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   BPatG, 29.01.2008 - 26 W (pat) 132/04   

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BPatG, 29.01.2008 - 26 W (pat) 132/04 (https://dejure.org/2008,26825)
BPatG, Entscheidung vom 29.01.2008 - 26 W (pat) 132/04 (https://dejure.org/2008,26825)
BPatG, Entscheidung vom 29. Januar 2008 - 26 W (pat) 132/04 (https://dejure.org/2008,26825)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

    Auszug aus BPatG, 29.01.2008 - 26 W (pat) 132/04
    Dieser Buchstabenfolge, die weder einen geläufigen beschreibenden Begriff noch eine aus Sicht des Verkehrs geläufige beschreibende Abkürzung darstellt (vgl. BGH GRUR 2002, 1067, 1069 - DKV/OKV, wobei OKV die Abkürzung für die nachfolgende Bezeichnung "Ostdeutsche Kommunalversicherung a.G. ist, während vorliegend "TPG" nicht einmal nachfolgende Begriffe abkürzt), kommt jedenfalls keine geringere Kennzeichnungskraft als dem nachfolgenden Bestandteil "Post" zu.
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 29.01.2008 - 26 W (pat) 132/04
    Ausschließlich assoziative Gedankenverbindungen, die zwar zu behindernden, rufausbeutenden oder verwässernden Wirkungen, nicht jedoch zu eigentlichen Herkunftsverwechslungen führen, werden von § 9 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 MarkenG nicht erfasst (EuGH GRUR 1998, 387, 389, Nr. 18 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 2000, 886, 88 Bayer/BeyChem; GRUR 2002, 544, 547 - BANK 24).
  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 24/03

    Arzneimittelwerbung im Internet

    Auszug aus BPatG, 29.01.2008 - 26 W (pat) 132/04
    Vielmehr sind die fraglichen Marken jeweils als Ganzes einander gegenüberzustellen, was allerdings nicht ausschließt, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer komplexen Marke für den durch die Marke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein können (vgl. EuGH a. a. O. - THOMSON LIFE; BGH GRUR 1996, 404; 2006, 513 - Malteserkreuz).
  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99

    BANK 24

    Auszug aus BPatG, 29.01.2008 - 26 W (pat) 132/04
    Ausschließlich assoziative Gedankenverbindungen, die zwar zu behindernden, rufausbeutenden oder verwässernden Wirkungen, nicht jedoch zu eigentlichen Herkunftsverwechslungen führen, werden von § 9 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 MarkenG nicht erfasst (EuGH GRUR 1998, 387, 389, Nr. 18 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 2000, 886, 88 Bayer/BeyChem; GRUR 2002, 544, 547 - BANK 24).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 29.01.2008 - 26 W (pat) 132/04
    Vielmehr verbindet er sich mit den ihn gleichsam einschließenden Elementen "TPG" und "Deutschland" zu einer begrifflichen Einheit, aus der der Verkehr den in der Mitte platzierten Begriff "Post" nicht abspalten wird, zumal der inländische Durchschnittsverbraucher an eine entsprechende Wiedergabe zusammengehöriger Begriffe aus der Werbung seit längerem gewöhnt ist (BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK; BPatG PAVIS PROMA, 29 W (pat) 355/00, 4.12.2002 - TextilWirtschaft sports; PAVIS PROMA 25 W (pat) 145/04 - saTVision; PAVIS PROMA 29 W (pat) 86/04 - BuchPartner).
  • BGH, 16.03.2000 - I ZB 43/97

    Bayer/BeiChem; Geständnis hinsichtlich rechtserhaltender Benutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 29.01.2008 - 26 W (pat) 132/04
    Ausschließlich assoziative Gedankenverbindungen, die zwar zu behindernden, rufausbeutenden oder verwässernden Wirkungen, nicht jedoch zu eigentlichen Herkunftsverwechslungen führen, werden von § 9 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 MarkenG nicht erfasst (EuGH GRUR 1998, 387, 389, Nr. 18 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 2000, 886, 88 Bayer/BeyChem; GRUR 2002, 544, 547 - BANK 24).
  • BGH, 14.03.1996 - I ZB 36/93

    "Blendax Pep"; Bedeutung des Herstellernamens in zusammengesetzten Zeichen

    Auszug aus BPatG, 29.01.2008 - 26 W (pat) 132/04
    Vielmehr sind die fraglichen Marken jeweils als Ganzes einander gegenüberzustellen, was allerdings nicht ausschließt, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer komplexen Marke für den durch die Marke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein können (vgl. EuGH a. a. O. - THOMSON LIFE; BGH GRUR 1996, 404; 2006, 513 - Malteserkreuz).
  • BPatG, 27.09.2006 - 29 W (pat) 86/04

    Kriterien für eine Schutzfähigkeit einer Wortmarke; Vorliegen eines nur geringen

    Auszug aus BPatG, 29.01.2008 - 26 W (pat) 132/04
    Vielmehr verbindet er sich mit den ihn gleichsam einschließenden Elementen "TPG" und "Deutschland" zu einer begrifflichen Einheit, aus der der Verkehr den in der Mitte platzierten Begriff "Post" nicht abspalten wird, zumal der inländische Durchschnittsverbraucher an eine entsprechende Wiedergabe zusammengehöriger Begriffe aus der Werbung seit längerem gewöhnt ist (BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK; BPatG PAVIS PROMA, 29 W (pat) 355/00, 4.12.2002 - TextilWirtschaft sports; PAVIS PROMA 25 W (pat) 145/04 - saTVision; PAVIS PROMA 29 W (pat) 86/04 - BuchPartner).
  • OLG Hamburg, 11.03.2004 - 3 U 137/03
    Auszug aus BPatG, 29.01.2008 - 26 W (pat) 132/04
    Soweit die Widersprechende eine Verkehrsbefragung vorgelegt hat, derzufolge 42 % der Befragten eine Verbindung zwischen den Vergleichsmarken für gegeben erachteten, ist festzuhalten, dass die Verwechslungsgefahr einen Rechtsbegriff darstellt, der entsprechenden empirischen Ermittlungen und Beweiserhebungen, etwa durch demoskopische Gutachten, nicht zugänglich ist; der Nachweis tatsächlich vorgekommener Verwechslungen ersetzt nicht die erforderlichen rechtlichen Erwägungen oder verdrängt diese (vgl. Ströbele/Hacker, a. a. O., § 9 Rdnr. 10, 16; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 245, 247 - magenta).
  • BPatG, 04.12.2002 - 29 W (pat) 355/00
    Auszug aus BPatG, 29.01.2008 - 26 W (pat) 132/04
    Vielmehr verbindet er sich mit den ihn gleichsam einschließenden Elementen "TPG" und "Deutschland" zu einer begrifflichen Einheit, aus der der Verkehr den in der Mitte platzierten Begriff "Post" nicht abspalten wird, zumal der inländische Durchschnittsverbraucher an eine entsprechende Wiedergabe zusammengehöriger Begriffe aus der Werbung seit längerem gewöhnt ist (BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK; BPatG PAVIS PROMA, 29 W (pat) 355/00, 4.12.2002 - TextilWirtschaft sports; PAVIS PROMA 25 W (pat) 145/04 - saTVision; PAVIS PROMA 29 W (pat) 86/04 - BuchPartner).
  • BPatG, 29.05.2006 - 25 W (pat) 145/04
  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

  • BGH, 19.07.2007 - I ZR 137/04

    Euro Telekom

  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 37/04

    Goldhase

  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 6/05

    Kinder II

  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

  • BGH, 19.01.2006 - I ZB 11/04

    LOTTO

  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

  • BGH, 27.11.2003 - I ZR 79/01

    "Telekom"; Unterscheidungskraft des Unternehmenskennzeichens "Telekom"

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   BPatG, 28.11.2007 - 26 W (pat) 132/04   

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https://dejure.org/2007,33109
BPatG, 28.11.2007 - 26 W (pat) 132/04 (https://dejure.org/2007,33109)
BPatG, Entscheidung vom 28.11.2007 - 26 W (pat) 132/04 (https://dejure.org/2007,33109)
BPatG, Entscheidung vom 28. November 2007 - 26 W (pat) 132/04 (https://dejure.org/2007,33109)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 6/05

    Kinder II

    Auszug aus BPatG, 28.11.2007 - 26 W (pat) 132/04
    Zudem finde die Entscheidung "Kinder II" des BGH Anwendung (Urt. vom 20.9.2007, I ZR 6/05), wonach eine selbständig kennzeichnende Stellung eines Zeichenbestandteils auch ohne Prägung und Dominanz innerhalb einer komplexen Kennzeichnung angenommen werden könne.
  • OLG Hamburg, 11.03.2004 - 3 U 137/03
    Auszug aus BPatG, 28.11.2007 - 26 W (pat) 132/04
    Soweit die Widersprechende eine Verkehrsbefragung vorgelegt hat, derzufolge 42 % der Befragten eine Verbindung zwischen den Vergleichsmarken für gegeben erachteten, ist festzuhalten, dass die Verwechslungsgefahr einen Rechtsbegriff darstellt, der entsprechenden empirischen Ermittlungen und Beweiserhebungen, etwa durch demoskopische Gutachten, nicht zugänglich ist; der Nachweis tatsächlich vorgekommener Verwechslungen ersetzt nicht die erforderlichen rechtlichen Erwägungen oder verdrängt diese (vgl. Ströbele/Hacker, a. a. O., § 9 Rdnr. 10, 16; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 245, 247 - magenta).
  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 28.11.2007 - 26 W (pat) 132/04
    Die Wettbewerber sollten sich nicht einer verkehrsdurchgesetzten Marke wie "POST" bedienen können, indem sie lediglich ihren eigenen Firmennamen bzw. ihr Firmenschlagwort hinzufügten, wie sich aus der Entscheidung "THOMSON LIFE" des EuGH (vgl. MarkenR 2005, 438 ff.) ergebe, die vorliegend ohne Weiteres Anwendung finde.
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 28.11.2007 - 26 W (pat) 132/04
    Ausschließlich assoziative Gedankenverbindungen, die zwar zu behindernden, rufausbeutenden oder verwässernden Wirkungen, nicht jedoch zu eigentlichen Herkunftsverwechslungen führen, werden von § 9 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 MarkenG nicht erfasst (EuGH GRUR 1998, 387, 389, Nr. 18 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 2000, 886, 88 - Bayer/BeyChem; GRUR 2002, 544, 547 - BANK 24).
  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 24/03

