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   OLG Hamm, 29.01.2010 - I-26 U 37/06   

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https://dejure.org/2010,10354
OLG Hamm, 29.01.2010 - I-26 U 37/06 (https://dejure.org/2010,10354)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.01.2010 - I-26 U 37/06 (https://dejure.org/2010,10354)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Januar 2010 - I-26 U 37/06 (https://dejure.org/2010,10354)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Feststellbarer Mangel allein kein Indiz für Organisationsverschulden! (IBR 2010, 205)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 517
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.11.2008 - VII ZR 206/06

    Zurechenbarkeit eines Verschuldens des vom Bauherrn eingesetzten Planers i.R.d.

    Auszug aus OLG Hamm, 29.01.2010 - 26 U 37/06
    Dabei trägt der Besteller die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Organisationsfehlers (etwa BGH-Urteil vom 27.11.2008 - VII ZR 206/06 -, juris unter Rz.16).

    Die Art des Mangels kann dabei ein so überzeugendes Indiz für eine fehlende oder fehlerhafte Organisation sein, dass es weiterer Darlegung hierzu nicht mehr bedarf (BGH-Urteil vom 27.11.2008 - VII ZR 206/06 -, juris unter Rz.) mit der Folge, dass sich der Unternehmer nunmehr insoweit zur Vermeidung des Arglistvorwurfs entlasten muss.

  • BGH, 11.10.2007 - VII ZR 99/06

    Organisationspflichten des Werkunternehmers; Zurechnung des

    Auszug aus OLG Hamm, 29.01.2010 - 26 U 37/06
    Unterlässt er dies, so setzt er sich unter Umständen dem Vorwurf aus, er habe durch die Arbeitsteilung von vorneherein verhindert, arglistig zu werden (etwa BGH-Urteil vom 11.10.2007 - VII ZR 99/06 -, juris unter Rz17.).
  • OLG Schleswig, 26.08.2015 - 1 U 154/14

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen wegen der Errichtung einer

    Ein Organisationsverschulden ist nur dann anzunehmen, wenn der Werkunternehmer durch die gewählte Organisation bewusst den Vorwurf der Arglist vermeiden will, etwa, indem er ungeeignetes Personal einsetzt, und sich so der Erkenntnis von Mängeln bewusst verschließt (BGH NJW 2008, 145, 146; BGH NJW 2009, 582, 584 f.; BGH NJW-RR 2010, 1604, 1606; OLG Dresden, Urteil vom 25. Juni 2009, 10 U 1559/07, juris; OLG Hamm, Urteil vom 29. Januar 2010, 26 U 37/06, juris; OLG Hamburg, NJW 2011, 2663, 2664; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. Mai 2011, I-23 U 106/10, juris).
  • OLG Düsseldorf, 04.02.2011 - 22 U 161/10

    NU kontrolliert seinen NU nicht: AN muss Kontrolle übernehmen!

    Insoweit kann vorliegend auch keine Rede von einem einmaligen Versagen sein, das auch bei einer ordnungsgemäßen Organisation vorkommen kann (vgl. dazu OLG Hamm Urteil vom 29.01.2010, Aktenzeichen 26 U 37/06, zitiert nach juris, dort Rn. 220).
  • OLG Frankfurt, 06.09.2012 - 22 U 119/10

    Geltung der 30jährigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB a.F. bei

    Ein einmaliges Versagen wird deshalb in der Regel nicht den Schluss auf eine fehlerhafte Bauüberwachung zulassen (OLG Hamm 29.1.10 - 26 U 37/06 -).
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