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   VGH Bayern, 25.06.1996 - 25 BA 96.31447   

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VGH Bayern, 25.06.1996 - 25 BA 96.31447 (https://dejure.org/1996,38625)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.06.1996 - 25 BA 96.31447 (https://dejure.org/1996,38625)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Juni 1996 - 25 BA 96.31447 (https://dejure.org/1996,38625)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.1998 - A 13 S 1913/96

    Togo: Verfolgungswahrscheinlichkeit und Abschiebungsschutz wegen Asylbeantragung

    Das OVG Sachsen-Anhalt hat inzwischen seine frühere gegenteilige Auffassung aufgegeben (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27.11.1997 - A 2 14/97 - sowie ferner OVG Hamburg, Urteil vom 19.12.1995 - OVG Bf. 715/95 - Bay. VGH, Urteile vom 25.6.1996 - 25 BA 96.31447 - und vom 14.1.1997         - 25 BA 96.31993 - sowie Beschluß vom 16.7.1998 - 25 B 98.31962; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 29.7.1996 - 3 L 496/96 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 26.8.1996 - 23 A 296/95.A - und vom 14.1.1997 - 23 A 2412/96.A - sowie Beschluß vom 19.6.1998 - 23 A 4803/95.A-; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.12.1996 - 1 A 12657/96 - und Beschluß vom 24.8.1998 - 1 A 11047/97.OVG - Schleswig-holsteinisches OVG, Urteil vom 13.11.1996 - 1 L 219/96 - Thüringer OVG, Urteile vom 5.12.1996 - 3 KO 136/96 - und - 3 KO 847/96 - Hess. VGH, Beschluß vom 31.8.1998 - 3 UG 304/98.A -).

    Von der beachtlichen Wahrscheinlichkeit einer staatlichen oder dem Staat zurechenbaren Verfolgung allein aufgrund der Mitgliedschaft in einer exilpolitischen Vereinigung kann daher nicht ausgegangen werden (vgl. die oben zitierten Lageberichte des Auswärtigen Amtes sowie dessen Auskunft vom 11.10.1995 an das VG Sigmaringen sowie hiermit übereinstimmend Bay. VGH, Urteil vom 25.6.1996       - 25 BA 96.31447 - und OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.8.1996        - 23 A 286/85 A. -).

    Entsprechendes gilt grundsätzlich für Tätigkeiten, die mit dieser Mitgliedschaft gewissermaßen im Rahmen der "gewöhnlichen Parteiarbeit" ohne weiteres verbunden sind, wie z.B. die bloße Teilnahme an Versammlungen und Parteiveranstaltungen sowie die Weitergabe von Informationen innerhalb der Organisation (ebenso Bay. VGH, Urteil vom 25.6.1996 a.a.O. und OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.8.1996 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.1996 - A 13 S 2453/96

    Togo: Keine Verfolgungsgefahr allein wegen Asylbeantragung im Ausland oder bloßer

    Dabei ist zu berücksichtigen, daß selbst in Togo die bislang verbotenen Oppositionsparteien seit Juni 1991 wieder zugelassen und im Parlament vertreten sind (Auswärtiges Amt, Lagebericht vom 24.10.1996), weshalb eine generelle, gewissermaßen "automatisch" an die Mitgliedschaft in einer Oppositionspartei anknüpfende Verfolgung dort nicht stattfindet (vgl. hierzu auch Bayer. VGH, Urt. v. 21.5.1996 - 25 BA 96.31447).

    Eine Gefährdung allein aufgrund der Mitgliedschaft in einer exilpolitischen Organisation scheidet daher aus (vgl. die oben zitierten Lageberichte des Auswärtigen Amtes, dessen Auskunft vom 11.10.1995 an VG Sigmaringen sowie hiermit übereinstimmend Bayer. VGH, Urt. v. 21.5.1996, a.a.O. und OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 26.8.1996 - 23 A 296/95.A).

    Entsprechendes gilt grundsätzlich für Tätigkeiten, die mit dieser Mitgliedschaft gewissermaßen im Rahmen der "gewöhnlichen Parteiarbeit" ohne weiteres verbunden sind, wie z.B. die bloße Teilnahme an Versammlungen und Weitergabe von Informationen innerhalb der Organisation (ebenso Bayer. VGH, Urt. v. 21.5.1996, a.a.O. und OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 26.8.1996, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.11.1996 - 1 L 219/96

    Togo; Asylantrag; Politische Verfolgung; Oppositionspartei; Beachtliche

    Der Senat kann daher auch unter Berücksichtigung der Tatsache, daß es sich um ein Willkürregime handelt, keine beachtliche Wahrscheinlichkeit dafür feststellen, daß rückkehrenden Asylbewerbern allein aufgrund der Asylantragstellung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung droht (so auch OVG Hamburg, Urt. v. 19.12.1995, a.a.O.; BayVGH, Urt. v. 25.06.1996 - 25 BA 96.31447 - OVG Nordrhein-Westfalen, zuletzt Urt. v. 26.08.1996 - 23 A 296/95.A - u. NdsOVG, zuletzt Urt. v. 29.07.1996 - 3 L 469/96 - sowie VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 03.07.1996 - A 13 S 578/96 - zu § 53 AuslG).

