Weitere Entscheidung unten: BPatG, 11.07.2007

Rechtsprechung
   BPatG, 11.10.2007 - 26 W (pat) 78/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,29693
BPatG, 11.10.2007 - 26 W (pat) 78/04 (https://dejure.org/2007,29693)
BPatG, Entscheidung vom 11.10.2007 - 26 W (pat) 78/04 (https://dejure.org/2007,29693)
BPatG, Entscheidung vom 11. Oktober 2007 - 26 W (pat) 78/04 (https://dejure.org/2007,29693)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,29693) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

    Auszug aus BPatG, 11.10.2007 - 26 W (pat) 78/04
    Aufgrund seiner originären Kennzeichnungsschwäche eignet sich "Cannabis" nämlich nicht als hinweiskräftiger Stammbestandteil (vgl. BGH GUR 1998, 932, 934 - MEISTERBRAND; GRUR 2000, 608, 609 - ARD-1; GRUR 2003, 1040, 1043 - Kinder); hinzu kommt, dass die Verbindung "Cannabis Club" als Gesamtbegriff aufgefasst wird, der von der Vorstellung wegführt, es handele sich um eine Serienmarke (vgl. BGH a. a. O. - MEISTERBRAND; GRUR 1999, 735,.
  • BGH, 07.10.2004 - I ZR 91/02

    Lila-Schokolade

    Auszug aus BPatG, 11.10.2007 - 26 W (pat) 78/04
    Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Warennähe und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; GRUR 2005, 427, 428 - Lila-Schokolade; GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May).
  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 172/01

    "Ferrari-Pferd"; Waren- und Zeichenähnlichkeit

    Auszug aus BPatG, 11.10.2007 - 26 W (pat) 78/04
    Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Warennähe und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; GRUR 2005, 427, 428 - Lila-Schokolade; GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May).
  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

    Auszug aus BPatG, 11.10.2007 - 26 W (pat) 78/04
    Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Warennähe und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; GRUR 2005, 427, 428 - Lila-Schokolade; GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May).
  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01

    "Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 11.10.2007 - 26 W (pat) 78/04
    Selbst wenn sich der Verkehr bei der Benennung der angegriffenen Marke in erster Linie an der Wortfolge "Cannabis Club" orientieren würde, da die weiteren Wortbestandteile "The" und "Sud" jedenfalls optisch eher untergeordnet erscheinen, kommt ein Herausgreifen des Wortbestandteils "Cannabis" in der jüngeren Marke bereits deshalb nicht in Betracht, da es sich bei "Cannabis Club" aufgrund der optischen Darstellung und Anordnung sowie des aufeinander bezogenen Sinngehalts der Einzelelemente um einen in sich geschlossenen Gesamtbegriff handelt, bei dem der Verkehr keine Veranlassung hat, sich nur an einem einzelnen Bestandteil zu orientieren (vgl. BGH GRUR 1999, 586, 587; 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling).
  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 32/96

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 11.10.2007 - 26 W (pat) 78/04
    Aufgrund seiner originären Kennzeichnungsschwäche eignet sich "Cannabis" nämlich nicht als hinweiskräftiger Stammbestandteil (vgl. BGH GUR 1998, 932, 934 - MEISTERBRAND; GRUR 2000, 608, 609 - ARD-1; GRUR 2003, 1040, 1043 - Kinder); hinzu kommt, dass die Verbindung "Cannabis Club" als Gesamtbegriff aufgefasst wird, der von der Vorstellung wegführt, es handele sich um eine Serienmarke (vgl. BGH a. a. O. - MEISTERBRAND; GRUR 1999, 735,.
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 110/97

    ARD-1

    Auszug aus BPatG, 11.10.2007 - 26 W (pat) 78/04
    Aufgrund seiner originären Kennzeichnungsschwäche eignet sich "Cannabis" nämlich nicht als hinweiskräftiger Stammbestandteil (vgl. BGH GUR 1998, 932, 934 - MEISTERBRAND; GRUR 2000, 608, 609 - ARD-1; GRUR 2003, 1040, 1043 - Kinder); hinzu kommt, dass die Verbindung "Cannabis Club" als Gesamtbegriff aufgefasst wird, der von der Vorstellung wegführt, es handele sich um eine Serienmarke (vgl. BGH a. a. O. - MEISTERBRAND; GRUR 1999, 735,.
  • BGH, 11.02.1999 - I ZB 6/97

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 11.10.2007 - 26 W (pat) 78/04
    Selbst wenn sich der Verkehr bei der Benennung der angegriffenen Marke in erster Linie an der Wortfolge "Cannabis Club" orientieren würde, da die weiteren Wortbestandteile "The" und "Sud" jedenfalls optisch eher untergeordnet erscheinen, kommt ein Herausgreifen des Wortbestandteils "Cannabis" in der jüngeren Marke bereits deshalb nicht in Betracht, da es sich bei "Cannabis Club" aufgrund der optischen Darstellung und Anordnung sowie des aufeinander bezogenen Sinngehalts der Einzelelemente um einen in sich geschlossenen Gesamtbegriff handelt, bei dem der Verkehr keine Veranlassung hat, sich nur an einem einzelnen Bestandteil zu orientieren (vgl. BGH GRUR 1999, 586, 587; 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling).
  • BPatG, 08.08.2007 - 32 W (pat) 272/03

    WEB VIP / VIP

    Auszug aus BPatG, 11.10.2007 - 26 W (pat) 78/04
    Vorzuziehen ist jedoch die Auffassung wonach, der Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke nach Art. 32 GMV die Wirkung einer vorschriftsmäßigen nationalen Hinterlegung zukommt, wobei diese Wirkung, wie der Umkehrschluss aus Art. 108 Abs. 7 GMV ergibt, nicht erlischt, wenn der Umwandlungsantrag innerhalb der vorgeschriebenen Zeit eingereicht wird (BPatG PAVIS PROMA 32 W (pat) 272/03).
  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 15/14

    Grenzen des Markenschutzes: Ahndung von Verletzungshandlungen während der Geltung

    Die Gemeinschaftsmarkenanmeldung und die im Wege der Umwandlung entstandene nationale Marke seien vielmehr als dasselbe materielle Schutzrecht anzusehen (BPatG, Beschluss vom 8. August 2007 - 32 W (pat) 272/03, GRUR 2008, 451, 452 - WEB VIP/VIP; BPatG, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 26 W (pat) 78/04, juris Rn. 33 - THE CANNABIS CLUB SUD/CANNABIS; Fezer, MarkenR, 4. Aufl., § 42 Rn. 71; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 125b Rn. 7; Bender in Fezer, Handbuch der Markenpraxis, 2. Aufl., Rn. 1253; Kober-Dehm in Ströbele/Hacker, Markengesetz, 11. Aufl., § 125d Rn. 12; vgl. auch Draheim in BeckOK.MarkenR, Stand 1. Mai 2015, § 42 Rn. 77).
  • OLG Düsseldorf, 03.12.2013 - 20 U 162/12
    2007, 26 W (pat) 78/04; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Auflage, § 125 b Rn. 7; Kober-Dehm in: Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Auflage, § 125 d, Rn. 12).
  • LG Düsseldorf, 17.10.2012 - 2a O 25/10

    Anspruch auf Unterlassung der Nutzung des Zeichens "AMPLITEQ" im Bereich der

    Demgegenüber vertreten der 32. Senat des Bundespatentgerichts in einer Entscheidung vom 08.08.2007 (32 W (pat) 272/03 - WEB VIP / VIP) sowie auch der 26. Senat des Bundespatentgerichts in einer Entscheidung vom 11.10.2007 (26 W (pat) 78/04 - CANNABIS) die Auffassung, bei der weggefallenen Gemeinschaftsmarke und des im Wege der Umwandlung eingetragenen nationalen Folgerechts handele es sich materiellrechtlich um das gleiche Schutzrecht.
  • BPatG, 27.11.2013 - 26 W (pat) 522/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "NEXT (Wort-Bild-Marke)/NEXT (Gemeinschaftsmarke)" -

    "Der Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke nach Art. 32 GMV kommt die Wirkung einer vorschriftsmäßigen nationalen Hinterlegung zu, wobei diese Wirkung, wie der Umkehrschluss aus Art. 108 Abs. 7 GMV ergibt, nicht erlischt, wenn der Umwandlungsantrag innerhalb der vorgeschriebenen Zeit eingereicht wird", so der Senat in 26 W (pat) 78/04 unter Hinweis auf BPatG PAVIS PROMA 32 W (pat) 272/03.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BPatG, 11.07.2007 - 26 W (pat) 78/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,36230
BPatG, 11.07.2007 - 26 W (pat) 78/04 (https://dejure.org/2007,36230)
BPatG, Entscheidung vom 11.07.2007 - 26 W (pat) 78/04 (https://dejure.org/2007,36230)
BPatG, Entscheidung vom 11. Juli 2007 - 26 W (pat) 78/04 (https://dejure.org/2007,36230)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,36230) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BPatG, 08.08.2007 - 32 W (pat) 272/03

    WEB VIP / VIP

    Auszug aus BPatG, 11.07.2007 - 26 W (pat) 78/04
    Vorzuziehen ist jedoch die Auffassung wonach, der Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke nach Art. 32 GMV die Wirkung einer vorschriftsmäßigen nationalen Hinterlegung zukommt, wobei diese Wirkung, wie der Umkehrschluss aus Art. 108 Abs. 7 GMV ergibt, nicht erlischt, wenn der Umwandlungsantrag innerhalb der vorgeschriebenen Zeit eingereicht wird (BPatG PAVIS PROMA 32 W (pat) 272/03).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

