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VGH Bayern, 10.01.2005 - 24 B 03.3389 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 25 Abs. 5; AufenthG § 104 Abs. 1
D (A), Aufenthaltserlaubnis, Gesetzesänderung, Zuwanderungsgesetz, Entscheidungszeitpunkt, Übergangsregelung, Ausreisemöglichkeit, Irak, Nordirak, Freiwillige Ausreise - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (1)
- VG Augsburg, 08.03.2000 - Au 3 K 99.30769
Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2005 - 24 B 03.3389
Bereits in den gerichtlichen Entscheidungen über den Asylantrag des Klägers ist ausgeführt, dass der Nordirak vom Ausland aus problemlos erreichbar ist (Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 8. Juni 2000 - RN 3 K 99.30769).
- VGH Hessen, 07.07.2006 - 7 UE 509/06
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
Die im Aufenthaltsgesetz enthaltenen materiellen Übergangsregelungen (§§ 103, 104 AufenthG) erfassen den vorliegenden Fall eines vor dem 01.01.2005 gestellten Antrages auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nicht (vgl. hierzu auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.04.2005 - 11 S 2779/04 - VBlBW 2005, 356; Nds. OVG, Urteil vom 29.11.2005 - 10 LB 84/05 - Bay. VGH, Urteil vom 10.01.2005 - 24 B 03.3389 - vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22.11.2005 - BVerwG 1 C 18.04 - DVBl. 2006, 517). - VG Ansbach, 20.06.2006 - AN 5 K 06.00604
D (A), Irak, Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, freiwillige Ausreise, …
Eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 5 AufenthG könne nicht erteilt werden, da dem Kläger auf Grund der Änderung der Lage im Irak die freiwillige Rückkehr dorthin möglich sei (BayVGH, Urteil v. 10.1.2005, Az. 24 B 03.3389).Die Beklagte verweist insoweit zu Recht auf das Urteil des Bayer. Verwaltungsgerichtshofes vom 10. Januar 2005 (24 B 03.3389).
Im Übrigen hat der Bayer. Verwaltungsgerichtshof schon im Urteil vom 10. Januar 2005, 24 B 03.3389, festgestellt, dass zusammenfassend nach sämtlichen vorliegenden Auskünften und Unterlagen kein Zweifel daran bestehe, dass (derzeit) eine freiwillige Rückkehr in den Irak möglich sei.
- VGH Baden-Württemberg, 06.08.2007 - 13 S 876/07
D (A), Aufenthaltserlaubnis, Erwerbstätigkeit, Zustimmung, Bundesagentur für …
In dem der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.6.2006 zugrundeliegenden Fall bedurfte die in Rede stehende Frage keiner Klärung, weil der Kläger - anders als hier der Antragsteller - im gesamten Verfahren nicht vorgebracht hatte, dass ihm im Irak landesweit extreme Gefahren drohen würden, und auch die Feststellungen im Berufungsurteil des Bay. VGH vom 10.1.2005 - 24 B 03.3389 - (juris) dafür nichts hergaben.
- VGH Bayern, 15.03.2005 - 24 B 04.2005
Klage gegen eine Befristung der Wiedereinreise auf Dauer; Anspruch auf Erteilung …
Eine Aufenthaltserlaubnis kann also nur nach den Vorgaben des AufenthG erteilt werden (Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. Januar 2005, 24 B 03.3389). - VG München, 30.06.2009 - M 21 K 07.3101
Keine Aufenthaltserlaubnis für Iraker, der nach einem erfolglosen Asylverfahren …
Die Weisung verweise insoweit auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 10. Januar 2005 (24 B 03.3389 RN 9 K 03.910). - VG München, 23.06.2009 - M 21 K 07.1298
Keine Aufenthaltserlaubnis für irakische Familie, die nach erfolglosen …
Die Weisung verweise insoweit auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 10. Januar 2005 (24 B 03.3389, RN 9 K 03.910). - VG München, 28.05.2009 - M 12 S 09.69
Aufenthaltserlaubnis; Vater eines deutschen Kindes; relevanter Umgang mit dem …
Unter Ausreise im Sinne der genannten Vorschrift ist dabei sowohl die zwangsweise Abschiebung als auch die freiwillige Ausreise zu verstehen, so dass die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nur dann in Betracht kommt, wenn sowohl die Abschiebung als auch die freiwillige Ausreise unmöglich sind (BVerwG vom 27.6.2006 InfAuslR 2007, 4; BayVGH vom 10.1.2005 Az.: 24 B 03.3389 - juris). - VG Neustadt, 29.06.2005 - 8 K 2837/04
Versagung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis durch Ermessensentscheidung …
Die Voraussetzungen zur Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis, - die nach dem Außerkrafttreten des Ausländergesetzes 1990 in der Form einer Niederlassungserlaubnis nach § 24 Abs. 4 Satz 1 i. V. m. § 9 AufenthG zu erteilen wäre (vgl. hierzu u. a. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.05.2005, 13 S 1309/04; BayVGH, Urteil vom 10.01.2005, 24 B 03.3389) -, bemessen sich im vorliegenden Falle nach § 35 AuslG 1990. - VG München, 15.09.2011 - M 4 S 11.2658
Ausländerrecht; kosovarischer Staatsangehöriger; Antrag auf Erteilung einer …
Unter Ausreise ist dabei sowohl die zwangsweise Abschiebung als auch die freiwillige Ausreise zu verstehen (vgl. BVerwG v. 27.6.2006, InfAuslR 2007, 4; BayVGH v. 10.1.2005, Az.: 24 B 03.3389, juris). - VGH Bayern, 02.05.2007 - 24 C 07.804
D (A), Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussichten, Aufenthaltserlaubnis, …
Gegen sein Urteil vom 10. Januar 2005 (Az. 24 B 03.3389), in dem er die Ansicht geäußert hat, ausreisepflichtigen irakischen Staatsangehörigen sei es zuzumuten, freiwillig in den Irak zurückzukehren, weshalb sie keinen Anspruch auf Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen nach § 25 Abs. 5 AufenthG hätten, hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 15. September 2005 die Revision zugelassen und dem dortigen Kläger für das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht insoweit Prozesskostenhilfe bewilligt, als sich das Verfahren auf den Hauptantrag des Klägers hinsichtlich der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG bezog. - VG München, 01.04.2008 - M 12 S 08.847
Kosovo; besondere Härte; psychische Erkrankung; Behandelbarkeit einer psychischen …
- VG München, 24.01.2008 - M 12 K 07.4775
Chinese; Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberegelung; Angabe falschen …