Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 14.10.1999 - 25 T 991/99 |
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 270/99
Beschwerdefrist bei öffentlicher Bekanntmachung
Der Schuldnerin wird wegen der Versäumung der Frist für den Antrag auf Zulassung der weiteren Beschwerde gegen den Teil-Beschluß der 25. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 14. Oktober 1999 - 25 T 991/99 - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.Auf die sofortige weitere Beschwerde der Schuldnerin wird der Teil-Beschluß der 25. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 14. Oktober 1999 - 25 T 991/99 - aufgehoben.