Rechtsprechung
KG, 14.07.1999 - 23 U 800/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 09.12.1998 - 28 O 148/98
- KG, 14.07.1999 - 23 U 800/99
- BGH, 21.02.2000 - II ZB 16/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 1085
- MDR 1999, 1523
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 18.03.1982 - GSZ 1/81
Zur Zulässigkeit der Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist nach deren …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 11.02.1998 - VIII ZB 50/97
Unrichtige Angabe des Ablaufsdatums einer zu verlängernden Frist
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 15.04.1999 - IX ZB 57/98
Verschulden des Prozeßbevollmächtigten bei rechtzeitiger Aufgabe einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 07.05.1991 - XII ZB 48/91
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 16.10.1986 - III ZB 30/86
Abweisung einer Berufung wegen unterbliebener Begründung - Wiedereinsetzung in …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 02.02.1983 - VIII ZB 1/83
Es besteht keine Erkundigungspflicht des Rechtsanwalts, ob ein Antrag auf …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 21.02.2000 - II ZB 16/99
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der …
Dieser in Kopie vorliegende Schriftsatz enthält im Anschriftenfeld statt der richtigen Postleitzahl 10781 die Postleitzahl 14057 und statt des neuen Senatsaktenzeichens (23 U 800/99) das Aktenzeichen des bis Mitte März 1999 für den Rechtsstreit zuständigen Senats (19 U 800/99). - KG, 10.07.2002 - 11 U 40/01
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Nichtabsendung eines …
Geht der Fristverlängerungsantrag ohne Verschulden des Berufungsklägers verspätet ein, so ist Wiedereinsetzung zu gewähren (KG, MDR 1999, 1523; BGH NJW 1983, 1741; BGH NJW 1991, 2080, 2081; BVerfG NJW 1989, 1147, 1148; vgl. auch BGH MDR 1998, 982).