    Arzneimittelwerbung im Internet

    Auszug aus BPatG, 28.11.2007 - 26 W (pat) 132/04
    Vielmehr sind die fraglichen Marken jeweils als Ganzes einander gegenüberzustellen, was allerdings nicht ausschließt, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer komplexen Marke für den durch die Marke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein können (vgl. EuGH a. a. O. - THOMSON LIFE; BGH GRUR 1996, 404; 2006, 513 - Malteserkreuz).
  • BGH, 19.07.2007 - I ZR 137/04

    Euro Telekom

    Auszug aus BPatG, 28.11.2007 - 26 W (pat) 132/04
    Marken, die auf Grund von Verkehrsdurchsetzung eingetragen worden sind, weisen im Regelfall eine normale Kennzeichnungskraft und damit einen durchschnittlichen Schutzumfang auf (BGH a. a. O. - Kinder; GRUR 2004, 514, 516 - Telekom; Beschluss vom 19. Juli 2007 - I ZR 137/04 - S. 9 - Euro Telekom; BGH a. a. O. - Kinder II).
  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 37/04

    Goldhase

    Auszug aus BPatG, 28.11.2007 - 26 W (pat) 132/04
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen der Identität oder der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen, dem Grad der Ähnlichkeit der Marken und der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. st. Rspr.; BGH GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May; GRUR 2006, 859, 861 - Malteserkreuz; GRUR 2007, 235 ff. - Goldhase; BGH a. a. O. - Kinder II).
  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus BPatG, 28.11.2007 - 26 W (pat) 132/04
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen der Identität oder der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen, dem Grad der Ähnlichkeit der Marken und der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. st. Rspr.; BGH GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May; GRUR 2006, 859, 861 - Malteserkreuz; GRUR 2007, 235 ff. - Goldhase; BGH a. a. O. - Kinder II).
  • BGH, 19.01.2006 - I ZB 11/04

    LOTTO

    Auszug aus BPatG, 28.11.2007 - 26 W (pat) 132/04
    Handelt es sich um einen Begriff, der die fraglichen Dienstleistungen ihrer Gattung nach glatt beschreibt, kommen ein Bedeutungswandel von einer beschreibenden Angabe zu einer Marke eines einzelnen Unternehmens und damit eine Verkehrsdurchsetzung erst bei einem deutlich höheren Durchsetzungsgrad, der eine nahezu einhellige Verkehrsbekanntheit erkennen lässt, in Betracht (BGH GRUR 2006, 760, 762 - LOTTO) (BGH a. a. O. - Kinder sowie Kinder II).
  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99

    BANK 24

    Auszug aus BPatG, 28.11.2007 - 26 W (pat) 132/04
    Ausschließlich assoziative Gedankenverbindungen, die zwar zu behindernden, rufausbeutenden oder verwässernden Wirkungen, nicht jedoch zu eigentlichen Herkunftsverwechslungen führen, werden von § 9 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 MarkenG nicht erfasst (EuGH GRUR 1998, 387, 389, Nr. 18 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 2000, 886, 88 - Bayer/BeyChem; GRUR 2002, 544, 547 - BANK 24).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

  • BGH, 27.11.2003 - I ZR 79/01

    "Telekom"; Unterscheidungskraft des Unternehmenskennzeichens "Telekom"

  • BGH, 16.03.2000 - I ZB 43/97

    Bayer/BeiChem; Geständnis hinsichtlich rechtserhaltender Benutzung einer Marke

  • BGH, 14.03.1996 - I ZB 36/93

    "Blendax Pep"; Bedeutung des Herstellernamens in zusammengesetzten Zeichen

  • BPatG, 27.09.2006 - 29 W (pat) 86/04

    Kriterien für eine Schutzfähigkeit einer Wortmarke; Vorliegen eines nur geringen

  • BPatG, 04.12.2002 - 29 W (pat) 355/00
  • BPatG, 29.05.2006 - 25 W (pat) 145/04
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