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   AG Lübeck, 19.11.2021 - 26 C 1127/21   

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AG Lübeck, 19.11.2021 - 26 C 1127/21 (https://dejure.org/2021,56498)
AG Lübeck, Entscheidung vom 19.11.2021 - 26 C 1127/21 (https://dejure.org/2021,56498)
AG Lübeck, Entscheidung vom 19. November 2021 - 26 C 1127/21 (https://dejure.org/2021,56498)
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  • BGH, 29.10.2019 - VI ZR 45/19

    Anspruch eines Autovermietungsunternehmen auf Ersatz vorgerichtlicher

    Auszug aus AG Lübeck, 19.11.2021 - 26 C 1127/21
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der Schädiger jedoch nur solche Rechtsanwaltskosten zu erstatten, die aus Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (BGH, Urteil vom 29. Oktober 2019 - VI ZR 45/19 -, Rn, 21, juris m.w.N).

    In derart einfach gelagerten Fällen kann der Geschädigte grundsätzlich den Schaden selbst geltend machen, so dass sich die sofortige Einschaltung eines Rechtsanwalts nur unter besonderen Voraussetzungen als erforderlich erweisen kann, etwa wenn der Geschädigte aus Mangel an geschäftlicher Gewandtheit oder sonstigen Gründen wie Krankheit oder Abwesenheit nicht in der Lage ist, den Schaden selbst anzumelden (BGH, Urteil vom 29. Oktober 2019 - VI ZR 45/19 -, Rn. 21, juris m.w.N.).

    Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt der Beauftragung des Rechtsanwalts, also die Sicht ex ante (BGH, Urteil vom 29. Oktober 2019 - VI ZR 45/19 -, Rn. 22, juris).

    Bei Unklarheiten im Hinblick jedenfalls auf die Höhe der Ersatzpflicht, wie sie typischerweise bei Fahrzeugschäden nach einem Verkehrsunfall bestehen, darf aber sogar der mit der Schadensabwicklung von Verkehrsunfällen vertraute Geschädigte vernünftige Zweifel daran haben, dass der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer ohne weiteres seiner Ersatzpflicht nachkommen wird (BGH, Urteil vom 29. Oktober 2019 - VI ZR 45/19 -, Rn. 24, juris).

    unstreitig gewordene Schadenshöhe (BGH, Urteil vom 29. Oktober 2019 - VI ZR 45/19 -, Rn. 21 - 26, juris).

  • LG Krefeld, 07.04.2011 - 3 S 39/10

    Außergerichtliche Rechtsanwaltskosten sind bei Klage wegen Kollision zwischen

    Auszug aus AG Lübeck, 19.11.2021 - 26 C 1127/21
    Die schadensrechtliche Abwicklung eines Verkehrsunfalls, an dem zwei Fahrzeuge beteiligt waren, stellt jedenfalls im Hinblick auf die Schadenshöhe regelmäßig keinen einfach gelagerten Fall dar (AG Hamburg, DV 2018, 149 Rn. 3 f.; AG Flensburg, NJW-RR 2012, 432 Rn. 11 ff.; LG Krefeld, NJW-RR 2011, 1403 Rn. 9; AG Münster, NJW-RR 2011, 760 Rn. 6ff).
  • AG Flensburg, 11.07.2011 - 62 C 69/11
    Auszug aus AG Lübeck, 19.11.2021 - 26 C 1127/21
    Die schadensrechtliche Abwicklung eines Verkehrsunfalls, an dem zwei Fahrzeuge beteiligt waren, stellt jedenfalls im Hinblick auf die Schadenshöhe regelmäßig keinen einfach gelagerten Fall dar (AG Hamburg, DV 2018, 149 Rn. 3 f.; AG Flensburg, NJW-RR 2012, 432 Rn. 11 ff.; LG Krefeld, NJW-RR 2011, 1403 Rn. 9; AG Münster, NJW-RR 2011, 760 Rn. 6ff).
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