Weitere Entscheidung unten: SG Berlin, 02.04.2007

Rechtsprechung
   KG, 15.09.2006 - 25 U 16/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5995
KG, 15.09.2006 - 25 U 16/05 (https://dejure.org/2006,5995)
KG, Entscheidung vom 15.09.2006 - 25 U 16/05 (https://dejure.org/2006,5995)
KG, Entscheidung vom 15. September 2006 - 25 U 16/05 (https://dejure.org/2006,5995)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,5995) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertretungsbefugnis eines Aufsichtsratsvorsitzenden bei dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit einem Vorstandsvorsitzenden; Einvernehmliche Aufhebung eines Dienstvertrages eines Vorstandsvorsitzenden ohne Zustimmung der Vertreterversammlung einer Genossenschaft; ...

  • Judicialis

    GenG § 39 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung des Dienstvertrages mit Vorstandsvorsitzendem einer Genossenschaft - Vertretungsbefugnis des Aufsichtsratsvorsitzenden; Zustimmung der Vertreterversammlung; Wirksamkeit einer Abfindungsvereinbarung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2007, 312
  • NZG 2008, 680 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 21.12.2005 - 3 StR 470/04

    Freisprüche im Mannesmann-Verfahren aufgehoben

    Auszug aus KG, 15.09.2006 - 25 U 16/05
    Vorliegend ist insoweit keine Vergleichbarkeit mit der Sachlage gegeben, die der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 21. Dezember 2005 - 3 StR 470/04 - Mannesmann (AG 2006, 100 ff.) zu bewerten hatte.

    Es muss zunächst berücksichtigt werden, dass selbst bei der Bezahlung von nachträglichen Anerkennungsprämien ein weiter Beurteilungs- und Ermessensspielraum des Aufsichtsrates besteht (vgl. BGH AG 2006, 100 ff.).

    Insoweit bestehen bereits Zweifel, ob sich die Klägerin auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (AG 2006, 110 ff.) stützen kann.

  • BGH, 17.05.1993 - II ZR 89/92

    Nichtigkeit von Aufsichtsratsbeschlüssen - Diskriminierung der

    Auszug aus KG, 15.09.2006 - 25 U 16/05
    Fehlerhafte Beschlüsse sind unwirksam, soweit nicht ausnahmsweise der Gesetzesverstoß nach Sinn und Wesen eines Aufsichtsratsbeschlusses ohne Folgen auf die Wirksamkeit des Beschlusses bleiben muss (vgl. BGHZ 122, 342 ff. (351); Müller, ebd.

    Daraus folgt, dass Aufsichtsratsbeschlüsse, die in verfahrensmäßiger oder inhaltlicher Beziehung gegen zwingendes Gesetzes- oder Satzungsrecht verstoßen, im Grundsatz nichtig und nicht nur anfechtbar sind (BGHZ 122, 342 ff. (351).

    Der Senat schließt sich der Ansicht des Bundesgerichtshofs an, wonach jedenfalls Einwendungen, die sich auf verzichtbare, lediglich der Sicherung der Teilhaberechte des einzelnen Aufsichtsratsmitglieds dienende (Verfahrens-) Vorschriften gründen, regelmäßig mit aller unter den jeweils gegebenen Verhältnissen zumutbaren Beschleunigung geltend zu machen sind, um der Genossenschaft die mit dem andernfalls entstehenden Schwebezustand verbundene Rechtsunsicherheit zu ersparen (BGHZ 122, 342 ff., (351/352).

  • BGH, 06.04.1964 - II ZR 75/62

    Faktisches Anstellungsverhältnis eines Vorstandsmitglieds

    Auszug aus KG, 15.09.2006 - 25 U 16/05
    Nach Vorstehendem kann die Willensbildung nicht auf den Aufsichtsratsvorsitzenden oder ein anderes Aufsichtsratsmitglied delegiert werden (vgl. BGHZ 79, 38 ff.; s. aber anders beim Anstellungsvertrag bei einer AktG: BGHZ 41, 282 ff.).

