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   OLG Hamm, 22.02.1988 - 23 W 702/87   

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https://dejure.org/1988,3986
OLG Hamm, 22.02.1988 - 23 W 702/87 (https://dejure.org/1988,3986)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.02.1988 - 23 W 702/87 (https://dejure.org/1988,3986)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Februar 1988 - 23 W 702/87 (https://dejure.org/1988,3986)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1988, 588
  • Rpfleger 1988, 279
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 20.06.2002 - 23 W 166/02

    Rückfestsetzung im Falle des Wegfalls einer Kostengrundentscheidung

    Dies ist lediglich aus Gründen der Rechtssicherheit noch einmal deklaratorisch auszusprechen (siehe Senatsbeschluß vom 22.02.1988 - 23 W 702/87 - in JurBüro 1968, 1033 = RPfleger 1988, 279; Göttlich/Mümmler, BRAGO, 20. Aufl., Anm. 2.1.2.4 zum Stichwort "Kostenfestsetzung").

    Eine solche Rückfestsetzung ist im Falle der Aufhebung der Kostengrundentscheidung zulässig, wenn die Höhe der Zahlung auf den ursprünglichen Kostenfestsetzungsbeschluß feststeht und der Empfänger der Zahlung gegen den Rückerstattungsanspruch keine materiell-rechtlichen Einwendungen erhebt (siehe Senatsbeschlüsse vom 22.02.1988, a.a.O. und vom 03.04.1981 - 23 W 9/81 - in JurBüro 1981, 1246, 1247; Göttlich/Mümmler, a.a.O., Anm. 2.2.5 zum Stichwort "Kostenfestsetzung"; Zöller/Herget, ZPO, 23. Aufl., §§ 103, 104 Rn. 21 zum Stichwort "Rückfestsetzung"; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hartmann, ZPO, 60. Aufl., § 104 Rn. 14).

  • OLG Rostock, 26.03.2003 - 5 U 121/01

    Zur Anwendbarkeit des § 717 Abs. 2 ZPO bei Änderung eines vorläufig

    Der Senat ist zudem der Ansicht, dass die von der Berufung für ihre Auffassung ins Feld geführte Entscheidung des OLG Hamm (MDR 88, 588 = AnwBl 89, 238) für die hier zu entscheidende Frage keinen gegensätzlichen Standpunkt einnimmt.
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