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VGH Bayern, 17.11.1994 - 26 CS 94.3069 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Bayern, 17.03.2021 - 1 N 17.2540
Vorhabenbezogener Bebauungsplan zur Entwicklung des Ortskerns
Die Einhaltung einer Abstandsfläche von 0, 5 H gegenüber dem Antragsteller kann eingehalten werden, weil diese sich an der Festlegung der Höhenlage des Gebäudes orientiert, bei welcher die Belange des Antragstellers angemessen berücksichtigt wurden (vgl. BayVGH, B.v. 17.11.1994 - 26 CS 94.3069 - juris Rn. 26 f.;… Kraus in Simon/Busse, BayBO, Stand Oktober 2020, Art. 6 Rn. 170). - VG Neustadt, 03.03.2017 - 4 L 216/17
Abänderungsantrag gegen einstweilig angeordneten Baustopp
Bei Maßnahmen der Festlegung der Höhenlage eines nach den Festsetzungen eines Bebauungsplans zulässigen Gebäudes und der in § 2 Abs. 6 LBauO vorausgesetzten Festlegung der Geländeoberfläche handelt es sich grundsätzlich um voneinander zu trennende Entscheidungen; d.h. die Höhenlage im Sinne des § 9 Abs. 3 BauGB ist nicht notwendigerweise identisch mit der Geländeoberfläche (…Mitschang/Reidt in: Battis/Krautzberger/Löhr, Baugesetzbuch, 13. Auflage 2016, § 9 Rn. 214; vgl. auch Bay. VGH, Beschluss vom 17. November 1994 - 26 CS 94.3069 -, juris und Spannowsky in: Spannowsky/Uechtritz, BeckOK BauGB, Stand Januar 2017, § 9 Rn. 139). - VG Augsburg, 21.05.2008 - Au 4 K 07.1651
(Erfolgreiche) Nachbarklage gegen nachträgliche Baugenehmigung für …
Zwar kann, wenn ein Bebauungsplan als Ergebnis einer ordnungsgemäßen Abwägung die Höhenlage eines Gebäudes so festsetzt, dass das vorhandene natürliche Gelände aufgeschüttet werden muss, von der Bauaufsichtsbehörde nicht nur die Höhenlage des Geländes festgelegt werden, sondern auch eine neue für die Berechnung der Abstandsflächen maßgebliche Geländeoberfläche festgesetzt werden (vgl. BayVGH vom 17.11.1994 Az. 26 CS 94.3069).