Rechtsprechung
VG Köln, 06.12.2006 - 24 K 1419/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streit um die Versagung der Registrierung eines homöopathischen Fertigarzneimittels; Versagungsgrund des ungünstigen Nutzen-Risiko-Verhältnisses; Ausschluss der Verkehrsfähigkeit von Arzneimitteln bei Verdacht nicht vertretbarer Nebenwirkungen; Gingkobilobahaltige ...
Verfahrensgang
- VG Köln, 06.12.2006 - 24 K 1419/03
- VG Köln, 10.01.2007 - 24 K 1419/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- VG Köln, 07.09.2005 - 24 K 8159/01
Anspruch auf Aufnahme von in einem Arzneimittel enthaltenen …
Auszug aus VG Köln, 06.12.2006 - 24 K 1419/03
Ein in diesem Sinne begründeter Verdacht liegt hinsichtlich des streitbefangenen Wirkstoffs vor: Die Kammer hat in ihrem Urteil vom 7. September 2005 - 24 K 8159/01 - zu einem Arzneimittel der phytotherapeutischen Therapierichtung mit dem arzneilich wirksamen Bestandteil "Ginkgoblätter-Trockenextrakt (9-11 : 1), entsprechend 3, 0 mg Ginkgoflavonglykoside, Auszugsmittel: Ethanol 30 % und 96 % (V/V) ausgeführt, dass Ginkgolsäuren zu den Alkylphenolen vom Urushiol-Typ gehören, die ihrerseits zu den stärksten bekannten Kontaktallergenen im Pflanzenbereich gehören und u.a. zu allergischen Hautreaktionen und gastrointestinalen Störungen führen können.vgl. Urteil der Kammer vom 7. September 2005, a.a.O..
- OVG Berlin, 25.10.2000 - 5 N 41.99
Auszug aus VG Köln, 06.12.2006 - 24 K 1419/03
Die Auffassung des OVG Berlin (OVG 5 N 41.99), dass fehlende Nebenwirkungsmeldungen zu einem Vergleichsmittel keinen Schluss auf die Unbedenklichkeit eines Arzneimittels zuließen, werde durch neuere Untersuchungen bestätigt, nach denen die Nebenwirkungsrate um mindestens den Faktor 20 über der der Nebenwirkungsmeldungen liege.
- VG Köln, 29.01.2008 - 7 K 4227/04
Registrierung eines homöopathischen Arzneimittels; Ablehnung einer …
Dies ergibt sich bereits aus dem übereinstimmenden Wortlaut des § 39 Abs. 2 Nr. 4 AMG mit dem Wortlaut des entsprechenden Versagungsgrundes bei der Zulassung allopathischer und homöopathischer Arzneimittel in § 25 Abs. 2 Nr. 5 AMG a.F. und dem für alle Therapierichtungen geltenden gleichlautenden Verbot, bedenkliche Arzneimittel in den Verkehr zu bringen, § 5 Abs. 2 AMG, vgl. auch Kloesel/Cyran, Arzneimittelrecht, § 39 Abs. 2 Nr. 4, Ziff. 8; Sander, Arzneimittelrecht, § 39 Abs. 2 Nr. 4, Ziff. 7 und § 38 Abs. 2, Ziff. 6; BVerwG, Urteil vom 21.06.2007 - 3 C 39.06 - , S. 13 des Abdrucks zu § 25 Abs. 2 Nr. 5 bei der Nachzulassung homöopathischer Arzneimittel; VG Köln, Urteil vom 06.12.2006 - 24 K 1419/03 - und Urteil vom 26.01.2007 - 18 K 9981/03 - zu § 39 Abs. 2 Nr. 4 AMG.
Rechtsprechung
VG Köln, 10.01.2007 - 24 K 1419/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 06.12.2006 - 24 K 1419/03
- VG Köln, 10.01.2007 - 24 K 1419/03
Wird zitiert von ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2009 - 13 A 803/07
Registrierung eines Arzneimittels bei ernstzunehmenden Erkenntnissen über …
zu den schädlichen Wirkungen ginkgolhaltiger Arzneimittel auch: OVG NRW, Beschluss vom 4.9.2008 - 13 A 4850/05 -, in Bezug auf ein ginkgolhaltiges Phytopharmakon; VG Köln, Urteile vom 10.1.2007 - 24 K 1419/03 und 24 K 1421/03 -, jeweils juris, in Bezug auf ginkgolhaltige Homöopathika als Urtinktur und in der Verdünnungsstufe D 2.zu diesen Gefahren auch OVG NRW, Beschluss vom 4.9.2008 - 13 A 4850/05 - VG Köln, Urteile vom 10.1.2007 - 24 K 1419/03 und 24 K 1421/03 -, jeweils a. a. O.
VG Köln, Urteil vom 10.1.2007 - 24 K 1419/03 -, a. a. O.