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   LG Köln, 15.05.2002 - 25 O 594/01   

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https://dejure.org/2002,15779
LG Köln, 15.05.2002 - 25 O 594/01 (https://dejure.org/2002,15779)
LG Köln, Entscheidung vom 15.05.2002 - 25 O 594/01 (https://dejure.org/2002,15779)
LG Köln, Entscheidung vom 15. Mai 2002 - 25 O 594/01 (https://dejure.org/2002,15779)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Durchsetzung der Unzulässigkeit einer Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid im Wege der Vollstreckungsgegenklage; Voraussetzungen der Vollstreckbarkeit von Honorarforderungen für ärztliche Leistungen; Ausgestaltung der Aufrechenbarkeit ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1511
  • NJW-RR 2003, 504 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.03.1982 - I ZR 107/80

    Voraussetzungen der Verzugshaftung - Schlechterfüllung eines Vertrages durch

    Auszug aus LG Köln, 15.05.2002 - 25 O 594/01
    Der Honorarforderung des Beklagten steht aber ein aufrechenbarer Schadensersatzanspruch des Klägers wegen einer positiven Vertragsverletzung (§§ 611, 276, 249 ff. BGB a.F.) gegenüber, dessen Geltendmachung bewirkt, dass die Vergütung des Beklagten insgesamt entfällt (vgl. dazu BGH NJW 83, 1188; RGRKAlft § 276, Rn. 115 ff.).
  • OLG Köln, 26.05.1986 - 7 U 77/84

    Befreiung von der Vergütungspflicht für die Honorarforderung eines Zahnarztes

    Auszug aus LG Köln, 15.05.2002 - 25 O 594/01
    Wird eine unzutreffende Diagnose gestellt und / oder ein unnötiger Eingriff durchgeführt, fehlt von vornherein das Interesse an der vertraglich vereinbarten Dienstleistung (vgl. Kramer MDR 1998, 324,327 ff.) und dem Patienten steht gegenüber dem Honoraranspruch des Arztes die dolo-petit-Einrede zu (vgl. RGRK-Alft § 242, Rn. 135), ohne daß der Berechtigte die Aufrechnung erklären müßte (vgl. OLG Köln VersR 87, 620).
  • OLG Köln, 15.01.2003 - 5 U 118/02

    Einwendungsausschluss

    Auf die Berufung des Beklagten wird das am 15. Mai 2002 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 594/01 - abgeändert.
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