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   LG Düsseldorf, 04.04.2016 - 25 T 697/14   

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https://dejure.org/2016,6312
LG Düsseldorf, 04.04.2016 - 25 T 697/14 (https://dejure.org/2016,6312)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.04.2016 - 25 T 697/14 (https://dejure.org/2016,6312)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. April 2016 - 25 T 697/14 (https://dejure.org/2016,6312)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Deutsches Notarinstitut

    AktG § 179a; GNotKG § 21 Abs. 1 S. 1
    Keine unrichtige Sachbehandlung bei Beurkundung des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung einer KG analog § 179a AktG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Veräußerung des Grundbesitzes als einziger Vermögensgegenstands einer KG als sog. Grundlagengeschäft; Erforderlichkeit der Zustimmung der Gesellschafterversammlung; Beurkundungsbedürftigkeit des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung bzgl. Kostenerhebung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kostenniederschlagung nach dem GNotKG bei offensichtlich unrichtiger Sachbehandlung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kostenniederschlagung nach dem GNotKG bei offensichtlich unrichtiger Sachbehandlung

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Notarkosten bei Zustimmung der Gesellschafterversammlung einer KG analog § 179a AktG

Papierfundstellen

  • NZG 2016, 619
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 26.11.2015 - 10 W 120/15

    Notargebühren bei Beurkundung des Zustimmungsbeschlusses der

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.04.2016 - 25 T 697/14
    Eine solche liegt vor, wenn dem Notar ein offen zu Tage tretender Verstoß gegen eindeutige Normen oder ein offensichtliches Versehen unterlaufen ist (Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 28. November 2015, - I-10 W 120/15; Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 19. November 2015, I-10 W 118/15).
  • OLG Schleswig, 11.11.1985 - 9 W 273/83
    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.04.2016 - 25 T 697/14
    Selbst wenn der Notar vorliegend eine schwierige, nicht höchstrichterlich abschließend geklärte Rechtsfrage unrichtig beurteilt hätte, wäre dies nicht als offen zu Tage tretender Verstoß gegen eindeutige Normen und damit nicht als unrichtige Sachbehandlung zu werten, die eine Kostenniederschlagung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 GNotKG zur Folge hätte (vgl. Oberlandesgericht Stuttgart, DNotZ 1986, 440; Hartmann, Kostengesetze, 44. Aufl. 2014, § 21 GNotKG Rn. 31).
  • BFH, 15.11.2022 - IX R 4/20

    Vermietung und Verpachtung - Zurechnung der Einkünfte - Quotennießbrauch an einem

    Es bedarf insoweit keiner Entscheidung, ob eine Klausel, die den Beigeladenen zu 2. zwar nicht bei den Grundlagengeschäften (als das Organisationsrecht des Unternehmens), wohl aber im "Kernbereich der gesellschafterlichen Mitwirkungspflichten" oder in "Angelegenheiten, die unentziehbare Rechte einer Minderheit" betreffen (vgl. BGH-Urteil vom 24.11.2008 - II ZR 116/08, BGHZ 179, 13) von der Mitwirkung ausgeschlossen hätte, den Voraussetzungen einer Zurechnung von Einkünften beim Quotennießbraucher genügt hätte; denn im Streitfall betrifft der Ausschluss sämtliche Grundlagengeschäfte, deren begriffliche Reichweite in Schrifttum (vgl. allgemein Schmitz, Das Grundlagengeschäft in der Personengesellschaft, Hamburg 2001) und Rechtsprechung (vgl. etwa Landgericht Düsseldorf vom 04.04.2016 - 25 T 697/14, zur Veräußerung eines Grundstücks als einziges Vermögen der KG; Oberlandesgericht Düsseldorf vom 16.03.2012 - I-3 Wx 296/11, GmbH-Rundschau 2012, 690, zum Ausscheiden eines Geschäftsführers) relativ weit gezogen wird.
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