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   KG, 11.04.2005 - 23 U 302/03   

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https://dejure.org/2005,7934
KG, 11.04.2005 - 23 U 302/03 (https://dejure.org/2005,7934)
KG, Entscheidung vom 11.04.2005 - 23 U 302/03 (https://dejure.org/2005,7934)
KG, Entscheidung vom 11. April 2005 - 23 U 302/03 (https://dejure.org/2005,7934)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Bestehen sachenrechtlicher Ansprüche an einem bewohnten Hausgrundstück; Anforderungen an die Auslegung eines Gebäude-Kaufvertrages; Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Miteigentumsanteil; volkseigenes Gebäude; Ankaufsrecht; Gebäudeanteil; Gewerbezwecke; Bereinigungsansprüche; Familienangehörige

  • Judicialis

    SachenRBerG § 108; ; SachenRBerG § 121 I 3; ; SachenRBerG § 121 I 3 b); ; SachenRBerG § 121 I 3 c); ; VerkaufsG § 2; ; VermG § 4 Abs. 2 Satz 2 Buchst. c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SachenRBerG § 121 Abs. 1 S. 3
    Zu den Voraussetzungen sachenrechtlicher Ansprüche nach § 121 Abs. 1 S. 3 SachenRBerG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.10.1997 - 7 C 7.97

    Rechtsänderung im Revisionsverfahren - Revisionsverfahren und Rechtsänderung -

    Auszug aus KG, 11.04.2005 - 23 U 302/03
    Zum Investitionsbegriff und zur Zurechnung von Investitionsleistungen Dritter hat das Bundesverwaltungsgericht (im Rahmen des VermG) ausgeführt (Urteil vom 16. Oktober 1997 - 7 C 7/97, ZOV 1998, 63):.
  • BGH, 10.01.2003 - V ZR 230/02

    Anspruch auf Sachenrechtsbereinigung zu Gunsten des Nutzers eines Eigenheims

    Auszug aus KG, 11.04.2005 - 23 U 302/03
    Bei den Fällen des § 121 I 3 SachenRBerG handelt es sich um Ausnahmetatbestände, deren Grenzlinien die Rechtsprechung nicht durch eine ausdehnende Auslegung überschreiten darf (vgl. BGH, BGHReport 2003, 370).
  • BGH, 14.05.1998 - V ZR 306/97

    Voraussetzungen des Bereinigungsrechts

    Auszug aus KG, 11.04.2005 - 23 U 302/03
    Denn die Voraussetzungen des § 121 I 3 b) SachenRBerG müssen in der Person des Anspruchstellers erfüllt sein, der den sachenrechtlichen Bereinigungsanspruch geltend macht (vgl. KG, OLGR 1997, 241 und den dazu ergangenen Nichtannahmebeschluss BGH, ZOV 1998, 354).
  • OLG Hamm, 27.06.1997 - 19 U 193/96

    Einzug unter Druck: Abnahme durch Ingebrauchnahme?

    Auszug aus KG, 11.04.2005 - 23 U 302/03
    Denn die Voraussetzungen des § 121 I 3 b) SachenRBerG müssen in der Person des Anspruchstellers erfüllt sein, der den sachenrechtlichen Bereinigungsanspruch geltend macht (vgl. KG, OLGR 1997, 241 und den dazu ergangenen Nichtannahmebeschluss BGH, ZOV 1998, 354).
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