Rechtsprechung
OLG Köln, 08.01.1997 - 27 U 58/96 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Internationale Zuständigkeit des im ersten Rechtszug angerufenen Landgerichts Aachen hinsichtlich der Entscheidung über eine Widerklage; Möglichkeit zur Erhebung einer konnexen Widerklage als Gegenstand der prozessualen Waffengleichheit; Anforderungen an das Vorliegen ...
Verfahrensgang
- LG Aachen, 19.04.1996 - 43 O 70/95
- OLG Köln, 08.01.1997 - 27 U 58/96
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- EuGH, 06.10.1976 - 12/76
Industrie tessili italiana / Dunlop AG
Auszug aus OLG Köln, 08.01.1997 - 27 U 58/96
Beansprucht der Kläger Schadensersatz aus Verschulden des Gegners, so ist insoweit diejenige Verpflichtung heranzuziehen, mit deren Nichterfüllung der Schadensersatzanspruch begründet wird (EuGH NJW 1977, 491; 1987, 1132; BGH NJW 1994, 2700).Wo diese Verpflichtung zu erfüllen war, bestimmt sich wiederum nach dem materiellen Recht, das nach der Kollisionsnorm des mit dem Rechtsstreit befaßten Gerichts maßgebend ist und somit nach den Normen des deutschen internationalen Privatrechts (EuGH NJW 1977, 491; 1995, 183; BGH NJW 1988, 1467; 1994, 2700; OLG Köln - 24. Zivilsenat - RIW 1988, 557).
- BGH, 05.07.1972 - VIII ZR 118/71
Vollstreckbarerklärung französischer Urteile
Auszug aus OLG Köln, 08.01.1997 - 27 U 58/96
Aus diesem Entgegenkommen des Verwenders der AGB kann der Kunde nicht noch den weiteren Vorteil für sich in Anspruch nehmen, daß nunmehr der Verwender sich seinerseits am Domizil des Kunden verklagen lassen müßte (BGH NJW 1969, 1537; vgl. auch BGH NJW 1972, 1671; 1981, 2645). - BGH, 06.04.1976 - VI ZR 246/74
Ersatz der Aufwendungen für eine Anzeigenaktion bei Verletzung des …
Auszug aus OLG Köln, 08.01.1997 - 27 U 58/96
Nach deutschem Schadensersatzrecht reicht es aus, wenn der Geschädigte bei einer verständigen Würdigung der Sachlage die Aufwendungen für erforderlich halten durfte (BGH NJW 1976, 1198; 1990, 2062).
- BGH, 26.10.1993 - XI ZR 42/93
Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit
Auszug aus OLG Köln, 08.01.1997 - 27 U 58/96
Das Zustandekommen und die Wirksamkeit der Rechtswahlvereinbarung wiederum unterliegen - auch für Rechtswahlklauseln in AGB (BGH NJW 1994, 262, 2700;… Palandt/Heldrich, BGB, 55. Aufl., Art. 27 EGBGB Rn. 8) - nach Art. 27 Abs. 4, 31 Abs. 1 EGBGB dem von den Parteien gewählten Recht. - EuGH, 29.06.1994 - C-288/92
Custom Made Commercial / Stawa Metallbau
Auszug aus OLG Köln, 08.01.1997 - 27 U 58/96
Wo diese Verpflichtung zu erfüllen war, bestimmt sich wiederum nach dem materiellen Recht, das nach der Kollisionsnorm des mit dem Rechtsstreit befaßten Gerichts maßgebend ist und somit nach den Normen des deutschen internationalen Privatrechts (EuGH NJW 1977, 491; 1995, 183; BGH NJW 1988, 1467; 1994, 2700; OLG Köln - 24. Zivilsenat - RIW 1988, 557). - BFH, 09.07.1987 - IV R 87/85
Bauherrengemeinschaft - Werbungskosten - Entgelte - Betriebseinnahmen - …
Auszug aus OLG Köln, 08.01.1997 - 27 U 58/96
Dem steht nicht entgegen, daß die Klägerin ihrem Restkaufanspruch einen Anfang Dezember 1994 geschlossenen Zwischenvergleich zugrunde legt; denn ein Vergleich hat in der Regel keine schuldumschaffende Wirkung und gestaltet das ursprüngliche Schuldverhältnis nicht etwa in der Weise um, daß die alte Forderung untergeht und eine neue Forderung an ihre Stelle tritt (BGH NJW-RR 1987, 1427). - EuGH, 14.07.1983 - 201/82
Gerling Konzern Speziale Kreditversicherung AG u.a. / Amministrazione del Tesoro …
Auszug aus OLG Köln, 08.01.1997 - 27 U 58/96
Rügt der Beklagte die internationale Zuständigkeit, so kann er sich gleichzeitig hilfsweise zur Sache einlassen, ohne deshalb die Einrede der Unzuständigkeit zu verlieren (EuGH NJW 1984, 2760). - LG Aachen, 19.04.1996 - 43 O 70/95
Auszug aus OLG Köln, 08.01.1997 - 27 U 58/96
Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 19. April 1996 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aachen - 43 O 70/95 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt: Das Vorbehaltsurteil vom 29. September 1995 wird unter Wegfall des Vorbehalts aufrechterhalten.
- OLG Koblenz, 04.10.2002 - 8 U 1909/01
Verfahrensrecht - Bestimmung des Gerichtsstandes und des Erfüllungsortes
Zu einer anderen Beurteilung sieht der Senat sich auch nicht durch das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 8. Januar 1997 - 27 U 58/96 - veranlasst.