Rechtsprechung
VGH Bayern, 24.07.2006 - 26 C 05.3064 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Baden-Württemberg, 14.08.2007 - 3 S 1680/07
Hinzuziehung eines Bevollmächtigten bereits im Vorverfahren; Fehlende …
Es entspricht der vom beschließenden Senat geteilten ständigen Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte, dass Unternehmen, deren Geschäftszweck die Errichtung und der Betrieb von Werbeanlagen ist, in der Regel in der Lage sind, die hiermit im Zusammenhang stehenden baurechtlichen Fragen in ihrem rechtlichen Gehalt zu erfassen und ihren Standpunkt in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht im Widerspruchsverfahren selbst vorzutragen (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 24.07.2006 - 26 C 05.3064 -, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 24.02.2004 - 1 E 238/03 -, SächsVBl 2004, 162; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 09.06.1986 - 6 B 47/86 -, JurBüro 1987, 607; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.10.1982 - 11 B 734/82 -, NVwZ 1983, 355). - VG Cottbus, 26.05.2009 - 7 K 744/07
Notwendige Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts durch den Insolvenzverwalter
Insolvenzverwalter dürften grundsätzlich stets in der Lage sein, die mit der wirtschaftlichen Tätigkeit des jeweiligen Gemeinschuldners im Zusammenhang stehenden Fragen in ihrem rechtlichen Gehalt zu erfassen und ihren Standpunkt in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht im Widerspruchsverfahren selbst vorzutragen (vgl. zur Situation bei Unternehmen zur Errichtung und zum Betrieb von Werbeanlagen: VGH Bay, Beschluss vom 24. Juli 2006 - 26 C 05.3064 -, juris; OVG Sachs, Beschluss vom 24. Februar 2004 - 1 E 238/03 -, SächsVBl 2004, 162; OVG Nds, Beschluss vom 09. Juni 1986 - 6 B 47/86 -, JurBüro 1987, 607; OVG NW, Beschluss vom 28. Oktober 1982 - 11 B 734/82 -, NVwZ 1983, 355).