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BPatG, 05.04.2007 - 25 W (pat) 56/05 |
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- EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
Auszug aus BPatG, 05.04.2007 - 25 W (pat) 56/05
Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. zur st. Rspr. BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor).Keine Unterscheidungskraft besitzen nach der Rechtsprechung vor allem solche Marken, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Postkantoor).
Vielmehr kann die Unterscheidungskraft auch aus anderen Gründen fehlen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 680 - Biomild).
- EuGH, 12.02.2004 - C-265/00
Campina Melkunie
Auszug aus BPatG, 05.04.2007 - 25 W (pat) 56/05
Vielmehr kann die Unterscheidungskraft auch aus anderen Gründen fehlen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 680 - Biomild).(EuGH GRUR 2004, 680 Rdn. 39 - Biomild).
Eine Schutzfähigkeit könnte auch nicht darauf gegründet werden, dass es noch Synonyme für die Benennung einer Sachangabe gibt (EuGH GRUR 2004, 680 Rdn. 42 - Biomild).
- BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03
"Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens …
Auszug aus BPatG, 05.04.2007 - 25 W (pat) 56/05
Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. zur st. Rspr. BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor). - BGH, 05.07.2001 - I ZB 8/99
AC; Freihaltungsbedürfnis für eine Buchstabenfolge
Auszug aus BPatG, 05.04.2007 - 25 W (pat) 56/05
Dabei reicht zur Versagung der Eintragung bereits aus, wenn das Zeichen nur für einen Teil der Dienstleistungen nicht schutzfähig ist, der unter die jeweiligen Oberbegriffe fällt (vgl. BGH WRP 2002, 91 - AC). - BPatG, 18.02.2003 - 27 W (pat) 159/01
Auszug aus BPatG, 05.04.2007 - 25 W (pat) 56/05
"Ecologic" ist ein existierendes Wort der englischen Sprache und gleichbedeutend mit dem Adjektiv "ecological", welches auf deutsch "ökologisch" heißt (…vgl. Langenscheidts Enzyklopädisches Wörterbuch der englischen und deutschen Sprache, Teil I Englisch-Deutsch, Bd. 1 12. Aufl., S. 67; The Oxford English Dictionary Second Edition Volume V 1989, 58; BPatG 25 W (pat) 174/95 Eco/ ECORO, PAVIS PROMA, Knoll, 25 W (pat) 174/95; BPatG 27 W (pat) 159/01 ECOSTAR, PAVIS PROMA, Brandt, 27 W (pat) 159/01).
- BPatG, 26.06.2023 - 26 W (pat) 506/22 Denn die Aufzählung von Adjektiven zur Beschreibung von Eigenschaften ist nicht sprachuntypisch (vgl. EuGH GRUR 2004, 146 - Wrigley/HABM [Doublemint]; GRUR 2004, 680 - Campina Melkunie/Benelux-Merkenbureau [BIOMILD]; BPatG 30 W (pat) 24/19 - EcoMatt; 26 W (pat) 548/17 - EASYQUICK; 30 W (pat) 511/16 - Ecotop; 28 W (pat) 546/12 - EasyCompact; 25 W (pat) 56/05 - Ecologic Legal).
- BPatG, 27.09.2007 - 29 W (pat) 163/04
Rechtsschutzbedürfnis für Defensivbeschluss - InfoVoice
Auch wenn hierbei nur ein Teilbereich von Druckerzeugnissen betroffen ist, kann eine Eintragung des gesamten Oberbegriffs der beanspruchten Waren nicht erfolgen, wenn auch nur für einzelne Waren, die dem Oberbegriff unterfallen, das Zeichenwort als Inhaltsangabe in Frage kommt (vgl. BGH WRP 2002, 91 - AC; BPatG, 25 W (pat) 56/05 - Ecologic-Legal). - BPatG, 10.10.2007 - 29 W (pat) 22/04 Im Allgemeinen bleibt jedoch die bloße Kombination von Bestandteilen, von denen jeder Merkmale der Ware bzw. Dienstleistungen beschreibt, für die die Eintragung beantragt wird, selbst beschreibend (BPatG 25 W (pat) 56/05 - Ecologic Legal; EuGH GRUR 2004, 675 - POSTKANTOOR; GRUR 2004, 680 - BIOMILD).