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   LG Düsseldorf, 20.07.2006 - 25 T 298/06, 25 T 299/06   

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https://dejure.org/2006,25905
LG Düsseldorf, 20.07.2006 - 25 T 298/06, 25 T 299/06 (https://dejure.org/2006,25905)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.07.2006 - 25 T 298/06, 25 T 299/06 (https://dejure.org/2006,25905)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Juli 2006 - 25 T 298/06, 25 T 299/06 (https://dejure.org/2006,25905)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückübereignungsanspruch wegen groben Undanks eines Erwerbers bzw. Erben gegenüber dem Schenker; Erfordernis der Wahrung des grundbuchrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes; Sicherungsfähigkeit eines Rückübertragungsanspruchs durch eine Vormerkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2006, 648
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 07.08.1997 - 2Z BR 61/97

    Wohnungsrecht unter auflösender Bedingung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.07.2006 - 25 T 298/06
    Die Bestimmbarkeit eines durch eine Vormerkung zu sichernden bedingten Rechts werde nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Eintritt der Bedingung möglicherweise erst durch eine richterliche Entscheidung festgestellt werden könne (BGHZ 35, 22, 26 ff.; 130, 342, 346; BayObLGZ 1997, 246, 247; BayObLG NJW-RR 1990, 1169, 1170; OLG Zweibrücken, Deutsche Notarzeitung 1990, 177, 178; OLG Frankfurt, Rechtspfleger 1993, 331).
  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 43/94

    Übernahme einer persönlichen Pflegepflicht als bestimmbare Leistung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.07.2006 - 25 T 298/06
    Die Bestimmbarkeit eines durch eine Vormerkung zu sichernden bedingten Rechts werde nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Eintritt der Bedingung möglicherweise erst durch eine richterliche Entscheidung festgestellt werden könne (BGHZ 35, 22, 26 ff.; 130, 342, 346; BayObLGZ 1997, 246, 247; BayObLG NJW-RR 1990, 1169, 1170; OLG Zweibrücken, Deutsche Notarzeitung 1990, 177, 178; OLG Frankfurt, Rechtspfleger 1993, 331).
  • BGH, 13.06.2002 - V ZB 31/01

    Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.07.2006 - 25 T 298/06
    Grundlegend ist, worauf die Beteiligten zu 1. und 2. und die Rechtspflegerin zutreffend hingewiesen haben, die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 13. Juni 2002 (AZ: V ZB 31/01; Deutsche Notarzeichnung 2002, 775 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2001 - 5 A 2055/97
    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.07.2006 - 25 T 298/06
    So haben das Verwaltungsgericht Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 14. Februar 1997 (AZ: 1 K 9318/96, Seite 18 ff.) sowie das Oberverwaltungsgericht Münster in seiner Entscheidung vom 22. Mai 2001 (AZ: 5 A 2055/97, Seite 10) § 16 Abs. 2 Satz 1 Bundesverfassungsschutzgesetz dahingehend ausgelegt, dass unter denselben Voraussetzungen, unter denen eine Organisation beobachtet werden darf, nämlich bei hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkten für den Verdacht einer verfassungsfeindlichen Bestrebung, sie auch bereits in den Verfassungsschutzbericht aufzunehmen ist.
  • VG Düsseldorf, 14.02.1997 - 1 K 9318/96

    Aufnahme der "Jungen Freiheit" in einen Verfassungsschutzbericht

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.07.2006 - 25 T 298/06
    So haben das Verwaltungsgericht Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 14. Februar 1997 (AZ: 1 K 9318/96, Seite 18 ff.) sowie das Oberverwaltungsgericht Münster in seiner Entscheidung vom 22. Mai 2001 (AZ: 5 A 2055/97, Seite 10) § 16 Abs. 2 Satz 1 Bundesverfassungsschutzgesetz dahingehend ausgelegt, dass unter denselben Voraussetzungen, unter denen eine Organisation beobachtet werden darf, nämlich bei hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkten für den Verdacht einer verfassungsfeindlichen Bestrebung, sie auch bereits in den Verfassungsschutzbericht aufzunehmen ist.
  • OLG Düsseldorf, 24.07.2002 - 3 Wx 320/01

