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   VG Köln, 27.08.2014 - 24 K 2780/13   

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VG Köln, 27.08.2014 - 24 K 2780/13 (https://dejure.org/2014,33145)
VG Köln, Entscheidung vom 27.08.2014 - 24 K 2780/13 (https://dejure.org/2014,33145)
VG Köln, Entscheidung vom 27. August 2014 - 24 K 2780/13 (https://dejure.org/2014,33145)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • VG Münster, 21.05.2014 - 9 K 1251/11

    Sanierungsgewinn, Gewerbesteuer, sachliche Unbilligkeit, Ermessen, BMF-Schreiben

    Auszug aus VG Köln, 27.08.2014 - 24 K 2780/13
    Die Gewährung eines Billigkeitserlasses aus sachlichen Billigkeitsgründen kann deshalb dann mit der Erwägung verneint werden, die Besteuerung auch von Sanierungsgewinnen habe der Gesetzgeber mit einer Gesetzesänderung bewusst in Kauf genommen, so dass nicht bereits aus diesem Grund eine besondere Unbilligkeit im Einzelfall vorliege, so HessVGH, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 5 A 293/12.Z -, juris Rn. 5, bzw. die Ablehnung eines Erlasses damit begründet werden, dass das bloße Faktum eines Sanierungsgewinns als solches keine sachliche Unbilligkeit begründe, so VG Münster, Urteil vom 21. Mai 2014 - 9 K 1251/11 -, juris Rn. 39, wenn bei der Entscheidung im Einzelfall im Rahmen von Sachverhaltsaufklärung und Abwägungsvorgang den einschlägigen Erwägungen des Gesetzgebers in gebotenem Maße Rechnung getragen wird.

    Es erschließt sich nicht, warum im vorliegenden Zusammenhang allein die Willensäußerungen des Gesetzgebers bei der Streichung des § 3 Nr. 66 EStG a.F. maßgeblich sein sollten, so offenbar auch BFH, Urteil vom 14. Juli 2010 - X R 34/08 -, juris Rn. 29, a.A. hingegen VG Münster, Urteil vom 21. Mai 2014 - 9 K 1251/11 -, juris Rn. 43, zumal wenn sie nicht im Widerspruch zueinander stehen, sondern sich zu einem einheitlichen Gesamtbild ergänzen.

    So aber VG Münster, Urteil vom 21. Mai 2014 - 9 K 1251/11 -, juris Rn. 46.

    Damit werden weder ein Sanierungsgewinn als solcher, noch bestimmte abstrakt-generelle Fallgruppen desselben als zwingender sachlicher Billigkeitsgrund anerkannt, vgl. dazu VG Münster, Urteil vom 21. Mai 2014 - 9 K 1251/11 -, juris Rn. 48, sondern lediglich die Möglichkeit offen gehalten, nach Abwägung aller Umstände anhand der von der Rechtsprechung zu § 227 AO entwickelten Kriterien auch in solchen Fällen zu einer positiven Erlassentscheidung zu gelangen, in denen die unbillige Härte darin ihren Ursprung findet, dass der Steuerschuldner im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme einen bilanziellen Gewinn verbuchen konnte.

  • BFH, 14.07.2010 - X R 34/08

    Billigkeitsmaßnahmen bei unternehmerbezogenen Sanierungen

    Auszug aus VG Köln, 27.08.2014 - 24 K 2780/13
    vgl. BFH, Urteil vom 14. Juli 2010 - X R 34/08 -, juris Rn. 29 mit den dort genannten Gesetzgebungsmaterialien.

    vgl. BFH, Urteil vom 14. Juli 2010 - X R 34/08 -, juris Rn. 40, 44 f.