    Nach anderer Ansicht kann der Aufsichtsrat hingegen durch nachträgliche Beschlussfassung den nur schwebend unwirksamen Vertrag, den der Aufsichtsratsvorsitzende geschlossen hat (OLG Celle AG 2003, 433; OLG Karlsruhe WM 1996, 161 ff.; vgl. BGHZ 41, 282 - s.S. 290 "leichte Tendenz"), genehmigen.

    Der Beklagte kann sich angesichts des vorliegenden, aber die maßgebliche Vereinbarung nicht genehmigenden Beschlusses auch nicht auf Grundsätze eines faktischen Dienstverhältnisses berufen (vgl. BGHZ 41, 282 ff.).

  • KG, 09.11.2005 - 26 U 49/05
    Auszug aus KG, 15.09.2006 - 25 U 16/05
    Dies wird bestätigt durch Ziffer 2 der Vereinbarung vom 2. November 1994 (vgl. KG - Urteil vom 9. November 2005 - 26 U 49/05).

    Der Senat weist darauf hin, dass angesichts der fehlenden Rechtskraft des Urteils des 26. Zivilsenats des Kammergerichts vom 9. November 2005 - 26 U 49/05 - betreffend Frau Rechtsanwältin Snnn Nnn kein Ausspruch zu einer etwaigen gesamtschuldnerischen Haftung erfolgt ist.

  • BGH, 24.11.1980 - II ZR 182/79

    Zuständigkeit für Verträge über Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern

    Auszug aus KG, 15.09.2006 - 25 U 16/05
    Nach Vorstehendem kann die Willensbildung nicht auf den Aufsichtsratsvorsitzenden oder ein anderes Aufsichtsratsmitglied delegiert werden (vgl. BGHZ 79, 38 ff.; s. aber anders beim Anstellungsvertrag bei einer AktG: BGHZ 41, 282 ff.).

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung bedurfte der Vertrag, da er der Aufhebung des zwischen den Parteien bestehenden Dienstverhältnisses zum Gegenstand hatte, insgesamt der Genehmigung der Mitglieder - oder Vertretersammlung (vgl. BGH NJW 1984, 2689; s. auch BGHZ 79, 38; s. auch OLG Hamm NZG 1994, 284; NZG 1998, 558, 559; s. auch § 32 Abs. 4, 29 Abs. 2 der Satzung der Klägerin, Schreiben der Rechtsanwälte Hnnnnnn , Anlage K 12, Seite 3 unten).

  • OLG Hamburg, 16.05.1986 - 11 U 238/85

    Aktiengesellschaft; Rechtsgeschäfte mit Vorstandsmitgliedern; Vertretung durch

    Auszug aus KG, 15.09.2006 - 25 U 16/05
    Lediglich zur Durchführung eines vom Aufsichtsrat beschlossenen Vertretungsgeschäftes kann ein Aufsichtsratsvorsitzender oder ein anderes Mitglied ermächtigt werden (Hans OLG WM 1986, 972, 974; OLG Stuttgart BB 1992, 1669; Beuthien, GenG, 2004, § 39 Rn. 2; Müller, a.a.O., § 39 Rn. 8 a; Semler, in: MünchKomm AktG, 2004, § 112 Rn. 56 ff.; Hüffer, AktG Komm., 2004, § 112 Rn. 5).

    So wird vertreten, dass das Geschäft abschließend nichtig und auch nicht durch einen nachträglichen Aufsichtsratsbeschluss genehmigungsfähig sei (OLG Stuttgart AG 1993, 85; Hans OLG WM 1986, 972; vgl. Semler, in: MünchKomm AktG 2004, § 112 Fn. 150).

  • OLG Stuttgart, 20.03.1992 - 2 U 115/90

    Unwirksamkeit der Abtretung von GmbH-Anteilen ; Verbot der Doppelvertretung ;

    Auszug aus KG, 15.09.2006 - 25 U 16/05
    Lediglich zur Durchführung eines vom Aufsichtsrat beschlossenen Vertretungsgeschäftes kann ein Aufsichtsratsvorsitzender oder ein anderes Mitglied ermächtigt werden (Hans OLG WM 1986, 972, 974; OLG Stuttgart BB 1992, 1669; Beuthien, GenG, 2004, § 39 Rn. 2; Müller, a.a.O., § 39 Rn. 8 a; Semler, in: MünchKomm AktG, 2004, § 112 Rn. 56 ff.; Hüffer, AktG Komm., 2004, § 112 Rn. 5).

