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ArbG Stuttgart, 15.05.2018 - 27 Ca 239/17 |
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Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 15.05.2018 - 27 Ca 239/17
- LAG Baden-Württemberg, 22.05.2019 - 21 Sa 74/18
Wird zitiert von ...
- LAG Baden-Württemberg, 22.05.2019 - 21 Sa 74/18
Vollstreckungsgegenklage - Scheinselbstständigkeit - …
Auf die Anschlussberufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Aalen - vom 15.05.2018 - Az: 27 Ca 239/17 - insoweit aufgehoben, als das Arbeitsgericht die Widerklage des Beklagten, die Klägerin zu verpflichten, die sich aus der zwischen den Parteien vereinbarten Vergütung für die Monate Oktober 2011 bis einschließlich Juni 2014 ergebenden Sozialversicherungsbeiträge an den zuständigen Sozialversicherungsträger abzuführen, als unzulässig abgewiesen hat.Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Aalen - vom 15.05.2018 - Az: 27 Ca 239/17 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Aalen - Az. 27 Ca 239/17 vom 15. Mai 2018 insoweit aufzuheben, als die Klage abgewiesen worden sei und.