    Es erschließt sich nicht, warum im vorliegenden Zusammenhang allein die Willensäußerungen des Gesetzgebers bei der Streichung des § 3 Nr. 66 EStG a.F. maßgeblich sein sollten, so offenbar auch BFH, Urteil vom 14. Juli 2010 - X R 34/08 -, juris Rn. 29, a.A. hingegen VG Münster, Urteil vom 21. Mai 2014 - 9 K 1251/11 -, juris Rn. 43, zumal wenn sie nicht im Widerspruch zueinander stehen, sondern sich zu einem einheitlichen Gesamtbild ergänzen.

  • VGH Bayern, 18.02.2013 - 10 B 10.1028

    Erlass von Verwaltungsgebühren wegen unbilliger Härte; Ermessensausübung;

    Auszug aus VG Köln, 27.08.2014 - 24 K 2780/13
    vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Urteil vom 18. Februar 2013 - 10 B 10.1028 -, juris Rn. 32 m.w.N.

    Denn Anhaltspunkte dafür, dass sich der Kläger in vorwerfbarer Weise in die nunmehr vorzufindende Lage gebracht hätte, vgl. zur Erlasswürdigkeit BayVGH, Urteil vom 18. Februar 2013 - 10 B 10.1028 -, juris Rn. 39 und Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 14 E 1202/10 - , juris Rn. 7 ff., wurden von der Beklagten nicht vorgetragen und drängen sich auch nicht auf.

  • VG Magdeburg, 25.02.2014 - 2 A 193/12

    Erlass von Gewerbesteuern bei Sanierungsgewinn

    Auszug aus VG Köln, 27.08.2014 - 24 K 2780/13
    vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 21. Oktober 2013 - 5 A 847/10 -, juris Rn. 6, 10 m.w.N.; VG Magdeburg, Urteil vom 25. Februar 2014 - 2 A 193/12 -, juris Rn. 28.

    vgl. (für die Körperschaftssteuer) BVerwG, Urteil vom 23. August 1990 - 8 C 42.88 -, juris Rn. 23; HessVGH, Beschluss vom 13. Juli 2010 - 5 A 1043/10 -, juris Rn. 18; VG Magdeburg, Urteil vom 25. Februar 2014 - 2 A 193/12 -, juris Rn. 26.

  • BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 42.88

    Voraussetzungen für einen Billigkeitserlaß der Gewerbesteuer

    Auszug aus VG Köln, 27.08.2014 - 24 K 2780/13
    vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmS), Beschluss vom 19. Oktober 1971 - GmS-OGB 3/70 -, juris Rn. 25 ff. (zu § 131 Abs. 1 Satz 1 AO a.F.); Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 23. August 1990 - 8 C 42.88 -, juris Rn. 19, 34; Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 20. September 2012 - IV R 29/10 -, juris Rn. 19 ff.; Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen, Urteil vom 2. Mai 2013 - 5 K 5900/12 -, juris Rn. 35.

    vgl. (für die Körperschaftssteuer) BVerwG, Urteil vom 23. August 1990 - 8 C 42.88 -, juris Rn. 23; HessVGH, Beschluss vom 13. Juli 2010 - 5 A 1043/10 -, juris Rn. 18; VG Magdeburg, Urteil vom 25. Februar 2014 - 2 A 193/12 -, juris Rn. 26.

  • VGH Hessen, 18.07.2012 - 5 A 293/12

    Erlass der Gewerbesteuer

    Auszug aus VG Köln, 27.08.2014 - 24 K 2780/13
    vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof (HessVGH), Beschluss vom 18. Juli 2012 - 5 A 293/12.Z -, juris Rn. 13.

    Die Gewährung eines Billigkeitserlasses aus sachlichen Billigkeitsgründen kann deshalb dann mit der Erwägung verneint werden, die Besteuerung auch von Sanierungsgewinnen habe der Gesetzgeber mit einer Gesetzesänderung bewusst in Kauf genommen, so dass nicht bereits aus diesem Grund eine besondere Unbilligkeit im Einzelfall vorliege, so HessVGH, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 5 A 293/12.Z -, juris Rn. 5, bzw. die Ablehnung eines Erlasses damit begründet werden, dass das bloße Faktum eines Sanierungsgewinns als solches keine sachliche Unbilligkeit begründe, so VG Münster, Urteil vom 21. Mai 2014 - 9 K 1251/11 -, juris Rn. 39, wenn bei der Entscheidung im Einzelfall im Rahmen von Sachverhaltsaufklärung und Abwägungsvorgang den einschlägigen Erwägungen des Gesetzgebers in gebotenem Maße Rechnung getragen wird.

  • BVerwG, 15.07.1987 - 4 C 56.83

    Geltung des öffentlich-rechtlichen Nachharschutzes auch im wasserrechtlichen

    Auszug aus VG Köln, 27.08.2014 - 24 K 2780/13
    vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1987 - 4 C 56.83 -, juris Rn. 20.
  • BFH, 27.09.2001 - X R 134/98

    Baukindergeld für behindertes Kind bei Heimunterbringung

    Auszug aus VG Köln, 27.08.2014 - 24 K 2780/13
    vgl. BFH, Urteil vom 27. September 2001 - X R 134/98 -, juris Rn. 24.
  • BGH, 13.03.2014 - IX ZR 23/10

    Sanierungserlass - Steuerberaterhaftungsprozess: Notwendige Feststellung einer

    Auszug aus VG Köln, 27.08.2014 - 24 K 2780/13
    vgl. BFH, Urteil vom 25. April 2012 - I R 24/11 -, juris Rn. 10 ff. und Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 13. März 2014 - IX ZR 23/10 -, juris Rn. 45.
  • BFH, 28.02.2012 - VIII R 2/08

    Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen

    Auszug aus VG Köln, 27.08.2014 - 24 K 2780/13
    vgl. zu Letzterem etwa BFH, Beschluss vom 28. Februar 2012 - VIII R 2/08 -, juris Rn. 9 ff. und BGH, Urteil vom 13. März 2014 - IX R 23/10 -, juris Rn. 27 ff., 33 ff.
  • BFH, 25.04.2012 - I R 24/11

    Sanierungserlass: Zuständigkeit für die abweichende Festsetzung des

  • BFH, 25.05.2011 - IX R 23/10

    Wirtschaftliches Eigentum an einer Beteiligung in qualifizierter Höhe

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2011 - 14 E 1202/10

    Ausschluss der Erlassbedürftigkeit bei Verwenden der Leistungen nach dem

  • VGH Hessen, 13.07.2010 - 5 A 1043/10

    Erlass der Gewerbesteuerschuld

  • FG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - 6 K 1267/11

    Erlass der Einkommensteuer auf Sanierungsgewinn aus dem Teilverzicht eines

  • OVG Sachsen, 21.10.2013 - 5 A 847/10

    Gewerbesteuer, Erlass, Zuständigkeit, Sanierungsgewinn

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

  • BFH, 20.09.2012 - IV R 29/10

    Keine Unbilligkeit der Mindestbesteuerung, wenn Gewerbesteuermessbetrag auf vom

  • BFH, 17.12.2013 - VII R 8/12

    Keine Erstattung der Stromsteuer wegen sachlicher Unbilligkeit aufgrund

  • VG Gelsenkirchen, 02.05.2013 - 5 K 5900/12

    Gewerbesteuer; Sanierungsgewinn; Billigkeitsmaßnahme; Insolvenz

  • VG Köln, 16.01.2013 - 24 K 8301/09

    Haftungsbescheid Festsetzungsverjährung Kausalität Sachverhaltsermittlung

  • BFH, 28.11.2016 - GrS 1/15

    Steuererlass aus Billigkeitsgründen nach dem sog. Sanierungserlass des BMF -

    Dagegen berücksichtigt das VG Köln die Aufhebung des § 3 Nr. 66 EStG a.F. nicht (Urteil vom 27. August 2014  24 K 2780/13, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.11.2016 - 4 L 97/15

    Erlass einer auf einen Sanierungsgewinn entfallende Gewerbesteuer

    Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil vom 14. Juli 2010 (- X R 34/08 -, zit. nach JURIS; vgl. auch VG Köln, Urt. v. 27. August 2014 - 24 K 2780/13 - zit. nach JURIS) dazu dargelegt: "Zwar hat der Gesetzgeber § 3 Nr. 66 EStG a.F. aufgehoben, in dem die Steuerfreiheit von (unternehmens- wie unternehmerbezogenen) Sanierungsgewinnen bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 1997 spezialgesetzlich geregelt war.