    So wird vertreten, dass das Geschäft abschließend nichtig und auch nicht durch einen nachträglichen Aufsichtsratsbeschluss genehmigungsfähig sei (OLG Stuttgart AG 1993, 85; Hans OLG WM 1986, 972; vgl. Semler, in: MünchKomm AktG 2004, § 112 Fn. 150).

  • LAG Brandenburg, 16.10.1997 - 3 Sa 196/97

    Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrages nach bereits erklärter Kündigung;

    Auszug aus KG, 15.09.2006 - 25 U 16/05
    Eine Abfindung stellt in erster Linie eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes dar (vgl. LAG Brandenburg NZA-RR 1998, 248).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.1993 - 9 U 96/93

    Falschbezeichnung

    Auszug aus KG, 15.09.2006 - 25 U 16/05
    Die Genehmigung durch den Aufsichtsrat deckt aber inhaltlich das Vertretergeschäft nicht ab (vgl. Leptien, in Soergel, BGB, 13. Aufl., § 177 BGB Rn. 23; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 784).
  • BGH, 26.06.1995 - II ZR 122/94

    Vertretung einer Genossenschaft in Aktiv- und Passivprozessen gegen

    Auszug aus KG, 15.09.2006 - 25 U 16/05
    Daher verfolgt die Bestimmung den Regelungszweck, Interessenkollisionen vorzubeugen und eine unbefangene Vertretung der Genossenschaft sicherzustellen (vgl. BGH BB 1995, 1868).
  • BGH, 18.06.1984 - II ZR 221/83

    Frist für die fristlose Kündigung des Vorstandsmitglieds einer Genossenschaft;

  • BGH, 04.11.1968 - II ZR 63/67

    Möglichkeit der Einräumung eines Sonderrechts auf unentziehbaren Anspruch auf

  • OLG Celle, 25.02.2002 - 4 U 176/01

    Grundbuchberichtigungsanspruch ; Grundstückskaufvertrag; Aktiengesellschaft;

  • BGH, 30.10.1958 - II ZR 253/56

    Rechtsmittel

  • OLG Jena, 15.01.2003 - 7 U 489/01

    Teilbarkeit des Streitgegenstandes bei einem quantitativ abgrenzbaren und

  • OLG Oldenburg, 18.04.1991 - 1 U 174/90

    Genossenschaft, Vorstand, Vertragsbeendigung, Generalversammlung, Aufsichtsrat,

  • OLG Karlsruhe, 13.10.1995 - 10 U 51/95
  • OLG Hamm, 30.03.1998 - 8 U 138/97
  • BGH, 17.03.2008 - II ZR 239/06

    Vertretung des Aufsichtsrats einer Genossenschaft durch den

    Das Berufungsgericht (NZG 2007, 312) hat ausgeführt: Der Beklagte sei zur Rückzahlung des erhaltenen Übergangsgeldes verpflichtet, weil der Aufhebungsvertrag vom 27. Mai 2002 als Rechtsgrund nicht in Betracht komme.
  • OLG Hamm, 10.04.2019 - 8 U 98/18

    Genossenschaft, Aufsichtsrat, Entlastung, Nichtigkeit

    Bei fehlerhaften Aufsichtsratsbeschlüssen ist nach h.M. nicht wie in §§ 241 ff. AktG zwischen Anfechtbarkeit und Nichtigkeit zu unterscheiden; BGH, NJW 1993, 2307 (zur AG); KG NZG 2007, 312, 315 (zur eG).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   SG Berlin, 02.04.2007 - S 25 U 16/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,61214
SG Berlin, 02.04.2007 - S 25 U 16/05 (https://dejure.org/2007,61214)
SG Berlin, Entscheidung vom 02.04.2007 - S 25 U 16/05 (https://dejure.org/2007,61214)
SG Berlin, Entscheidung vom 02. April 2007 - S 25 U 16/05 (https://dejure.org/2007,61214)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,61214) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht