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BPatG, 28.11.2007 - 26 W (pat) 55/04 |
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- BGH, 18.05.2000 - IX ZB 114/98
Prozeßführungsbefugnis des Sequesters
Auszug aus BPatG, 28.11.2007 - 26 W (pat) 55/04
Herr Z... hat offensichtlich die ihm mitgeteilte Rechtslage bewusst verkannt bzw. ignoriert, was seine Kostentragungspflicht als vollmachtloser Vertreter rechtfertigt (…Thomas-Putzo, ZPO, 27. Aufl., S. 8912 u. 11; BGH NJW-RR 2000, 1499).
- BPatG, 16.07.2008 - 26 W (pat) 126/05 Bezüglich der Vollmacht für die bei der Beschwerdeerhebung minderjährige Tochter Z1... (Antragsgegnerin zu 2.) hat Z2... -ebenso wie im Pa rallelverfahren 26 W (pat) 55/04, in dem der erkennende Senat mit Beschluss vom 28. November 2007 entschieden hat -mitgeteilt, dass eine Genehmigung durch seine Ehefrau derzeit nicht erteilt werde.
Abgesehen davon, dass diese rückwirkend durch die Antragsgegnerin zu 2. nicht ausgesprochen worden ist (am 24. Juli 2007 hat sie ihrem Vater Z2... Vollmacht ledig lich "zum Fortgang der mündlichen Verhandlung" und damit nur für die Zukunft erteilt), können Minderjährige nach Eintritt der Volljährigkeit für zum Zeitpunkt der Minderjährigkeit abgegebene Erklärungen gemäß § 177 BGB bzw. § 89 ZPO ungeachtet § 108 Abs. 3 BGB eine Genehmigung nicht mehr erteilen, wenn -wie vorliegend -ein gesetzlicher Vertreter seine Zustimmung bzw. Genehmigung bereits endgültig verweigert hat, da -wie oben ausgeführt -die Willenserklärung bzw. Verfahrenshandlung aufgrund der ausdrücklichen Ablehnung der Genehmigung bereits endgültig unwirksam geworden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 28. November 2007 -26 W (pat) 55/04 -Ismaqua).