    Der Wegfall des Steuerprivilegs ist im Rahmen der Ermessensentscheidung dahingehend zu berücksichtigen, dass das Vorliegen eines Sanierungsgewinnes allein nicht zwingend zu einem Erlassanspruch führt, sondern stets eine Abwägung der widerstreitenden Interessen im Einzelfall vorzunehmen ist (vgl. VGH Hessen, Beschl. v. 18. Juli 2012 - 5 A 293/12.Z -, zit. nach JURIS; VG Köln, Urt. v. 27. August 2014, a.a.O.; wohl auch VGH Hessen, Beschl. v. 13. Juli 2010 - 5 A 1043/10 - zit. nach JURIS).

    Im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung ist danach - sofern nicht schon etwaige Erlassentscheidungen der Finanzbehörden einen hinreichenden Ausgleich herbeigeführt haben - auch der Umstand zu berücksichtigen, dass der der Gewerbesteuerbemessung unterliegende Sanierungsgewinn lediglich einen "bilanzierten" Gewinn darstellt (vgl. VGH Hessen, Beschl. v. 18. Juli 2012, a.a.O.) und die Besteuerung möglicherweise deshalb sachlich unbillig ist, weil es abweichend vom Regelfall an der Möglichkeit (vollständiger oder zeitnaher) ertragsteuerlicher Verrechnung fehlt, etwa durch Untergang von Verlustvorträgen oder steuerlich nicht abzugsfähige Verluste, oder wenn durch anhaltend geringe Einkünfte keinerlei steuerlicher Vorteil durch die Verlustverrechnungsmöglichkeiten eintritt (vgl. VG Köln, Urt. v. 27. August 2014, a.a.O.).

    Zum anderen darf die Gemeinde grundsätzlich im Rahmen der Ermessensausübung ihre Haushaltslage berücksichtigen (vgl. VG Köln, Urt. v. 27. August 2014, a.a.O.; a.M.: Krumm, DB 2016, 2714, 2719).

    Dem steht angesichts des Fehlens einer gesetzlichen Regelung zur Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen auch das vom Verwaltungsgericht genannte Prinzip der Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit nicht entgegen (vgl. VGH Hessen, Urt. v. 18. Juli 2012, a.a.O.; VG Köln, Urt. v. 27. August 2014, a.a.O.; Gehm, KStZ 2014, 6, 12; a.M.: Buschendorf/Vogel, DB 2016, 676, 680f.; Krumm, a.a.O., S. 2719; Kamps/Weil, FR 2014, 913, 918f.; wohl auch BFH, Vorlagebeschluss v. 25. März 2015, a.a.O.).

    Auch sind keine Anhaltspunkte für eine abweichende Verwaltungspraxis der Beklagten zur Behandlung von Sanierungsgewinnen (vgl. VG Köln, Urt. v. 27. August 2014, a.a.O.; Kamps/Weil, a.a.O., S. 919) vorgetragen oder ersichtlich, die eine Bindungswirkung für sie entfalten könnte.

  • VG Magdeburg, 22.02.2018 - 2 A 321/15

    Billigkeitserlass der auf einen Sanierungsgewinn entfallenden Gewerbesteuer

    Allein das bloße Faktum eines Sanierungsgewinns begründet als solches keine sachliche Unbilligkeit (VG Köln, U. v. 27.08.2014 - 24 K 2780/13, zit. nach Juris, Rn. 37).
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