    Auszug aus BPatG, 11.07.2007 - 26 W (pat) 78/04
    Aufgrund seiner originären Kennzeichnungsschwäche eignet sich "Cannabis" nämlich nicht als hinweiskräftiger Stammbestandteil (vgl. BGH GUR 1998, 932, 934 - MEISTERBRAND; GRUR 2000, 608, 609 - ARD-1; GRUR 2003, 1040, 1043 - Kinder); hinzu kommt, dass die Verbindung "Cannabis Club" als Gesamtbegriff aufgefasst wird, der von der Vorstellung wegführt, es handele sich um eine Serienmarke (vgl. BGH a. a. O. - MEISTERBRAND; GRUR 1999, 735, 737 - MONOFLAM/POLYFLAM).
  • BGH, 07.10.2004 - I ZR 91/02

    Lila-Schokolade

    Auszug aus BPatG, 11.07.2007 - 26 W (pat) 78/04
    Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Warennähe und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; GRUR 2005, 427, 428 - Lila-Schokolade; GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May).
  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 172/01

    "Ferrari-Pferd"; Waren- und Zeichenähnlichkeit

    Auszug aus BPatG, 11.07.2007 - 26 W (pat) 78/04
    Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Warennähe und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; GRUR 2005, 427, 428 - Lila-Schokolade; GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May).
  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

    Auszug aus BPatG, 11.07.2007 - 26 W (pat) 78/04
    Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Warennähe und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; GRUR 2005, 427, 428 - Lila-Schokolade; GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May).
  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01

    "Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 11.07.2007 - 26 W (pat) 78/04
    Selbst wenn sich der Verkehr bei der Benennung der angegriffenen Marke in erster Linie an der Wortfolge "Cannabis Club" orientieren würde, da die weiteren Wortbestandteile "The" und "Sud" jedenfalls optisch eher untergeordnet erscheinen, kommt ein Herausgreifen des Wortbestandteils "Cannabis" in der jüngeren Marke bereits deshalb nicht in Betracht, da es sich bei "Cannabis Club" aufgrund der optischen Darstellung und Anordnung sowie des aufeinander bezogenen Sinngehalts der Einzelelemente um einen in sich geschlossenen Gesamtbegriff handelt, bei dem der Verkehr keine Veranlassung hat, sich nur an einem einzelnen Bestandteil zu orientieren (vgl. BGH GRUR 1999, 586, 587; 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling).
  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 32/96

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 11.07.2007 - 26 W (pat) 78/04
    Aufgrund seiner originären Kennzeichnungsschwäche eignet sich "Cannabis" nämlich nicht als hinweiskräftiger Stammbestandteil (vgl. BGH GUR 1998, 932, 934 - MEISTERBRAND; GRUR 2000, 608, 609 - ARD-1; GRUR 2003, 1040, 1043 - Kinder); hinzu kommt, dass die Verbindung "Cannabis Club" als Gesamtbegriff aufgefasst wird, der von der Vorstellung wegführt, es handele sich um eine Serienmarke (vgl. BGH a. a. O. - MEISTERBRAND; GRUR 1999, 735, 737 - MONOFLAM/POLYFLAM).
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 110/97

    ARD-1

    Auszug aus BPatG, 11.07.2007 - 26 W (pat) 78/04
    Aufgrund seiner originären Kennzeichnungsschwäche eignet sich "Cannabis" nämlich nicht als hinweiskräftiger Stammbestandteil (vgl. BGH GUR 1998, 932, 934 - MEISTERBRAND; GRUR 2000, 608, 609 - ARD-1; GRUR 2003, 1040, 1043 - Kinder); hinzu kommt, dass die Verbindung "Cannabis Club" als Gesamtbegriff aufgefasst wird, der von der Vorstellung wegführt, es handele sich um eine Serienmarke (vgl. BGH a. a. O. - MEISTERBRAND; GRUR 1999, 735, 737 - MONOFLAM/POLYFLAM).
  • BGH, 11.02.1999 - I ZB 6/97

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 11.07.2007 - 26 W (pat) 78/04
    Selbst wenn sich der Verkehr bei der Benennung der angegriffenen Marke in erster Linie an der Wortfolge "Cannabis Club" orientieren würde, da die weiteren Wortbestandteile "The" und "Sud" jedenfalls optisch eher untergeordnet erscheinen, kommt ein Herausgreifen des Wortbestandteils "Cannabis" in der jüngeren Marke bereits deshalb nicht in Betracht, da es sich bei "Cannabis Club" aufgrund der optischen Darstellung und Anordnung sowie des aufeinander bezogenen Sinngehalts der Einzelelemente um einen in sich geschlossenen Gesamtbegriff handelt, bei dem der Verkehr keine Veranlassung hat, sich nur an einem einzelnen Bestandteil zu orientieren (vgl. BGH GRUR 1999, 586, 587; 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling).
  • EuG, 19.11.2009 - T-234/06

    DIE EINTRAGUNG DER MARKE "CANNABIS" FÜR GETRÄNKE, DIE HANF ENTHALTEN KÖNNEN, IST

    Auszug aus BPatG, 11.07.2007 - 26 W (pat) 78/04
    Gegen die Nichtigerklärung des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt ist Beschwerde zum Europäischen Gericht I. Instanz eingelegt worden (vgl. Rechtssache T-234/06, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union vom 28. Oktober 2006).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht