Rechtsprechung
LG Köln, 16.05.2001 - 26 O 129/00 |
Verfahrensgang
- LG Köln, 16.05.2001 - 26 O 129/00
- OLG Köln, 11.01.2002 - 6 U 125/01
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 11.01.2002 - 6 U 125/01
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Auf die Berufungen der Parteien wird das am 16.05.2001 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 26 O 129/00 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.das am 16.05.2001 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 26 O 129/00 - teilweise abzuändern und der Beklagten bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung durch das Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 500.00,00 DM, ersatzweise - für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann - einer an ihren Geschäftsführern zu vollstreckenden Ordnungshaft bis zu sechs Monaten ebenfalls zu untersagen, im Zusammenhang mit dem Abschluss von Mobilfunkverträgen die nachfolgenden oder diesen inhaltsgleiche Klauseln in Allgemeine Geschäftsbedingungen einzubeziehen sowie sich auf diese Bestimmungen bei der Abwicklung derartiger Verträge zu berufen, soweit es sich nicht um Verträge mit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, einem öffentlichen Sondervermögen oder einem Kaufmann handelt::.