Rechtsprechung
   VGH Bayern, 16.05.2002 - 24 C 02.411   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,63548
VGH Bayern, 16.05.2002 - 24 C 02.411 (https://dejure.org/2002,63548)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.05.2002 - 24 C 02.411 (https://dejure.org/2002,63548)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - 24 C 02.411 (https://dejure.org/2002,63548)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,63548) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.02.2008 - 2 B 16.07

    Heranziehung zu Abschiebekosten; Arbeitnehmerbegriff

    Mit Blick auf die mit dem Haftungstatbestand verfolgten Ziele, insbesondere die beabsichtigte generalpräventive Wirkung, ist auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit selbst bei einer nur sehr kurzen Beschäftigung eine Heranziehung zu den (gesamten) Kosten der Abschiebung nicht zu beanstanden (BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 1986, InfAuslR 1986, 273; OVG NW, Urteil vom 28. Oktober 1982, DÖV 83, 426 (427); VGH BW, Urteil vom 14. November 1985, VBlBW 86, 429 (430); Nds.OVG, Urteil vom 7. Dezember 1990, InfAuslR 1991, 191; OVG R-P, Beschluss vom 26. Februar 1999, 11 A 1014/99 - juris; BayVGH, Beschluss vom 16. Mai 2002 - 24 C 02.411 - juris; OVG NW, 3. Juli 2006 - 18 A 148/05 - juris).

    Da im Übrigen bei Fällen der Ausländerbeschäftigung der Einwand, der Ausländer habe seine Beschäftigung erst gerade oder nur zur Probe aufgenommen, zu den typischen (Schutz- )Behauptungen zählt (vgl. etwa BayVGH, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - 24 ZB 05.1293 - juris: "Arbeitsversuch" und BayVGH, Beschluss vom 16. Mai 2002 - 24 C 02.411 - juris: "Freundschaftsdienst"), würde bei einer Differenzierung nach der Dauer der Beschäftigung zusätzlichen Schutzbehauptungen Tür und Tor geöffnet.

  • VG Augsburg, 19.05.2010 - Au 6 K 09.277

    Haftung eines Arbeitgebers für Abschiebungskosten eines Ausländers nach dessen

    Ein Arbeitgeber soll auch bei einer nur geringfügigen Beschäftigung für die Abschiebungskosten haften, hierbei handelt es sich um eine vom Gesetzgeber bezweckte abschreckende Wirkung (vgl. BayVGH vom 16.5.2002, Az. 24 C 02.411, juris, RdNr. 23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht