Rechtsprechung
LG Trier, 19.01.2015 - O 25/14 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,67681) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- LG Trier, 20.03.2014 - 7 HKO 25/14
- LG Trier, 19.01.2015 - O 25/14
- LG Trier, 19.01.2015 - 7 HKO 25/14
- OLG Koblenz, 13.02.2015 - 14 W 94/15
Wird zitiert von ... (8)
- VG Ansbach, 01.08.2018 - AN 14 K 17.50567
Überstellungsfrist, Dublin-III-Verordnung, Systemischer Mangel, …
Von systemischen Mängeln ist vielmehr erst dann auszugehen, wenn das Asylverfahren oder die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber regelhaft so defizitär sind, dass zu erwarten ist, dass dem Asylbewerber im konkret zu entscheidenden Einzelfall mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht (vgl. BVerwG, B.v. 19.3.2014 - 10 B 6.14 -, juris; B.v. 6.6.2014 - 10 B 25/14 -, juris). - VG Ansbach, 29.08.2017 - AN 14 E 17.50998
Erfolgloser Eilantrag eines äthiopischen Asylbewerbers auf Rücküberstellung aus …
Von systemischen Mängeln ist vielmehr erst dann auszugehen, wenn das Asylverfahren oder die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber regelhaft so defizitär sind, dass zu erwarten ist, dass dem Asylbewerber im konkret zu entscheidenden Einzelfall mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht (vgl. BVerwG, B. v. 19.3.2014 - 10 B 6.14, juris; B.v. 6.6.2014 - 10 B 25/14, juris). - VG Ansbach, 10.03.2017 - AN 14 K 17.50004
Keine systematischen Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für …
Von systemischen Mängeln ist vielmehr erst dann auszugehen, wenn das Asylverfahren oder die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber regelhaft so defizitär sind, dass zu erwarten ist, dass dem Asylbewerber im konkret zu entscheidenden Einzelfall mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht (vgl. BVerwG, B. v. 19.3.2014 - 10 B 6.14 -, juris; B.v. 6.6.2014, 10 B 25/14, juris).
- VG Ansbach, 30.10.2017 - AN 14 S 17.51092
Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens oder der Aufnahmebedingungen in …
Von systemischen Mängeln ist vielmehr erst dann auszugehen, wenn das Asylverfahren oder die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber regelhaft so defizitär sind, dass zu erwarten ist, dass dem Asylbewerber im konkret zu entscheidenden Einzelfall mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht (vgl. BVerwG, B. v. 19.3.2014 - 10 B 6.14 -, juris; B.v. 6.6.2014, 10 B 25/14, juris). - VG Ansbach, 17.05.2017 - AN 14 S 17.50448
Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen in …
Von systemischen Mängeln ist vielmehr erst dann auszugehen, wenn das Asylverfahren oder die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber regelhaft so defizitär sind, dass zu erwarten ist, dass dem Asylbewerber im konkret zu entscheidenden Einzelfall mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht (vgl. BVerwG, B. v. 19.3.2014 - 10 B 6.14 -, juris; B.v. 6.6.2014, 10 B 25/14, juris). - VG Ansbach, 28.06.2016 - AN 14 S 16.50154
Abschiebungsanordnung nach Polen
Von systemischen Mängeln ist vielmehr erst dann auszugehen, wenn das Asylverfahren oder die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber regelhaft so defizitär sind, dass zu erwarten ist, dass dem Asylbewerber im konkret zu entscheidenden Einzelfall mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht (vgl. BVerwG, B. v. 19.3.2014 - 10 B 6.14 -, Juris; BVB. 6.6.2014, 10 B 25/14, Juris). - VG Ansbach, 11.04.2018 - AN 14 S 18.50048
Keine systemischen Mängel im litauischen Asylsystem
Von systemischen Mängeln ist vielmehr erst dann auszugehen, wenn das Asylverfahren oder die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber regelhaft so defizitär sind, dass zu erwarten ist, dass dem Asylbewerber im konkret zu entscheidenden Einzelfall mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht (vgl. BVerwG, B.v. 19.3.2014 - 10 B 6.14 -, juris; B.v. 6.6.2014, 10 B 25/14, juris). - VG Ansbach, 11.04.2018 - AN 14 S 17.51206
Keine systemischen Mängel im finnischen Asylsystem
Von systemischen Mängeln ist vielmehr erst dann auszugehen, wenn das Asylverfahren oder die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber regelhaft so defizitär sind, dass zu erwarten ist, dass dem Asylbewerber im konkret zu entscheidenden Einzelfall mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht (vgl. BVerwG, B.v. 19.3.2014 - 10 B 6.14 -, juris; B.v. 6.6.2014, 10 B 25/14, juris).
Rechtsprechung
LG Neuruppin, 07.02.2020 - O 25/14 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,57421) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 07.02.2020 - O 25/14
- LG Neuruppin, 07.02.2020 - 3b O 25/14
- OLG Brandenburg, 08.10.2020 - 12 U 97/20