Rechtsprechung
OLG München, 23.03.2004 - 25 U 4788/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung einer Krankenversicherung zur Kostenübernahme bei krankhafter Fortpflanzungsstörung; Bereits eingetretener Nachwuchs als Linderung einer solchen Störung; Zulassungsvoraussetzungen für eine Revision
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Künstliche Befruchtung nicht immer von der Kasse
- archive.org (Pressemitteilung)
Kinder auf Kasse
Verfahrensgang
- LG München I, 16.09.2003 - 25 O 7593/02
- OLG München, 23.03.2004 - 25 U 4788/03
- BGH, 21.09.2005 - IV ZR 113/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 106
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.12.1986 - IVa ZR 78/85
Erstattungsfähigkeit der Kosten einer künstlichen Befruchtung in der privaten …
Auszug aus OLG München, 23.03.2004 - 25 U 4788/03
Insoweit sieht sich der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes {BGH VersR 87, 278). - OLG München, 30.09.2003 - 25 U 3163/03
Umfang der Eintrittspflicht des privaten Krankenversicherers für künstliche …
Auszug aus OLG München, 23.03.2004 - 25 U 4788/03
In ständiger Rechtsprechung (zuletzt Urteil vom 30.9.2003 - Az.: 25 U 3163/03) sieht der Senat diese Linderung aber als eingetreten ein, wenn - wie im vorliegenden Fall - eine gleichartige Behandlung des Versicherten, bereits zur Geburt eines Kindes geführt hat.
- OLG Bamberg, 24.02.2005 - 1 U 135/04
Zur Kostenübernahmepflicht des Krankenversicherers für weitere künstliche …
Zumindest ist eine (erhebliche) Linderung der Krankheit anzunehmen (so BGHZ 99, 228), so dass nicht mehr vom Vorliegen einer (behandlungsbedürftigen) Krankheit bzw. von der Notwendigkeit weiterer Behandlungen auszugehen ist (so OLG München, Urteil vom 23.3.2004, Gz 25 U 4788/03). - OLG Bamberg, 03.02.2005 - 1 U 135/04
Anspruch gegen eine Versicherung auf Erstattung der Kosten für die Durchführung …
Zumindest ist eine (erhebliche) Linderung der Krankheit anzunehmen (so BGHZ 99, 228 [BGH 17.12.1986 - IVa ZR 78/85]), so dass nicht mehr vom Vorliegen einer (behandlungsbedürftigen) Krankheit bzw. von der Notwendigkeit weiterer Behandlungen auszugehen ist (so OLG München, Urteil vom 23.3.2004, Gz 25 U 4788/03) . - LG München I, 19.08.2004 - 12 O 9128/04
Kinderlosigkeit als Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung von Kostenerstattung …
In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist derzeit umstritten, ob die Kinderlosigkeit eine Voraussetzung des Anspruchs auf Gewährung von Kostenerstattung für Sterilitätsbehandlung darstellt (vgl. zum einen OLG Düsseldorf vom 20.4.2004, Az. 1-4 U 135/03, andererseits OLG München in ständiger Rechtsprechung, z.B. Urteil vom 30.9.2003, Az. 25 U 3163/03 sowie Urteil vom 23.3.2004, Az. 25 U 4788/03).