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   BPatG, 29.08.2008 - 24 W (pat) 67/07   

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BPatG, 29.08.2008 - 24 W (pat) 67/07 (https://dejure.org/2008,29457)
BPatG, Entscheidung vom 29.08.2008 - 24 W (pat) 67/07 (https://dejure.org/2008,29457)
BPatG, Entscheidung vom 29. August 2008 - 24 W (pat) 67/07 (https://dejure.org/2008,29457)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 02.12.2004 - I ZB 8/04

    LOKMAUS

    Auszug aus BPatG, 29.08.2008 - 24 W (pat) 67/07
    Auch soweit in der o. g. Pressemitteilung "Nanoperlen, die unter die Haut gehen", die Begriffe "Nanoperlen" und "Nanopearls" zur Bezeichnung von Lipidnanopartikeln herangezogen werden, geschieht dies ersichtlich zur beschreibenden gattungsmäßigen Namensgebung dieser neu entwickelten Nanopartikel (vgl. dort auch die den Begriff "Nanopearls/Nanoperlen" mit anderen Worten umschreibende Formulierung "winzige Fettkügelchen im Nanometerbereich") und nicht zur Kennzeichnung eines handelbaren Produkts mit einem auf dessen Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen hinweisenden fiktiven Namen (vgl. zur Schaffung eines Gattungsbegriffs für einen neuen Gegenstand BGH MarkenR 2005, 263, 266 "LOKMAUS").
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 29.08.2008 - 24 W (pat) 67/07
    Unterscheidungskraft im Sinn der genannten Bestimmung ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2002, 804, 806 (Nr. 35) "Philips"; GRUR 2004, 428, 431 (Nr. 48) "Henkel"; GRUR 2008, 608, 611 (Nr. 66) "EUROHYPO"; BGH GRUR 2006, 850, 854 (Nr. 18) "FUSSBALL WM 2006").
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 29.08.2008 - 24 W (pat) 67/07
    Wortmarken besitzen nach der Rechtsprechung insbesondere dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 (Nr. 86) "Postkantoor"; BGH a. a. O. "marktfrisch"; GRUR 2001, 1153 "antiKALK"; GRUR 2005, 417, 418 "BerlinCard"; a. a. O. (Nr. 19) "FUSSBALL WM 2006").
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 29.08.2008 - 24 W (pat) 67/07
    Unterscheidungskraft im Sinn der genannten Bestimmung ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2002, 804, 806 (Nr. 35) "Philips"; GRUR 2004, 428, 431 (Nr. 48) "Henkel"; GRUR 2008, 608, 611 (Nr. 66) "EUROHYPO"; BGH GRUR 2006, 850, 854 (Nr. 18) "FUSSBALL WM 2006").
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 29.08.2008 - 24 W (pat) 67/07
    Die Unterscheidungskraft ist zum einen im Hinblick auf die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen und zum anderen im Hinblick auf die Anschauung der maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen (vgl. EuGH a. a. O. (Nr. 50) "Henkel"; GRUR 2004, 943, 944 (Nr. 24) "SAT.2"; BGH a. a. O. (Nr. 18) "FUSSBALL WM 2006"), wobei der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeicheni.
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 29.08.2008 - 24 W (pat) 67/07
    Unterscheidungskraft im Sinn der genannten Bestimmung ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2002, 804, 806 (Nr. 35) "Philips"; GRUR 2004, 428, 431 (Nr. 48) "Henkel"; GRUR 2008, 608, 611 (Nr. 66) "EUROHYPO"; BGH GRUR 2006, 850, 854 (Nr. 18) "FUSSBALL WM 2006").
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 29.08.2008 - 24 W (pat) 67/07
    Wortmarken besitzen nach der Rechtsprechung insbesondere dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 (Nr. 86) "Postkantoor"; BGH a. a. O. "marktfrisch"; GRUR 2001, 1153 "antiKALK"; GRUR 2005, 417, 418 "BerlinCard"; a. a. O. (Nr. 19) "FUSSBALL WM 2006").
  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 29.08.2008 - 24 W (pat) 67/07
    Unterscheidungskraft im Sinn der genannten Bestimmung ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2002, 804, 806 (Nr. 35) "Philips"; GRUR 2004, 428, 431 (Nr. 48) "Henkel"; GRUR 2008, 608, 611 (Nr. 66) "EUROHYPO"; BGH GRUR 2006, 850, 854 (Nr. 18) "FUSSBALL WM 2006").
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 29.08.2008 - 24 W (pat) 67/07
    Wortmarken besitzen nach der Rechtsprechung insbesondere dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 (Nr. 86) "Postkantoor"; BGH a. a. O. "marktfrisch"; GRUR 2001, 1153 "antiKALK"; GRUR 2005, 417, 418 "BerlinCard"; a. a. O. (Nr. 19) "FUSSBALL WM 2006").
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 29.08.2008 - 24 W (pat) 67/07
    d. R. so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer näheren analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (vgl. u. a. EuGH a. a. O. (Nr. 53) "Henkel"; BGH MarkenR 2000, 420, 421 "RATIONAL SOFTWARE CORPORATION"; GRUR 2001, 1151, 1152 "marktfrisch").
  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

  • BGH, 23.03.1995 - I ZB 20/93

    "TURBO"; Unterscheidungskraft eines Modeworts

  • BGH, 10.04.1997 - I ZB 1/95

    "Autofelge"; Unterscheidungskraft einer Bildmarke

  • BPatG, 09.01.2007 - 24 W (pat) 121/05

    Papaya

  • BPatG, 19.01.2005 - 32 W (pat) 322/03

    Beschwerde über die Nichtzulassung der geographischen Bezeichnung "Newcastle" als

  • BPatG, 09.10.2012 - 24 W (pat) 501/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "DUFTPERLEN" - Freihaltungsbedürfnis - keine

    In einer prozessleitenden Verfügung hat ihr der Senat vorab mit Gelegenheit zur Stellungnahme die Entscheidung BPatG 24 W (pat) 67/07, Entsch.

    Im Bereich  der kosmetischen Produkte kommen Nanopartikel vor allem als Wirkstoffträger oder -depot zum Einsatz (vgl. hierzu die in der Entscheidung BPatG 24 W (pat) 67/07, Entsch.

    Wie der 24. Senat bereits in seiner Entscheidung BPatG 24 W (pat) 67/07, Entsch.

  • BPatG, 09.10.2012 - 24 W (pat) 503/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "PARFÜMPERLEN" - Freihaltungsbedürfnis - keine

    In einer prozessleitenden Verfügung hat ihr der Senat vorab mit Gelegenheit zur Stellungnahme die Entscheidung BPatG 24 W (pat) 67/07, Entsch.

    Im Bereich der kosmetischen Produkte kommen Nanopartikel vor allem als Wirkstoffträger oder -depot zum Einsatz (vgl. hierzu die in der Entscheidung BPatG 24 W (pat) 67/07, Entsch.

    Wie der 24. Senat bereits in seiner Entscheidung BPatG 24 W (pat) 67/07, Entsch.

  • BPatG, 09.10.2012 - 24 W (pat) 502/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "FRISCHEPERLEN" - Freihaltungsbedürfnis - keine

    Im Bereich der kosmetischen Produkte kommen Nanopartikel vor allem als Wirkstoffträger oder -depot zum Einsatz (vgl. hierzu die in der Entscheidung BPatG 24 W (pat) 67/07, Entsch.

    Wie der 24. Senat bereits in seiner Entscheidung BPatG 24 W (pat) 67/07, Entsch.

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