Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.11.2002 - 26 W 122/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14946
OLG Frankfurt, 21.11.2002 - 26 W 122/02 (https://dejure.org/2002,14946)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.11.2002 - 26 W 122/02 (https://dejure.org/2002,14946)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. November 2002 - 26 W 122/02 (https://dejure.org/2002,14946)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,14946) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO §§ 885 887
    Umfang der Vollstreckung aus einem Räumungstitel

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 18 O 142/01
  • OLG Frankfurt, 21.11.2002 - 26 W 122/02

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 655
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 19.03.2004 - IXa ZB 328/03

    Befugnisse des Gerichtsvollziehers bei Vollstreckung eines Anspruchs auf Räumung

    Die Beseitigungsverpflichtung der Schuldner hätte der Gläubiger vielmehr als vertretbare Handlung nach § 887 ZPO vollstrecken müssen (vgl. OLG Frankfurt MDR 2003, 655; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 533; OLG Düsseldorf NJW 1965, 2207; OLG Celle NJW 1962 595; Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz 3. Aufl. § 885 Rn. 2).
  • OLG Celle, 20.07.2007 - 2 U 85/07

    Bestimmtheit eines auf Räumung von Räumlichkeiten gerichteten Klageantrags;

    Diese exemplarische Benennung reicht für die Annahme der Vollstreckungsfähigkeit aus, denn obgleich der Tenor des Urteils nur auf "Räumung" lautet, ergibt sich schon aus dem Tatbestand, dass die titulierte Verpflichtung weiter gehende Leistungen des Beklagten zum Inhalt haben sollte (vgl. OLG Frankfurt MDR 2003, 655).
  • OLG Düsseldorf, 26.02.2015 - 24 W 81/14

    Vollstreckung der Verpflichtung des Mieters zur Beseitigung von Aufbauten und

    Vielmehr bedarf es bei einer derartigen Sachlage der gesonderten Titulierung eines entsprechenden Anspruchs (vgl. Senat, Beschluss vom 22. November 2007 - I-24 W 82/07, Rz. 4; Urteil vom 28. Oktober 2010 - I-24 U 201/09, n.v.; OLG Hamm, Urteil vom 26. Oktober 2010 - 7 U 30/10, Rz. 35; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. November 2002 - 26 W 122/02; LG Köln, Beschluss vom 7. November 2012 - 37 O 19/12; siehe auch BGH, Beschluss vom 19. März 2004 - IXa ZB 328/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Juli 1999 - 3 W 195/99; Zöller/Stöber, ZPO, 30. Auflage, § 885 Rn. 15 und § 887 Rn. 2 "Beseitigung").
  • LG Köln, 07.11.2012 - 37 O 19/12

    Notwendigkeit des Vorliegens eines Vollstreckungstitels für eine Ersatzvornahme

    Für die mit der Ersatzvornahme erstrebten Leistungen (Abbruch, Entfernung, Entsorgung und Rückbau der auf dem geräumten Grundstück befindlichen Gebäude und Anlagen) fehlt es dagegen an dem erforderlichen Vollstreckungstitel, der dann nach § 887 ZPO vollstreckt werden könnte (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.11.2002 - 26 W 122/02, zitiert nach juris; Dr. T, Aktuelle Probleme der Räumungsvollstreckung, NZM 2012, 209, 211 f.).
  • LG Düsseldorf, 12.05.2023 - 9a O 144/22

    Umfang der Ausschlüsse in der All-Gefahren-Versicherung

    Sieht der Vollstreckungstenor nur die Räumung und Herausgabe in geräumtem Zustand vor und erstrebt ein Gläubiger weitergehende Leistungen, bedürfen diese der gesonderten Titulierung (etwa Beseitigung von Baumaßnahmen und Rückbau, auch wenn sie sich aus einer mietvertraglichen Abrede ergeben) (OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.11.2002, 26 W 122/02, juris).
  • LG Köln, 14.02.2012 - 37 O 19/12

    Voraussetzungen eines Titels auf Herausgabe und Räumung eines Grundstücks

    Für die mit der Ersatzvornahme erstrebten Leistungen (Abbruch, Entfernung, Entsorgung und Rückbau der auf dem geräumten Grundstück befindlichen Gebäude und Anlagen) fehlt es dagegen an dem erforderlichen Vollstreckungstitel, der dann nach § 887 ZPO vollstreckt werden könnte (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.11.2002 - 26 W 122/02, zitiert nach [...]; Dr. Schuschke, Aktuelle Probleme der Räumungsvollstreckung, NZM 2012, 209, 211 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht