Rechtsprechung
LG Krefeld, 10.03.2003 - 26 StK 7/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- OVG Hamburg, 04.03.2005 - 1 Bf 214/04
Fun-Game-Automaten stellen Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit dar, die in …
Die Klägerin vermag sich nicht mit Erfolg auf die Rechtsprechung des LG Krefeld, Urt. v. 10.3.2003, GewArch 2003, 294, 295 und des LG Augsburg, Urt. v. 2.7.2003 - 1 Kls 307 Js 141067/01 - zu berufen. - OVG Hamburg, 04.03.2005 - 1 Bf 215/04
Zulässigkeit von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit; "Fun-Games"
Die Klägerin vermag sich nicht mit Erfolg auf die Rechtsprechung des LG Krefeld, Urt. v. 10.3.2003, GewArch 2003, 294, 295 und des LG Augsburg, Urt. v. 2.7.2003 - 1 Kls 307 Js 141067/01 - zu berufen. - OVG Hamburg, 31.03.2004 - 1 Bs 47/04
Unzulässige Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
Der Senat vermag sich der Auffassung des LG Krefeld (Urt. v. 10.3.2003, GewArch 2003, S. 294 zu § 284 StGB) nicht anzuschließen, dass der Rückerhalt des Einsatzes bei einem Spiel keinen Gewinn für den Spieler darstelle, da sein Vermögen vor und nach dem Spiel unverändert sei.
- VGH Hessen, 23.03.2005 - 11 TG 175/05 Diese Betrachtung zerreißt entgegen der Auffassung des Landgerichts Krefeld (U. v. 10.03.2003 - 26 StK 7/03 -, GewArch. 2003, 94 [95]) das Geschehen nicht in künstliche Abschnitte.
- VGH Hessen, 23.03.2005 - 11 TG 246/05
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit
Diese Betrachtung zerreißt entgegen der Auffassung des Landgerichts Krefeld (U. v. 10.03.2003 - 26 StK 7/03 -, GewArch. 2003, 94 [95]) das Geschehen nicht in künstliche Abschnitte. - VG Stade, 09.05.2005 - 6 B 635/05
Entfernung von Tokenspielgeräten aus Spielhallen; Erforderlichkeit einer …
Dem kann der Antragsteller nicht mit Erfolg entgegenhalten, dass in mehreren rechtskräftigen Strafurteilen (LG Krefeld, Urteil vom 10. März 2003, GewArch 2003, 294, 295; LG Augsburg, Urteil vom 2. Juli 2003 - 1 Kls 307 Js 141067/01 -) geklärt worden sei, dass Fun Games bei ordnungsgemäßem Betrieb - ohne Ver- und Rückkauf - keinen Gewinn ermöglichten und somit das Vorliegen verbotenen Glücksspiels ausgeschlossen sei.