dejure.org/2010,12353)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11.03.2010 - 2-23 S 3/09, 2/23 S 3/09 (https://dejure.org/2010,12353)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11. März 2010 - 2-23 S 3/09, 2/23 S 3/09 (https://dejure.org/2010,12353)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 88 § 1 IV
    Vergleichsmaßstab für eine erhöhte Kraftanstrengung sind die alltäglichen Bewegungsabläufe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Beim Tennis riss die Achillessehne - Die Unfallversicherung muss der Versicherungsnehmerin Krankenhaustagegeld zahlen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1621
  • VersR 2011, 104
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 15.01.2009 - 8 U 131/08

    Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers für einen Sturz beim Skifahren

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.03.2010 - 23 S 3/09
    In einer anderen Entscheidung des OLG Celle vom 15.01.2009, Az: 8 U 131/08, VuR 2009, 184, kommt das OLG Celle zu dem Ergebnis, dass ein Unfall durch erhöhte Kraftanstrengung nicht vorliege, wenn ein Versicherungsnehmer bei einem Skiabfahrtsablauf stürze, weil ein anderer Skifahrer von oben kommend an ihm vorbeifahre, ihn aber nicht berühre und er sodann auf der Schulter zu Fall komme, wodurch er einen Riss der Sehnen im Bereich der Rotatorenmanschette erleide.
  • OLG Celle, 09.02.1995 - 8 U 82/94

    Erhöhte Kraftanstrengung; Achillessehnenriß; Fußballtypische Konkurrenzsituation

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.03.2010 - 23 S 3/09
    Das OLG Celle hat in einer Entscheidung vom 09.02.1995, Az.: 8 U 82/94, NJW-RR 1996, 24, einen Unfall infolge erhöhter Kraftanstrengung bejaht für einen Achillessehnenriss, den sich ein Fußballspieler während des Spiels im "kämpferischen Einsatz" um den Ball, beim "Kampf um den Ball" oder auch beim "Laufen hinter dem Ball" in einer fußballspieltypischen Konkurrenzsituation zuzog.
  • AG Herne, 14.12.2001 - 9 C 200/01
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.03.2010 - 23 S 3/09
    Das Amtsgericht Herne hat in einem Urteil vom 14.2.2001, Az.: 9 C 200/01, NVersZ 2002, 219, entschieden, dass ein durch erhöhte Kraftanstrengung verursachter Unfall vorliege, wenn es bei einem Versicherungsnehmer bei einem 50-Meter-Lauf anlässlich seiner Schiedsrichterprüfung zu einem Riss der Achillessehne komme.
  • OLG Frankfurt, 07.04.1994 - 3 U 111/93

    Erhöhte Kraftanstrengung; Tennis; Ausnahmesituation

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.03.2010 - 23 S 3/09
    Einen Unfall durch erhöhte Kraftanstrengung hat das OLG Frankfurt am Main in einer Entscheidung vom 07.04.1994, Az.: 3 U 111/93, VersR 1996, 363, verneint, wenn die Achillessehne beim Tennisspiel reißt, sofern kein besonderer, von den übrigen spielerischen Aktionen abweichender Kraftaufwand erforderlich sei.
  • OLG Frankfurt, 11.03.1998 - 7 U 232/96
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.03.2010 - 23 S 3/09
    Dagegen hat das OLG Frankfurt am Main in Entscheidung vom 11.03.1998, Az.: 7 U 232/96, OLGR Frankfurt am Main 1998, 239, einen Unfall bei freiwilliger Eigenbewegung bejaht, wobei es unerheblich sei, ob sie durch ein äußeres Ereignis veranlasst oder planmäßig und gewollt ausgeführt worden sei, wenn sie einen besonderen Kraftaufwand erfordere, der über das Maß dessen hinausgeht, was für den gewöhnlichen, normalen Bewegungsablauf notwendig sei.
  • OLG Koblenz, 25.04.2018 - 10 U 33/16

    Private Unfallversicherung: Versicherungsschutz bei Sehnenriss durch Anheben

    44 Der Senat schließt sich bei der Beurteilung des Begriffes der erhöhten Kraftanstrengung der Auffassung an, die auf einen subjektiven Maßstab abstellt, wonach entscheidend ist, ob im Einzelfall für den konkreten Versicherten unter Berücksichtigung seiner individuellen körperlichen Verhältnisse eine erhöhte Kraftanstrengung vorliegt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 10.02.2011 - I-20 U 151/10 - MDR 2011, 661 f.; LG Frankfurt, Urteil vom 11.03.2010 - 2-23 S 3/09 - m. Anm. Jacob, juris PR-VersR 10/2010 Anm. 4; LG Essen, Urteil vom 20.05.2015 - 18 O 277/14 -, juris; zur Gegenauffassung unter Zugrundelegen eines objektiven Maßstabes unter Bezugnahme auf die Vergleichsgruppe sämtlicher Versicherungsnehmer: OLG Frankfurt, Urteil vom 14.06.2013 - 7 U 98/12 - ZfSch 2014, 404; offen gelassen bei OLG Nürnberg, Urteil vom 30.03.2000 - 8 U 3372/99 -, MDR 2000, 702 f.).
  • OLG Koblenz, 30.05.2018 - 10 U 327/17

    Rotatorenmanschettenruptur - erhöhte Kraftanstrengung

    Der Senat schließt sich bei der Beurteilung des Begriffes der erhöhten Kraftanstrengung der Auffassung an, die auf einen subjektiven Maßstab abstellt, wonach entscheidend ist, ob im Einzelfall für den konkreten Versicherten unter Berücksichtigung seiner individuellen körperlichen Verhältnisse eine erhöhte Kraftanstrengung vorliegt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 10.02.2011 - I-20 U 151/10 - MDR 2011, 661 f.; LG Frankfurt, Urteil vom 11.03.2010 -2-23 S 3/09 - m. Anm. Jacob, juris PR-VersR 10/2010 Anm. 4; LG Essen, Urteil vom 20.05.2015 - 18 O 277/14 -, juris; zur Gegenauffassung unter Zugrundelegen eines objektiven Maßstabes unter Bezugnahme auf die Vergleichsgruppe sämtlicher Versicherungsnehmer: OLG Frankfurt, Urteil vom 14.06.2013 - 7 U 98/12 - ZfSch 2014, 404; offen gelassen bei OLG Nürnberg, Urteil vom 30.03.2000 - 8 U 3372/99 -, MDR 2000, 702 f.).
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