    Jedenfalls werden allein die Mitgliedschaft in einer Oppositionspartei oder Exilorganisation und untergeordnete Aktivitäten wie z. B. das Verteilen von Flugblättern, Ordnertätigkeiten oder Teilnahme an Veranstaltungen und Demonstrationen regelmäßig nicht ausreichen (so auch OVG Hamburg, OVG Nordrhein-Westfalen, jeweils a.a.O; BayVGH, Urt. v. 21.05.1996 - 25 BA 96.31447 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2000 - A 13 S 1205/97

    Togo: keine Rückkehrgefährdung wegen Asylbeantragung; Einschätzung der Gefährdung

    Begründet danach die Zugehörigkeit zu einer exilpolitischen Organisation als solche nicht die Gefahr einer menschenrechtswidrigen Behandlung, so gilt dies auch für Tätigkeiten, die mit dieser Mitgliedschaft gewissermaßen im Rahmen der "gewöhnlichen Parteiarbeit" ohne weiteres verbunden sind, wie z.B. die bloße Teilnahme an Versammlungen und Parteiveranstaltungen sowie die Weitergabe von Informationen innerhalb der Organisation (ebenso Bay. VGH, Urteil vom 25.6.1996 - 25 BA 96.31447 - und OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.8.1996 - 23 A 286/85A.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.05.2003 - 2 L 119/00

    Spektakuläre Einzelfallprüfung bei togoischen Staatsangehörigen

    Begründet danach die Zugehörigkeit zu einer exilpolitischen Organisation als solche nicht die Gefahr einer politischen Verfolgung, so gilt dies auch für Tätigkeiten, die mit dieser Mitgliedschaft gewissermaßen im Rahmen der "gewöhnlichen Parteiarbeit" ohne weiteres verbunden sind, wie z. B. die bloße Teilnahme an Versammlungen und Parteiveranstaltungen sowie die Weitergabe von Informationen innerhalb der Organisation (ebenso BayVGH, Urt. v. 25.06.1996 - 25 BA 96.31447 - und OVG NW, Urt. v. 26.08.1996 - 23 A 286/85A. -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2003 - A 2 S 412/98

    PDR, EKPEMOG, Verfolgung, Rückkehr, Exilpolitik, Mitgliedschaft, Organisation -

    Begründet danach die Zugehörigkeit zu einer exilpolitischen Organisation als solche nicht die Gefahr einer politischen Verfolgung, so gilt dies auch für Tätigkeiten, die mit dieser Mitgliedschaft gewissermaßen im Rahmen der "gewöhnlichen Parteiarbeit" ohne weiteres verbunden sind, wie z. B. die bloße Teilnahme an Versammlungen und Parteiveranstaltungen sowie die Weitergabe von Informationen innerhalb der Organisation (ebenso BayVGH, Urt. v. 25.06.1996 - 25 BA 96.31447 - und OVG NW, Urt. v. 26.08.1996 - 23 A 286/85A. -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2003 - 2 L 164/01

    Einzelfallprüfung bei togoischen Staatsangehörigen

    Begründet danach die Zugehörigkeit zu einer exilpolitischen Organisation als solche nicht die Gefahr einer politischen Verfolgung, so gilt dies auch für Tätigkeiten, die mit dieser Mitgliedschaft gewissermaßen im Rahmen der "gewöhnlichen Parteiarbeit" ohne weiteres verbunden sind, wie z. B. die bloße Teilnahme an Versammlungen und Parteiveranstaltungen sowie die Weitergabe von Informationen innerhalb der Organisation (ebenso BayVGH, Urt. v. 25.06.1996 - 25 BA 96.31447 - und OVG NW, Urt. v. 26.08.1996 - 23 A 286/85A. -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2003 - 2 L 89/00

    Einzelfallprüfung bei togoischen Staatsangehörigen

    Begründet danach die Zugehörigkeit zu einer exilpolitischen Organisation als solche nicht die Gefahr einer politischen Verfolgung, so gilt dies auch für Tätigkeiten, die mit dieser Mitgliedschaft gewissermaßen im Rahmen der "gewöhnlichen Parteiarbeit" ohne weiteres verbunden sind, wie z. B. die bloße Teilnahme an Versammlungen und Parteiveranstaltungen sowie die Weitergabe von Informationen innerhalb der Organisation (ebenso BayVGH, Urt. v. 25.06.1996 - 25 BA 96.31447 - und OVG NW, Urt. v. 26.08.1996 - 23 A 286/85A. -).
  • VGH Bayern, 16.05.2013 - 9 B 12.30382

    Aufgrund der politischen Entwicklung in Togo erscheint es faktisch als

    Überdies hat das seit vielen Jahren festgestellte Fehlen konkret belegter Verfolgungsmaßnahmen gegen zurückgeführte Asylbewerber (vgl. schon BayVGH, U.v. 25.6.1996 - 25 BA 96.31447 - juris, Rn. 32 ff. und seither gleichbleibend die Lageberichte des Auswärtigen Amts) einen solchen Grad der Verfestigung erreicht, dass schon deshalb vernünftigerweise Verfolgungsmaßnahmen als ausgeschlossen erscheinen.
  • VGH Bayern, 12.09.1997 - 25 B 97.33256

    Anerkennung als Asylberechtigte; Entscheidung durch Beschluss ohne mündliche

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  • VG Düsseldorf, 02.03.2001 - 17 K 2602/98

    Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit und

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2003 - 2 L 239/00

    Einzelfallprüfung bei togoischen Staatsangehörigen

  • BVerwG, 31.03.1998 - 9 B 310.98

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Düsseldorf, 01.04.2004 - 8 K 2418/03

    Demokratische Republik Kongo, Bakongo, Bundu dia Kongo, Glaubwürdigkeit,

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