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VGH Bayern, 01.12.2005 - 25 CS 05.3150 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Bayern, 29.07.2008 - 9 CS 08.1347
Das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis für einen Abänderungsantrag gemäß § 80 Abs. …
Es spricht viel dafür, dass der - nach einem letztlich erfolglos gebliebenen Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO (BayVGH vom 15.11.2005 Az. 25 CS 05.2147; vgl. auch - zu einer Anhörungsrüge - BayVGH vom 1.12.2005 Az. 25 CS 05.3150) und einem ebenfalls erfolglosen ersten Abänderungsantrag gemäß § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO (VG München vom 21.6.2006 Az. M 18 7S 06.3150) - nunmehr zweite Abänderungsantrag der Antragstellerin bereits mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig ist, weil effektiver Rechtsschutz mittlerweile wohl auch in der Hauptsache zu erreichen gewesen wäre, die Antragstellerin aber seit Erhebung ihres Widerspruchs am 2. Juni 2005 diesbezüglich keine Anstrengungen mehr unternommen hatte. - VG München, 08.05.2008 - M 18 S7 08.1726
Keine relevante Änderung der Beurteilungsgrundlage
Ebenso erfolglos blieben eine Anhörungsrüge der Antragstellerin gemäß § 152 a Abs. 1 VwGO gegen den Beschluss des BayVGH vom 15. November 2005 (Beschl. des BayVGH v. 1.12.2005, 25 CS 05.3150) und ein Antrag auf Abänderung des Beschlusses des BayVGH vom 15. November 2005 gemäß § 80 Abs. 7 VwGO (Beschl. des VG München v. 21.6.2006, M 18 S7 06.1869).