Rechtsprechung
   VG Berlin, 04.05.2016 - 26 K 54.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,11237
VG Berlin, 04.05.2016 - 26 K 54.14 (https://dejure.org/2016,11237)
VG Berlin, Entscheidung vom 04.05.2016 - 26 K 54.14 (https://dejure.org/2016,11237)
VG Berlin, Entscheidung vom 04. Mai 2016 - 26 K 54.14 (https://dejure.org/2016,11237)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,11237) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Dienstunfall kann sich auch auf Toilette ereignen

  • Burhoff online Blog (Pressemitteilung)

    Ein Beamter kann auch auf der Toilette einen Dienstunfall erleiden …

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dienstunfall auf der Beamtentoilette

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Dienstunfall kann sich auch auf Toilette ereignen

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Dienstunfall auf der Toilette

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beamtenrecht: Dienstunfall kann auch auf der Toilette passieren

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Toilette als Dienstort

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Dienstunfall auch auf der Toilette

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Dienstunfall kann sich auch auf der Toilette ereignen - Sozialgerichtliche Rechtsprechung zur gesetzlichen Unfallversicherung nicht auf das Beamtenrecht übertragbar

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 24.10.1963 - II C 10.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Berlin, 04.05.2016 - 26 K 54.14
    Eine äußere Einwirkung liegt nicht nur bei Verletzungen vor, welche von dritten Personen bewirkt werden oder ihre Ursache in elementaren Wirkungen der äußeren Welt haben, sondern auch bei solchen Verletzungen, die auf schädlichen Einwirkungen beruhen, die ihre Ursache in den eigenen Bewegungen des Verletzten haben (BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1963 - II C 10.62 -, BVerwGE 17, 59, juris Rn. 20).

    Der danach erforderliche Zusammenhang des Unfalls mit dem Dienst ist im Regelfall gegeben, wenn sich der Unfall während der Dienstzeit am Dienstort ereignet hat (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1963 - II C 10.62 -, juris Rn. 27 f.; Urteil vom 3. November 1976 - VI C 203.73 - juris Rn. 24 ff.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in seinem Urteil vom 24. Oktober 1963 (- II C 10.62 -, juris, insb. Rn. 23) festgestellt, dass das Aufsuchen einer im Keller des Dienstgebäudes gelegenen Kantine während der Dienstzeit "in Ausübung des Dienstes" erfolgt und im Weiteren ausgeführt: "Daß der Beamte unter Unfallschutz verbleibt, wenn er während des Dienstes den im Dienstgebäude gelegenen Waschraum aufsucht, oder wenn er sich auf dem Flur des Dienstgebäudes ein Glas Trinkwasser holt, kann ernstlich nicht in Frage gestellt werden.

  • BVerwG, 29.08.2013 - 2 C 1.12

    Dienstunfall; Dienstzeit und Dienstort; Grippeschutzimpfung; dienstliche

    Auszug aus VG Berlin, 04.05.2016 - 26 K 54.14
    Eine Ausnahme gilt nur für den Fall, dass diese Tätigkeit vom Dienstherrn verboten ist oder dessen wohlverstandenen Interessen zuwiderläuft (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. August 2013 - 2 C 1.12 -, juris Rn. 10 f. mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    In dieser vom Dienstherrn übernommenen Risikosphäre besteht - wie dargestellt - ein Anspruch auf Unfallfürsorge somit grundsätzlich unabhängig davon, ob die Tätigkeit, bei der sich der Unfall ereignet hat, selbst dienstlich geprägt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. August 2013 - 2 C 1.12 -, juris Rn. 11).

  • VG München, 08.08.2013 - M 12 K 13.1024

    Sucht ein Beamter während der Dienstzeit zur Verrichtung der Notdurft im

    Auszug aus VG Berlin, 04.05.2016 - 26 K 54.14
    Unter Hinweis auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 8. August 2013 (- M 12 K 13.1024 -) führte es aus, dass es sich bei dem Aufenthalt in einer Toilettenanlage um eine rein private Angelegenheit handele, die in keinem Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit stehe.

    Das von dem Beklagten zur Begründung seiner Auffassung maßgeblich herangezogene Urteil des VG München (Urteil vom 8. August 2013 - M 12 K 13.1024 -, juris) vermag demgegenüber nicht zu überzeugen.

  • BSG, 30.08.1963 - 2 RU 112/62

    Unterbrechung des mit der Tätigkeit in einem Unternehmens zusammenhängenden Weges

    Auszug aus VG Berlin, 04.05.2016 - 26 K 54.14
    Demgegenüber hatte das Bundessozialgericht in einem - von der genannten sozialgerichtlichen Rechtsprechung regelmäßig zitierten - Urteil vom 30. August 1963 (- 2 RU 112/61 -, juris Rn. 20) (Anmerkung der Dokumentationsstelle: richtiges Az.: 2 RU 112/62) ausdrücklich festgestellt, dass für das Verrichten der Notdurft auf der Arbeitsstätte von jeher Versicherungsschutz angenommen worden sei.
  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 31/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus VG Berlin, 04.05.2016 - 26 K 54.14
    Zwischen der beamtenrechtlichen Unfallfürsorge und dem Unfallversicherungsschutz von Beschäftigten bestünden trotz gewisser Gemeinsamkeiten in der Ausgestaltung erhebliche strukturelle Unterschiede aufgrund der verschiedenen Inhalte von Beamtenverhältnis einerseits und Versicherungsverhältnis von Beschäftigen andererseits (BSG, Urteil vom 18. November 2008 - B 2 U 31/07 R -, juris Rn. 13).
  • BVerwG, 26.02.2008 - 2 B 135.07

    Dienstunfall; Schullandheimaufenthalt; Notwendigkeit der Übernachtung;

    Auszug aus VG Berlin, 04.05.2016 - 26 K 54.14
    Das Bundesverwaltungsgericht hat ferner entschieden, dass ein Unfall, den ein Lehrer im Schullandheim während des morgendlichen Duschens erleidet, jedenfalls dann "in Ausübung des Dienstes" im Sinne von § 31 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG geschieht, wenn der Lehrer aus dienstlichen Gründen im Schullandheim übernachten muss und sich ein spezifisches örtliches Risiko verwirklicht (Beschluss vom 26. Februar 2008 - 2 B 135.07 -, juris Rn. 10).
  • LSG Bayern, 06.05.2003 - L 3 U 323/01

    Versicherung muss bei Unfall auf der Betriebstoilette nicht bezahlen

    Auszug aus VG Berlin, 04.05.2016 - 26 K 54.14
    Dabei trenne die Toilettentür den öffentlichen vom privaten Bereich ab (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 6. Mai 2003 - L 3 U 323/01 -, juris Rn. 18, Urteil vom 28. September 2011 - L 18 U 354/09 -, juris Rn. 22; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30. Juli 2015 - L 6 U 526/13 -, juris Rn. 46 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.2007 - 4 S 516/06

    Dienstunfall des Lehrers beim Duschen in einem Schullandheim während der

    Auszug aus VG Berlin, 04.05.2016 - 26 K 54.14
    Unter Verweis auf eine Entscheidung des VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 28. September 2007 - 4 S 516/06 -, juris Rn. 20), wonach ein beim morgendlichen Duschen in einem Schullandheim eintretendes Unfallereignis eines Lehrers ein Dienstunfall sei, hat es festgestellt, dessen Auffassung sei auf die gesetzliche Unfallversicherung nicht übertragbar.
  • LSG Baden-Württemberg, 30.07.2015 - L 6 U 526/13

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus VG Berlin, 04.05.2016 - 26 K 54.14
    Dabei trenne die Toilettentür den öffentlichen vom privaten Bereich ab (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 6. Mai 2003 - L 3 U 323/01 -, juris Rn. 18, Urteil vom 28. September 2011 - L 18 U 354/09 -, juris Rn. 22; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30. Juli 2015 - L 6 U 526/13 -, juris Rn. 46 m. w. N.).
  • BVerwG, 03.11.1976 - VI C 203.73

    Unfall eines Lehrers - Teilnahme am Semesterabschlußtreffen - Öffentlicher

    Auszug aus VG Berlin, 04.05.2016 - 26 K 54.14
    Der danach erforderliche Zusammenhang des Unfalls mit dem Dienst ist im Regelfall gegeben, wenn sich der Unfall während der Dienstzeit am Dienstort ereignet hat (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1963 - II C 10.62 -, juris Rn. 27 f.; Urteil vom 3. November 1976 - VI C 203.73 - juris Rn. 24 ff.).
  • VGH Bayern, 10.06.2008 - 3 ZB 07.2366

    Zur Anerkennung eines Dienstunfalls eines Beamten an einem Telearbeitsplatz in

  • VGH Bayern, 11.01.2007 - 3 B 02.459

    Beamtenrecht; Dienstunfallanerkennung und Rückforderung; Knieverletzung beim

  • LSG Bayern, 28.09.2011 - L 18 U 354/09

    Arbeitsunfalls, widersprüchliches Vorbringen, persönliche Verrichtung,

  • VGH Bayern, 24.02.2015 - 3 ZB 13.1706

    Händewaschen im Sanitärraum aufgrund einer Verschmutzung durch klebrige

  • VG München, 20.03.2012 - M 5 K 11.5039

    Unfall eines Beamten auf dem Umweg von der Dienststelle nach hause zur

  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.1974 - IV 1229/71
  • VG Regensburg, 03.11.2020 - RO 12 K 19.2080

    Schadenersatzanspruch aus Verkehrsunfall, hier: Aufsuchen einer Toilette während

    Der danach erforderliche Zusammenhang des Unfalls mit dem Dienst ist im Regelfall gegeben, wenn sich der Unfall während der Dienstzeit am Dienstort ereignet hat (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urteil v. 24.10.1963 - II C 10.62, juris Rn. 27 f.; Urteil v. 03.11.1976 - VI C 203.73, juris Rn. 24 ff.; VG Berlin, Urteil v. 04.05.2016 - 26 K 54.14, juris Rn. 18).

    Es bestehen vorliegend auch keinerlei Anhaltspunkte für die Annahme, dass der Toilettenbesuch des Klägers dem Interesse seines Dienstherrn zuwidergelaufen wäre; im Gegenteil erscheint es offensichtlich, dass die von einem Beamten erwartete pflichtbewusste und effiziente Diensttätigkeit gerade auch derartige Pausen zur Erfüllung eines persönlichen, natürlichen Bedürfnisses voraussetzt (VG Berlin, Urteil v. 04.05.2016 - 26 K 54.14, juris Rn. 19).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht