Rechtsprechung
LG Münster, 19.02.2009 - 024 O 128/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausstellen von Hörgeräten im Schaufenster ohne Preisauszeichnungen als wettbewerbswidriges Verhalten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 19.02.2009 - 024 O 128/08
- OLG Hamm, 21.07.2009 - 4 U 62/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 23.06.1983 - I ZR 109/81
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Auszug aus LG Münster, 19.02.2009 - 24 O 128/08
In diesem Zusammenhang verweist die Beklagte unter anderem auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu dem Aktenzeichen I ZR 109/81 im Hinblick auf Angebote von Kraftfahrzeugen.Insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt von demjenigen (Angebot von Kraftfahrzeugen), welcher der Entscheidung des Bundesgerichtshofs mit dem Aktenzeichen I ZR 109/81 oder der Entscheidung des OLG Stuttgart zu dem Aktenzeichen 2 U 269/86 zum Angebot von Kraftfahrzeugen ohne verkehrswesentliche Detailangaben zugrunde lagen.
- BGH, 29.09.1988 - I ZR 218/86
Wettbewerbswidrigkeit einer Katalogwerbung eines Optikers; Irreführende Angaben …
Auszug aus LG Münster, 19.02.2009 - 24 O 128/08
Zur Begründung verweist sie unter anderem auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes Brillenpreise I (AZ: I ZR 218/86) und Brillenpreise II (AZ: I ZR 197/94).Die Ausstellung von Hörgeräten ist vielmehr vergleichbar mit der Ausstellung von Brillen, also mit den Sachverhalten, die Gegenstand der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs mit den Aktenzeichen I ZR 218/86 - Brillenpreise I - und zu dem Aktenzeichen I ZR 197/94 - Brillenpreise II - waren.
- BGH, 28.11.1996 - I ZR 197/94
Brillenpreise II - Vorsprung durch Rechtsbruch
Auszug aus LG Münster, 19.02.2009 - 24 O 128/08
Zur Begründung verweist sie unter anderem auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes Brillenpreise I (AZ: I ZR 218/86) und Brillenpreise II (AZ: I ZR 197/94).Die Ausstellung von Hörgeräten ist vielmehr vergleichbar mit der Ausstellung von Brillen, also mit den Sachverhalten, die Gegenstand der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs mit den Aktenzeichen I ZR 218/86 - Brillenpreise I - und zu dem Aktenzeichen I ZR 197/94 - Brillenpreise II - waren.
- BGH, 05.07.2001 - I ZR 104/99
Fernflugpreise
Auszug aus LG Münster, 19.02.2009 - 24 O 128/08
Verstöße gegen die Preisangabeverordnung stellen sich im Allgemeinen auch als nicht unerhebliche unlautere Wettbewerbshandlungen im Sinne von § 3 UWG dar, weil dadurch zu Lasten des Verbrauchers die Möglichkeit eines Preisvergleichs erheblich erschwert wird (BGH GRUR 2001, 1166, 1169-Fernflugpreise-). - BGH, 15.01.2004 - I ZR 180/01
"FrühlingsgeFlüge"; Beeinträchtigung wesentlicher Belange der Verbraucher; …
Auszug aus LG Münster, 19.02.2009 - 24 O 128/08
Die Bestimmungen in § 1 Preisangabeverordnung stellen Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 4 Nummer 11 UWG dar mit der Folge, dass ein Verstoß gegen Preisauszeichnungsverpflichtungen wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche begründen kann (vgl. BGH GRUR 2004, 435 f-Frühlings-geFlüge). - OLG Hamm, 22.11.2007 - 4 U 102/07
Anspruch auf Unterlassung von Werbeanrufen und e-Mails ggü. gemeinsamen Kunden …
Auszug aus LG Münster, 19.02.2009 - 24 O 128/08
Eine gesetzeswidrige Branchenübung stellt keine Rechtfertigung dar, die Vorgaben des Gesetzgebers oder Verordnungsgebers zu unterlaufen (vgl. auch die seitens der Klägerin benannte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 22.11.2007, AZ: 4 U 102/07). - OLG Stuttgart, 27.03.1987 - 2 U 269/86
Auszug aus LG Münster, 19.02.2009 - 24 O 128/08
Insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt von demjenigen (Angebot von Kraftfahrzeugen), welcher der Entscheidung des Bundesgerichtshofs mit dem Aktenzeichen I ZR 109/81 oder der Entscheidung des OLG Stuttgart zu dem Aktenzeichen 2 U 269/86 zum Angebot von Kraftfahrzeugen ohne verkehrswesentliche Detailangaben zugrunde lagen.
- OLG Hamm, 21.07.2009 - 4 U 62/09
Umfang der Preisauszeichnungspflicht
unter Aufhebung des angefochtenen Urteils des Landgerichts Münster vom 19.02.2009 (Gesch.-Nr. 24 O 128/08) die Klage abzuweisen, soweit die Beklagte verurteilt ist, Hörgeräte oder Attrappen von Hörgeräten (sog. Dummys) auszustellen, ohne hierfür Endpreise anzugeben (nicht: Zubehör für Hörgeräte) und der Klägerin die Kosten des Rechtsstreits insgesamt aufzuerlegen.