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FG Nürnberg, 26.04.1994 - I 248/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Hinterziehungszinsen zur Körperschaftsteuer; Schuldner der Hinterziehungszinsen; Steuerlicher Vorteil des Nutznießers der Steuerhinterziehung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 19.04.1989 - X R 3/86
Personengesellschaft - Steuerhinterziehung - Erlangter Vorteil - Einheitliche und …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 13.04.1989 - IV R 196/85
Büsingen am Hochrhein
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 27.06.1991 - V R 9/86
Ein Steuerpflichtiger schuldet Hinterziehungszinsen auch dann, wenn ein Dritter …
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- BFH, 27.09.1991 - VI R 159/89
Der Geschäftsführer einer KG, der Lohnsteuer vorsätzlich nicht einbehält, …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 18.07.1991 - V R 72/87
Der Geschäftsführer einer GmbH, der Steuern zum Vorteil der GmbH hinterzieht, ist …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 11.05.1982 - VII R 97/81
Steuerhinterziehung - Zinsschuldner
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- BAG, 30.03.1995 - 2 AZR 495/93
Kündigung nach den Regelungen des Einigungsvertrages - Mangelnde Eignung eines …
Traf dieser Sachvortrag zu, so hätten die Parteisekretäre als Repräsentanten der staatstragenden Partei in den Schulen der DDR in einer herausgehobenen Funktion an der ideologischen Umsetzung der grundgesetz-feindlichen Ziele der SED mitzuwirken gehabt; wer wiederholt in ein solches wichtiges Parteiamt gewählt wurde, bei dem kann auch davon ausgegangen werden, daß er sich mit den Zielen des SED-Staates besonders identifiziert hat, was ihn für die Tätigkeit als Lehrer ungeeignet macht (vgl. BAG Urteile vom 26. Mai 1994 - 0 AZR 248/93 - nicht veröffentlicht; vom 28. April 1994 - 8 AZR 57/93 - NJ 1994, 483, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt m.w.N.; Senatsurteil vom 13. Oktober 1994 - 2 (8) AZR 201/93 - zur Veröffentlichung bestimmt).