Weitere Entscheidungen unten: FG Thüringen, 14.05.1997 | AG Philippsburg, 12.04.1996

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 23.09.1996 - 3 Ws 261/96, 3 Ws 262/96   

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https://dejure.org/1996,12814
OLG Karlsruhe, 23.09.1996 - 3 Ws 261/96, 3 Ws 262/96 (https://dejure.org/1996,12814)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.09.1996 - 3 Ws 261/96, 3 Ws 262/96 (https://dejure.org/1996,12814)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. September 1996 - 3 Ws 261/96, 3 Ws 262/96 (https://dejure.org/1996,12814)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 13.10.1971 - 2 BvR 233/71

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Haftbefehlen nach § 230 Abs. 2 StPO

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.09.1996 - 3 Ws 261/96
    Hinzu kommt: Die Strafkammer hat nicht hinreichend bedacht, daß die Untersuchungshaft nicht nur die Durchführung der Hauptverhandlung gewährleisten, sondern auch den Antritt/die Vollstreckung der ggf. erkannten, u.U. zu verbüßenden Freiheitsstrafe sicherstellen soll (BVerfGE 32, 87, 93).
  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73

    Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.09.1996 - 3 Ws 261/96
    Der Senat ist sich auch des Verfassungsgebotes bewußt, daß der Freiheitsanspruch eines noch nicht verurteilten Angeklagten den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen stets als Korrektiv entgegenzuhalten ist, und vor allem, daß sich dessen Gewicht gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse mit zunehmender Dauer des Untersuchungshaftvollzuges vergrößert (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. nur BVerfGE 36, 264 ff.).
  • OLG Hamburg, 07.05.1996 - 2 StO 1/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.09.1996 - 3 Ws 261/96
    Diese allgemeine Haftvoraussetzung ist durch die bisherigen Ergebnisse der Hauptverhandlung, d.h. der noch im Anfangsstadium befindlichen Beweisaufnahme ersichtlich nicht relativiert worden, auch nicht aus Gesichtspunkten, die Verteidigung des Angeklagten P. mit der Entscheidung des OLG Hamburg vom 07.05.1996 (StV 1996, 437 ) aufzuzeigen sucht.
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Rechtsprechung
   FG Thüringen, 14.05.1997 - III 78/97, I 262/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,37453
FG Thüringen, 14.05.1997 - III 78/97, I 262/96 (https://dejure.org/1997,37453)
FG Thüringen, Entscheidung vom 14.05.1997 - III 78/97, I 262/96 (https://dejure.org/1997,37453)
FG Thüringen, Entscheidung vom 14. Mai 1997 - III 78/97, I 262/96 (https://dejure.org/1997,37453)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung von Verspätungszuschlägen zur Körperschaftsteuer 1993; Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   AG Philippsburg, 12.04.1996 - M 262/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,23009
AG Philippsburg, 12.04.1996 - M 262/96 (https://dejure.org/1996,23009)
AG Philippsburg, Entscheidung vom 12.04.1996 - M 262/96 (https://dejure.org/1996,23009)
AG Philippsburg, Entscheidung vom 12. April 1996 - M 262/96 (https://dejure.org/1996,23009)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 164/99

    Wahl einer ungünstigen Steuerklasse durch den Vollstreckungsschuldner

    Diese Rechtsprechung zum Unterhaltsrecht und der Vollstreckung wegen eines Unterhaltsanspruchs ist in jüngerer Zeit in mehreren Entscheidungen entsprechend auf den Fall der Zwangsvollstreckung wegen anderer Zahlungsansprüche angewandt worden (vgl. LG Köln, DGVZ 1996, 61 = Rpfleger 1996, 120; AG Bremen, JurBüro 1997, 659; AG Köln, JurBüro 1998, 158 [159]; AG Memmingen, JurBüro 1996, 660; AG Philippsburg, JurBüro 1996, 661; einschränkend LG Oldenburg, DGVZ 1998, 190).
  • LG Detmold, 07.06.2002 - 3 T 119/02

    Pfändungsrecht; keine Schuldnerpflicht zur Eintragung von Freibeträgen auf

    Nun ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine von dem Schuldner und seiner Ehefrau getroffene Lohnsteuerklassenwahl vollstreckungsrechtlich zugunsten des Vollstreckungsgläubigers unbeachtet bleiben kann (Stöber Forderungspfändung l3.Aufl. Rn. 1134a m.w.N.; AG Philippsburg JurBüro 1996, 661; AG Memmingen JurBürO 1996, 660; Beschluß der Kammer vom 25.9.2001 -3 T 348/01-; Beschluß des OLG Hamm vom 14.3.2002 -28 W 157/01-).
  • LG Essen, 28.03.2000 - 11 T 79/00

    Berücksichtigung der Ehefrau bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des

    Entsprechend der Grundsätze über verschleierte Einkommen ( § 850 h ZPO ) kann sich ein Schuldner, der ohne sachlichen Grund eine für ihn ungünstigere Steuerklasse wählt, dem Gläubiger gegenüber nicht auf seine tatsächliche Steuerlast berufen (BGH NJW 1980, 2251; OLG Zweibrücken NJW-RR 1989, 517 [OLG Zweibrücken 10.03.1988 - 3 W 41/88] ; AG Philippsburg JurBüro 1996, 661).
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