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   LG Krefeld, 10.03.2003 - 26 StK 7/03   

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https://dejure.org/2003,24309
LG Krefeld, 10.03.2003 - 26 StK 7/03 (https://dejure.org/2003,24309)
LG Krefeld, Entscheidung vom 10.03.2003 - 26 StK 7/03 (https://dejure.org/2003,24309)
LG Krefeld, Entscheidung vom 10. März 2003 - 26 StK 7/03 (https://dejure.org/2003,24309)
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Hamburg, 04.03.2005 - 1 Bf 214/04

    Fun-Game-Automaten stellen Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit dar, die in

    Die Klägerin vermag sich nicht mit Erfolg auf die Rechtsprechung des LG Krefeld, Urt. v. 10.3.2003, GewArch 2003, 294, 295 und des LG Augsburg, Urt. v. 2.7.2003 - 1 Kls 307 Js 141067/01 - zu berufen.
  • OVG Hamburg, 04.03.2005 - 1 Bf 215/04

    Zulässigkeit von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit; "Fun-Games"

    Die Klägerin vermag sich nicht mit Erfolg auf die Rechtsprechung des LG Krefeld, Urt. v. 10.3.2003, GewArch 2003, 294, 295 und des LG Augsburg, Urt. v. 2.7.2003 - 1 Kls 307 Js 141067/01 - zu berufen.
  • OVG Hamburg, 31.03.2004 - 1 Bs 47/04

    Unzulässige Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit

    Der Senat vermag sich der Auffassung des LG Krefeld (Urt. v. 10.3.2003, GewArch 2003, S. 294 zu § 284 StGB) nicht anzuschließen, dass der Rückerhalt des Einsatzes bei einem Spiel keinen Gewinn für den Spieler darstelle, da sein Vermögen vor und nach dem Spiel unverändert sei.
  • VGH Hessen, 23.03.2005 - 11 TG 175/05
    Diese Betrachtung zerreißt entgegen der Auffassung des Landgerichts Krefeld (U. v. 10.03.2003 - 26 StK 7/03 -, GewArch. 2003, 94 [95]) das Geschehen nicht in künstliche Abschnitte.
  • VGH Hessen, 23.03.2005 - 11 TG 246/05

    Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit

    Diese Betrachtung zerreißt entgegen der Auffassung des Landgerichts Krefeld (U. v. 10.03.2003 - 26 StK 7/03 -, GewArch. 2003, 94 [95]) das Geschehen nicht in künstliche Abschnitte.
  • VG Stade, 09.05.2005 - 6 B 635/05

    Entfernung von Tokenspielgeräten aus Spielhallen; Erforderlichkeit einer

    Dem kann der Antragsteller nicht mit Erfolg entgegenhalten, dass in mehreren rechtskräftigen Strafurteilen (LG Krefeld, Urteil vom 10. März 2003, GewArch 2003, 294, 295; LG Augsburg, Urteil vom 2. Juli 2003 - 1 Kls 307 Js 141067/01 -) geklärt worden sei, dass Fun Games bei ordnungsgemäßem Betrieb - ohne Ver- und Rückkauf - keinen Gewinn ermöglichten und somit das Vorliegen verbotenen Glücksspiels ausgeschlossen sei.
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