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   BPatG, 12.05.2009 - 24 W (pat) 11/08   

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BPatG, 12.05.2009 - 24 W (pat) 11/08 (https://dejure.org/2009,27854)
BPatG, Entscheidung vom 12.05.2009 - 24 W (pat) 11/08 (https://dejure.org/2009,27854)
BPatG, Entscheidung vom 12. Mai 2009 - 24 W (pat) 11/08 (https://dejure.org/2009,27854)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 12.05.2009 - 24 W (pat) 11/08
    Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (st. Rspr.; EuGH GRUR 2006, 229, 230 [Nr. 27 ff.] -BioID; BGH GRUR 2003, 1050 -Cityservice; GRUR 2006, 850, 854 -FUSS-BALL WM 2006; GRUR 2008, 1093, 1094 [Nr. 13] -Marlene-Dietrich-Bildnis).

    Darüber hinaus fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft auch solchen Angaben, die sich auf Umstände beziehen, die die beanspruchte Ware oder Dienstleistung zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu der betreffenden Ware oder Dienstleistung hergestellt wird (BGH GRUR 2006, 850, 854 -FUSSBALL WM 2006; GRUR 1998, 465, 468 -BONUS).

    Die Eignung, Produkte ihrer Herkunft nach zu unterscheiden, kommt schließlich auch solchen Angaben nicht zu, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer gängigen Fremdsprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2006, 850, 854-FUSSBALL WM 2006; GRUR 2001, 1042 -REICH UND SCHÖN; GRUR 2001, 1043, 1044 -Gute Zeiten -Schlechte Zeiten).

    Der Formel "bon appetit" kann daher insoweit die Unterscheidungskraft nicht mit dem Hinweis darauf abgesprochen werden, dass es sich hierbei um eine Angabe handle, die sich auf Umstände beziehe, die die beanspruchten Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar beträfen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu den betreffenden Dienstleistungen hergestellt werde (BGH GRUR 2006, 850, 854 -FUSSBALL WM 2006; GRUR 1998, 465, 468 -BONUS).

  • BGH, 23.10.1997 - I ZB 18/95

    "BONUS"; Freihaltungsbedürfnis für eine nur mittelbar beschreibende Marke

    Auszug aus BPatG, 12.05.2009 - 24 W (pat) 11/08
    Darüber hinaus fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft auch solchen Angaben, die sich auf Umstände beziehen, die die beanspruchte Ware oder Dienstleistung zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu der betreffenden Ware oder Dienstleistung hergestellt wird (BGH GRUR 2006, 850, 854 -FUSSBALL WM 2006; GRUR 1998, 465, 468 -BONUS).

    Der Formel "bon appetit" kann daher insoweit die Unterscheidungskraft nicht mit dem Hinweis darauf abgesprochen werden, dass es sich hierbei um eine Angabe handle, die sich auf Umstände beziehe, die die beanspruchten Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar beträfen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu den betreffenden Dienstleistungen hergestellt werde (BGH GRUR 2006, 850, 854 -FUSSBALL WM 2006; GRUR 1998, 465, 468 -BONUS).

  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 21/06

    Marlene-Dietrich-Bildnis

    Auszug aus BPatG, 12.05.2009 - 24 W (pat) 11/08
    Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (st. Rspr.; EuGH GRUR 2006, 229, 230 [Nr. 27 ff.] -BioID; BGH GRUR 2003, 1050 -Cityservice; GRUR 2006, 850, 854 -FUSS-BALL WM 2006; GRUR 2008, 1093, 1094 [Nr. 13] -Marlene-Dietrich-Bildnis).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 12.05.2009 - 24 W (pat) 11/08
    Dabei darf die Prüfung, ob das erforderliche Maß an Unterscheidungskraft vorhanden ist, nicht auf ein Mindestmaß beschränkt werden, sondern muss streng und vollständig sein, um eine ungerechtfertigte Eintragung von Marken zu vermeiden (EuGH 2003, 604, 607 [Nr. 57 -59] -Libertel; GRUR 2004, 674, 680 [Nr. 123 -125] -Postkantoor; GRUR 2004, 1027, 1030 [Nr. 45] -DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 12.05.2009 - 24 W (pat) 11/08
    Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (st. Rspr.; EuGH GRUR 2006, 229, 230 [Nr. 27 ff.] -BioID; BGH GRUR 2003, 1050 -Cityservice; GRUR 2006, 850, 854 -FUSS-BALL WM 2006; GRUR 2008, 1093, 1094 [Nr. 13] -Marlene-Dietrich-Bildnis).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 12.05.2009 - 24 W (pat) 11/08
    Dabei darf die Prüfung, ob das erforderliche Maß an Unterscheidungskraft vorhanden ist, nicht auf ein Mindestmaß beschränkt werden, sondern muss streng und vollständig sein, um eine ungerechtfertigte Eintragung von Marken zu vermeiden (EuGH 2003, 604, 607 [Nr. 57 -59] -Libertel; GRUR 2004, 674, 680 [Nr. 123 -125] -Postkantoor; GRUR 2004, 1027, 1030 [Nr. 45] -DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 12.05.2009 - 24 W (pat) 11/08
    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel versteht (BGH GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; GRUR 2005, 417, 418 -BerlinCard).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 12.05.2009 - 24 W (pat) 11/08
    Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (st. Rspr.; EuGH GRUR 2006, 229, 230 [Nr. 27 ff.] -BioID; BGH GRUR 2003, 1050 -Cityservice; GRUR 2006, 850, 854 -FUSS-BALL WM 2006; GRUR 2008, 1093, 1094 [Nr. 13] -Marlene-Dietrich-Bildnis).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 12.05.2009 - 24 W (pat) 11/08
    Die Eignung, Produkte ihrer Herkunft nach zu unterscheiden, kommt schließlich auch solchen Angaben nicht zu, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer gängigen Fremdsprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2006, 850, 854-FUSSBALL WM 2006; GRUR 2001, 1042 -REICH UND SCHÖN; GRUR 2001, 1043, 1044 -Gute Zeiten -Schlechte Zeiten).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 12.05.2009 - 24 W (pat) 11/08
    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel versteht (BGH GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; GRUR 2005, 417, 418 -BerlinCard).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

  • BPatG, 22.08.2013 - 30 W (pat) 515/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Ein Tag wie Urlaub" - Werbeslogan -

    Dies reicht jedoch nicht aus, ihm die Unterscheidungskraft abzusprechen (vgl. BPatG 24 W (pat) 11/08 - bon appetit).
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