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   OLG München, 28.07.2003 - 26 UF 868/02   

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OLG München, 28.07.2003 - 26 UF 868/02 (https://dejure.org/2003,12855)
OLG München, Entscheidung vom 28.07.2003 - 26 UF 868/02 (https://dejure.org/2003,12855)
OLG München, Entscheidung vom 28. Juli 2003 - 26 UF 868/02 (https://dejure.org/2003,12855)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1957
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Saarbrücken, 13.10.2011 - 6 UF 108/11

    Elterliche Sorge: Ablehnung des Erlasses einer Verbleibensanordnung zugunsten der

    Letztere können indes für sich genommen niemals unanzweifelbare Ergebnisse hervorbringen, weil sich innerpsychisches Geschehen der direkten Beobachtung naturgemäß entzieht (vgl. zum Ganzen BGH FamRZ 1999, 1649; OLG Jena, FamRZ 2011, 1070; KG FamRZ 2010, 135 und Beschluss vom 9. Februar 2011 - 3 UF 201/10 -, juris; OLG München, FamRZ 2003, 1957; vgl. auch Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 8. August 2011 - 9 WF 47/11 -, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 30.08.2005 - 1 BvR 1895/03

    Verfassungsmäßigkeit der Einrichtung einer Umgangspflegschaft

    gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 28. Juli 2003 - 26 UF 868/02 -.
  • OLG Hamm, 10.02.2005 - 4 WF 30/05

    Voraussetzungen für die Festsetzung von Zwangsmitteln

    Das Familiengericht hat dabei unter Beteiligung des Jugendamts zu prüfen, inwieweit zur Abwehr konkreter Kindeswohlgefährdungen zur Durchführung des Umgangs Teilbereiche der elterlichen Sorge zu entziehen und auf einen zu bestellenden Umgangspfleger zu übertragen sind (vgl. auch OLG München, FamRZ 2003, 1957).
  • BayObLG, 29.08.2023 - 101 VA 39/23

    Rechtsweg bei einem Antrag auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Entscheidungen

    a) Das Verfahren des Oberlandesgerichts München 26 UF 868/02 (FamRZ 2003, 1957) betrifft eine Kindschaftssache (§ 111 Nr. 2 FamFG bzw. § 23b Abs. 1 Satz 2 Nrn. 2 - 4 GVG, § 621 Abs. 1 Nr. 1 - 3 ZPO jeweils in der bis zum 31. August 2009 geltenden Fassung) und damit eine Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
  • AG Osnabrück, 03.01.2008 - 69 F 80/07

    Berechtigung von Misstrauen in die Unparteilichkeit des Gutachters bei Mitbringen

    Dazu ist festzustellen (vgl. OLG München FamRZ 03, 1957 ):.
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   OLG München, 20.08.2003 - 26 UF 868/02   

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OLG München, Entscheidung vom 20. August 2003 - 26 UF 868/02 (https://dejure.org/2003,29974)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausnahmen einer Abänderung einer Entscheidung auf die Gegenvorstellung einer Mutter; Wohl des Kindes als Zeil von verfahren zur Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangs

  • archive.org
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