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   BPatG, 30.04.2002 - 24 W (pat) 105/00   

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https://dejure.org/2002,21139
BPatG, 30.04.2002 - 24 W (pat) 105/00 (https://dejure.org/2002,21139)
BPatG, Entscheidung vom 30.04.2002 - 24 W (pat) 105/00 (https://dejure.org/2002,21139)
BPatG, Entscheidung vom 30. April 2002 - 24 W (pat) 105/00 (https://dejure.org/2002,21139)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.01.1997 - I ZB 3/95

    "Top-Selection"; Einführung von Anschauungsbeispielen in das Verfahren;

    Auszug aus BPatG, 30.04.2002 - 24 W (pat) 105/00
    Ein solcher Hinweis braucht nur dann nicht gegeben zu werden, wenn es sich um Umstände handelt, die allen Beteiligten ohne weiteres gegenwärtig sind und von deren Entscheidungserheblichkeit sie wissen; denn in einem solchen Fall kann angenommen werden, daß die Beteiligten auch ohne ausdrücklichen Hinweis hinreichende Gelegenheit zur Stellungnahme hatten (BGH GRUR 1997, 637 "Top Selection").

    Die Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs (§ 59 Abs. 2 MarkenG) hat im markenrechtlichen Verfahren nicht notwendigerweise eine Aufhebung und Zurückverweisung gem. § 70 Abs. 3 Nr. 2 MarkenG zur Folge (vgl. Althammer/Ströbele/Klaka, Markengesetz, 6. Aufl., § 70 Rn. 7; s. auch BGH GRUR 1997, 637 ff. "Top Selection").

  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 30.04.2002 - 24 W (pat) 105/00
    Nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG sind von der Eintragung solche Marken ausgeschlossen, die nur aus Angaben bestehen, die im Verkehr u.a. zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstleistungen dienen können (vgl. BGH GRUR 2002, 64 - INDIVIDUELLE; BGH MarkenR 2000, 420 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; BGH GRUR 1999, 988, 989 - HOUSE OF BLUES; BGH GRUR 1999, 1093, 1094 - FOR YOU).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 47/96

    FOR YOU; Freihaltungsbedürfnis

    Auszug aus BPatG, 30.04.2002 - 24 W (pat) 105/00
    Nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG sind von der Eintragung solche Marken ausgeschlossen, die nur aus Angaben bestehen, die im Verkehr u.a. zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstleistungen dienen können (vgl. BGH GRUR 2002, 64 - INDIVIDUELLE; BGH MarkenR 2000, 420 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; BGH GRUR 1999, 988, 989 - HOUSE OF BLUES; BGH GRUR 1999, 1093, 1094 - FOR YOU).
  • BGH, 18.03.1999 - I ZB 27/96

    HOUSE OF BLUES

    Auszug aus BPatG, 30.04.2002 - 24 W (pat) 105/00
    Nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG sind von der Eintragung solche Marken ausgeschlossen, die nur aus Angaben bestehen, die im Verkehr u.a. zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstleistungen dienen können (vgl. BGH GRUR 2002, 64 - INDIVIDUELLE; BGH MarkenR 2000, 420 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; BGH GRUR 1999, 988, 989 - HOUSE OF BLUES; BGH GRUR 1999, 1093, 1094 - FOR YOU).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99

    INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 30.04.2002 - 24 W (pat) 105/00
    Nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG sind von der Eintragung solche Marken ausgeschlossen, die nur aus Angaben bestehen, die im Verkehr u.a. zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstleistungen dienen können (vgl. BGH GRUR 2002, 64 - INDIVIDUELLE; BGH MarkenR 2000, 420 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; BGH GRUR 1999, 988, 989 - HOUSE OF BLUES; BGH GRUR 1999, 1093, 1094 - FOR YOU).
  • BGH, 10.04.1997 - I ZB 1/95

    "Autofelge"; Unterscheidungskraft einer Bildmarke

    Auszug aus BPatG, 30.04.2002 - 24 W (pat) 105/00
    Soweit die Anmelderin auf eine deutsche Eintragung des Wortes "OAK" verweist, die ebenfalls den Senat oder das Deutsche Patent- und Markenamt nicht binden könnte (vgl. etwa BGH GRUR 1997, 527, 529 - Autofelge), ist dem entgegenzuhalten, daß es sich im vorliegenden Fall um die Anmeldung eines Fachausdruckes handelt, dessen Verwendung zur Deklaration der Inhaltsstoffe von Kosmetika vorgeschrieben ist.
  • EuG, 27.02.2002 - T-219/00

    Ellos / HABM (ELLOS)

    Auszug aus BPatG, 30.04.2002 - 24 W (pat) 105/00
    Im übrigen ist zu bemerken, daß selbst im Bereich der harmonisierten Markenrechte innerhalb der Europäischen Union verschiedene Betrachtungsweisen hinsichtlich der Schutzfähigkeit von Marken möglich sind, so daß auch das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften jegliche Bindungswirkung von Voreintragungen in den Mitgliedsländern verneint (vgl. zB EuGH MarkenR 2002, 98, 102 "ELLOS").
  • BPatG, 16.06.2003 - 30 W (pat) 162/02
    Die angemeldete Marke, die in Alleinstellung im Bereich beanspruchter Waren und Dienstleistungen nicht verwendet wird, ist damit nicht geeignet, deren Eigenschaften zu beschreiben (vgl auch die Entscheidungen 24 W (pat) 72/00 - Avena und 24 W (pat) 105/00 - QUERCUS, veröffentlicht auf PAVIS PROMA CD-ROM).
  • BPatG, 12.03.2009 - 30 W (pat) 30/08

    Marke MOMORDICA als beschreibende Angabe nicht schutzfähig

    Dies gilt auch für Wörter toter Sprachen wie etwa des Lateinischen, wenn die Wörter in den deutschen Sprachgebrauch eingegangen sind oder wenn auf dem Sektor der Waren, für die sie angemeldet sind und die sie beschreiben, die betreffende tote Sprache als Fachsprache verwendet wird, was insbesondere für die Bereiche der Medizin, Chemie und Botanik gilt, teilweise auch für Kosmetik sowie Lebensmittel (vgl. BPatGE 10, 97 -Solu-Paraxin; BPatGE 38, 145, 146 f. -JURIS LIBRI; HABM-BK GRUR Int. 1999, 548, 549 -EU-LEX; 24 W (pat) 105/00 -Quercus in Zusammenfassung auf PAVIS PROMA CD-ROM).
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