    Der bei einer Eigentumsübertragung an einem Grundstück vorbehaltene

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.07.2006 - 25 T 298/06
    Ebenso hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 24. Juni 2002 (NJOZ 2002, 2313) im Anschluss an den Bundesgerichtshof die Wahrung des grundbuchrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes gefordert.
  • BGH, 07.04.1961 - V ZB 2/61

    Hypothek mit veränderlichem Zinssatz

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.07.2006 - 25 T 298/06
    Die Bestimmbarkeit eines durch eine Vormerkung zu sichernden bedingten Rechts werde nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Eintritt der Bedingung möglicherweise erst durch eine richterliche Entscheidung festgestellt werden könne (BGHZ 35, 22, 26 ff.; 130, 342, 346; BayObLGZ 1997, 246, 247; BayObLG NJW-RR 1990, 1169, 1170; OLG Zweibrücken, Deutsche Notarzeitung 1990, 177, 178; OLG Frankfurt, Rechtspfleger 1993, 331).
  • BayObLG, 22.02.1990 - BReg. 2 Z 4/90

    Dingliches Vorkaufsrecht auflösend bedingt durch das Bestehen eines

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.07.2006 - 25 T 298/06
    Die Bestimmbarkeit eines durch eine Vormerkung zu sichernden bedingten Rechts werde nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Eintritt der Bedingung möglicherweise erst durch eine richterliche Entscheidung festgestellt werden könne (BGHZ 35, 22, 26 ff.; 130, 342, 346; BayObLGZ 1997, 246, 247; BayObLG NJW-RR 1990, 1169, 1170; OLG Zweibrücken, Deutsche Notarzeitung 1990, 177, 178; OLG Frankfurt, Rechtspfleger 1993, 331).
  • OLG München, 09.12.2016 - 34 Wx 417/16

    Eintragungsfähigkeit eines bedingt bestellten Nießbrauchs

    Die Bestimmtheit ist meist dann sichergestellt, wenn der verwendete Begriff oder die verwendete Umschreibung durch Gesetz oder Rechtsprechung näher ausgefüllt ist und dadurch einen objektiv bestimmbaren Bedeutungsinhalt gewonnen hat (vgl. z. B. BGHZ 151, 116/123 f.; OLG München - 32. Zivilsenat - vom 10.4.2007, 32 Wx 058/07 = MittBayNot 2008, 50 mit Anm. Wartenburger; Senat vom 12.3.2009, 34 Wx 9/09 = MittBayNot 2009, 464 mit Anm. Wartenburger; Böhringer Rpfleger 2011, 133/135; verneint z. B. für Sympathisanteneigenschaft: LG Düsseldorf Rpfleger 2006, 648; für negative Veränderung des "bisherigen Lebensstandards": OLG Düsseldorf ZfIR 2008, 764 mit Anm. Heinze).
  • OLG München, 10.03.2011 - 34 Wx 55/11

    Wohnungsgrundbuch: Inhaltliche Bestimmtheit einer Grunddienstbarkeit; Wahrung des

    Die inhaltliche Bestimmbarkeit ist meist dann sichergestellt, wenn der verwendete Begriff oder die verwendete Umschreibung durch Gesetz oder Rechtsprechung näher ausgefüllt ist und dadurch einen objektiv bestimmbaren Bedeutungsinhalt gewonnen hat (vgl. z. B. BGHZ 151, 116/123 f.; OLG München - 32. Zivilsenat - vom 10.4.2007, 32 Wx 058/07 = MittBayNot 2008, 50 mit Anm. Wartenburger; Senat vom 12.3.2009, 34 Wx 9/09 = MittBayNot 2009, 464 mit Anm. Wartenburger; Böhringer Rpfleger 2011, 133/135; verneint z.B. für Sympathisanteneigenschaft: LG Düsseldorf Rpfleger 2006, 648; für negative Veränderung des "bisherigen Lebensstandards": OLG Düsseldorf ZfIR 2008, 764 mit Anm. Heinze).
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